Politischer und rechtlicher Rahmen 
Weltweit hat sich im Laufe der letzten Jahre eine Bewusstseinsänderung durchgesetzt: Politik und Gesellschaft haben anerkannt, dass der Klimawandel Realität ist. Steigende Energiepreise tragen außerdem dazu bei, dass die Verbraucher nach Alternativen für ihre Energieversorgung suchen.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2007 ein integriertes Klima- und Energieprogramm verabschiedet. Erste Maßnahmen treten am 1. Januar 2009 in Kraft und betreffen auch den Einsatz von Mini-KWK-Anlagen im Ein- und Zweifamilienhausbereich.

Die gesetzlichen Regelungen verdeutlichen, dass KWK den Anforderungen einer umwelt- und klimaschonenden Energieversorgung gerecht wird und daher in vielen Fällen als bevorzugte Option gelten kann. Die Politik wird auch zukünftig weiter auf die verstärkte Anwendung hocheffizienter Technologien drängen – zu denen KWK bereits gehört.

Neben der Bundesregierung hat auch das Land Berlin seine Absicht erklärt, ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen, in dem voraussichtlich auch der Einsatz von Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung in Bestandsgebäuden geregelt werden soll. KWK wird dabei voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen und könnte – wie auf Bundesebene im Neubaubereich – eine mögliche Ersatzmaßnahme für die Einbindung Erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden sein.

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