Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale: „Verbraucherzentrale Berlin reicht Klage gegen die Gasag ein“ teilt das Unternehmen folgendes mit:
Es ist das gute Recht der Verbraucherzentrale gegen die Gasag zu klagen. Die in der genannten Pressemitteilung enthaltene Behauptung, die Gasag weigere sich beharrlich, die unrechtmäßig einbehaltenen überhöhten Entgelte an die Verbraucher zurückzuzahlen, wird auch durch ständige Wiederholung der Verbraucherzentrale nicht richtiger.
Die Gasag hatte zu keiner Zeit „überhöhte Preise“ von ihren Kunden gefordert. Der BGH hat lediglich eine in den AGB der Gasag bis Anfang 2007 verwendete Klausel für unwirksam erklärt, sich aber nicht zur Angemessenheit der Preise und auch nicht zu Rückzahlungsverpflichtungen der Gasag geäußert.
Mit dem Thema „Preishöhe“ und „zuviel bezahlt" haben sich demgegenüber in nahezu 100 Prozessen Berliner Gerichte befasst. Das Ergebnis: Die Preise der Gasag in 2005/06 waren angemessen und entsprachen der Billigkeit. Kein Kunde der Gasag hat damals zuviel bezahlt. Auch eine vom BGH nicht beanstandete Klausel hätte zu keinen anderen Preisen geführt. Die Gasag hat sich unabhängig von der kritisierten Klausel ihren Kunden gegenüber immer fair verhalten und nur die Kosten weitergegeben, die sie selbst zu bezahlen hatte. Nach oben nicht einmal vollständig, nach unten unverzüglich und in voller Höhe – wie auch in 2009 bei den viermaligen Preissenkungen um insgesamt 25 Prozent zu sehen war.
Im Gegensatz zu anderen Gasanbietern wird die Gasag ihre Preise bis zum 30. Juni 2010 auf dem derzeitigen niedrigen Niveau stabil halten. Die Gasag hat in der Vergangenheit eine faire Preispolitik betrieben und wird das auch in der Zukunft tun.