Dürfen Erdgas-Fahrzeuge in Tiefgaragen? 
Einfahrt in die Tiefgarage für Erdgasfahrzeuge erlaubt. 
 

Weil Erdgas leichter ist als Luft, zieht es schnell nach oben ab und bildet kein explosives Gas-Luft-Gemisch.

Deshalb haben Berlin und alle anderen Bundesländer ihre Garagenverordnungen angepasst. Mit einem Erdgas-Fahrzeug dürfen Sie grundlegend in die Tiefgaragen einfahren. Davon unberührt bleibt allerdings das Recht jedes Eigentümers die Einfahrt bestimmter Fahrzeuge in seine Tiefgarage zu verbieten. Oft hilft als unterstützende Maßnahme die Vorlage eines Schreibens der Senatsverwaltung unter Hinweis auf die Garagenverordnung (GaVo) - Ausdruck bei Bedarf im Fahrzeug auslegen.

Durch eine Kampagne der Informationsdrehscheibe Erdgas-Fahrzeuge Berlin ist es seit 2002 gelungen, die meisten Tiefgaragen in der Hauptstadt für Erdgas-Fahrzeuge zu öffnen. Zum Beginn der Kampagne haben Vorstandsmitglieder der Industrie- und Handelskammer das Verbotsschild an der Einfahrt zur Tiefgarage des Ludwig-Erhard-Hauses entfernt.

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