Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) 
Auch im Bereich der Wärmeversorgung soll der Einsatz von erneuerbaren Energien verstärkt werden. Das EEWärmeG fordert bei Neubauten seit dem 1. Januar 2009 einen bestimmten Anteil Erneuerbarer Energien für die Heizung, die Warmwasserbereitung und die Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme, um den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung bis 2020 auf 14 % zu erhöhen.

Ersatzweise ist auch die Deckung des Wärmeenergiebedarfs aus Kraft-Wärme-Kopplung möglich, wenn diese hocheffizient nach Definition der Europäischen Union ist und den Wärmebedarf zu mehr als 50 % deckt. Ebenso gelten die Anforderungen des Gesetzes als erfüllt, wenn die Wärme aus gasförmiger Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird.



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