Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) 
Auch im EEG Externer Link nimmt der Gesetzgeber Bezug auf KWK: Für Strom, der aus Biomasse stammt und in Kraft-Wärme-Kopplung hergestellt wird, wird ein zusätzlicher KWK-Bonus gezahlt. Das Gesetz berücksichtigt mit dieser Regelung die besonders hohe Energieeffizienz von KWK. Die novellierte Fassung des EEG trit am 1. Januar 2012 in Kraft.



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