Wir informieren Sie darüber, ob Sie die GASAG-Förderung für Ihre neue Heizung in Anspruch nehmen können und zu welchen Modalitäten:
Welche Anlagen werden gefördert?
Die GASAG bezuschusst die Errichtung neuer, erdgasbetriebener Heizungsanlagen, welche über innovative, energieeffiziente oder bewährte Erdgastechnologien verfügen. Im Speziellen werden gefördert:
Gefördert werden nur Anlagen in Gebäuden, die einen jährlichen Wärmeenergiebedarf von 75.000 kWh nicht überschreiten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist von der Art der eingebauten Heizungsanlagen abhängig und davon, ob es sich um Neubau, Umstellung oder Modernisierung der Heizungsanlage handelt.
Die Förderung der GASAG ist in folgender Übersicht dargestellt:
| Neubau |
--- |
--- |
400 € |
800 € |
800 € |
| Modernisierer |
--- |
--- |
--- |
800 € |
800 € |
Ab wann kann ich die Förderung beantragen?
Das Förderprogramm läuft seit dem 01.10.2010. Beantragen Sie die Förderung bis einen Monat nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizungsanlage.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt ist jeder Eigentümer, Hausbesitzer, Bauherren und Contractor in Berlin, der spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der geförderten Anlage Gaskunde der GASAG ist, die Heizungsanlage auf Erdgas umstellt oder neu baut und dabei einen der folgenden Punkte erfüllt:
- Neubau mit Erdgas und Solarthermie
- Umstellung auf Erdgas-Brennwertheizung (ggf. in Kombination mit Solarthermie)
- Einbau einer stromerzeugenden Heizung (Mikro-KWK-Anlage)
(mit elektrischer Leistung von max. 2 kW)
- Einbau einer Gaswärmepumpe (mit thermischer Leistung von max. 50 kW)
Was muss ich tun?
Laden Sie sich hier oder im Downloadbereich den aktuellen Förderantrag herunter und informieren sich über die Förderbedingungen. Füllen Sie bitte den Förderantrag, nach Installation Ihrer neuen Heizungsanlage, zusammen mit Ihrem Handwerker vollständig aus und lassen Sie uns diesen, zusammen mit einer Kopie der Handwerkerrechnung, zukommen.
Schließen Sie mit der GASAG einen Erdgasliefervertrag ab, sofern Sie nicht bereits Kunde der GASAG sind.
Reichen Sie den Förderantrag und die Kopie der Handwerkerrechnung bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage bei der GASAG ein.
Nach einer schnellen und unbürokratischen Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie die schriftliche Förderzusage.
Nach der Zusage überweisen wir Ihnen die Förderung auf Ihr Konto.
Wo finde ich den aktuellen Förderantrag und die Förderbedingungen?
Hier haben wir für Sie den Förderantrag und die Förderbedingungen hinterlegt. Alle Förderunterlagen finden Sie aber auch im Downloadbereich.
Was ist der Umweltrabatt?
Innovative Energietechnologien tragen zur Umweltentlastung bei. Die GASAG unterstützt daher den Betrieb von Solaranlagen in Verbindung mit einer Erdgas-Heizung. Der Umweltrabatt ist schriftlich zu beantragen und beträgt 0,1 ct/kWh (netto) auf den Gasverbrauch. Den Antrag und die Bedingungen können Sie sich downloaden.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Hier finden Sie Ihren persönlichen GASAG-Berater:
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Förderprogramm GASAG-Umweltprämie?
Telefon: 24-h-Hotline: 030 7072 0000-0
Kundenzentrum: Henriette-Herz-Platz 4, 10178 Berlin
Mo, Mi, Fr: 10 - 18 Uhr; Di, Do: 10 – 20 Uhr; Sa: 10 – 16
Uhr
Infozentrum: Henriette-Herz-Platz 4, 10178 Berlin
Mo - Do: 8 - 17 Uhr, Fr: 8 – 15 Uhr
Internet: www.gasag.de/privatkunden/umweltpraemie
E-Mail: umweltpraemie@gasag.de