Der Wärmemarkt rückt, neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung, immer stärker in den Fokus der Politik. Mit 46 % soll er fast zur Hälfte der bis 2020 angestrebten Emissionsminderungsziele beitragen.
Hierbei nimmt innerhalb des Wärmemarktes der Gebäudebestand eine zentrale Rolle ein und gilt als "schlafender Riese". Das Erreichen dieser Emissions-minderungsziele wird jedoch nur durch konkrete Maßnahmen möglich sein.
Zukunftssichere Immobilien im Namen des sozialverträglichen, nachhaltigen Klimaschutzes werden deshalb, wie nachfolgende Klimaschutzvorschriften zeigen, zu einem Erfolgsfaktor in der Wohnungswirtschaft:
- Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor allem im Gebäudebestand massive Einsparungen von CO2 vor.
- Das EEWärmeG verpflichtet zur anteiligen Nutzung Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Neubauten.
- Das Land Berlin plant im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes die anteilige Nutzungspflicht Erneuerbarer Energien für den Gebäudebestand. Die Beratungen im Senat sind allerdings vorerst zurückgestellt worden.
Jedoch ist die Verfügbarkeit Erneuerbarer Energien, insbesondere in Berlin, noch eingeschränkt. Effizienztechnologien wie KWK werden deshalb unter bestimmten Voraussetzungen als Ersatzmaßnahmen gesetzlich anerkannt. Denn kein anderer Prozess der Energieerzeugung nutzt den Brennstoff mit 90% so effektiv aus!
Das GASAG-Klimakraftwerk führt zu deutlichen Energie- und CO2-Einsparungen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz!