Am 12.07.2005 ist das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten (BGBl. Teil I, S.1953 vom 12.07.2005). Als Kernelement enthält das Gesetz Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze.
Die Regulierungsaufgaben werden durch die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ (BNetzA) wahrgenommen.
Selbstverständlich setzt die GASAG als kommunaler Gasversorger die Anforderungen, die mit den neuen gesetzlichen Regelungen einhergehen, zeitnah um. Ergebnis dieser Umsetzung ist die Ausgründung des GASAG-Netzbetriebes zum 01.01.2006 zur NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG.
Für Fragen zum Netzzugang wenden Sie sich bitte direkt an die NBB.
Starke Partner für uns und Sie: Für Vertrauen mit Perspektive
Um Ihre Energieversorgung sicherzustellen, haben sich viele starke Partner zusammengefunden:
Die Vorlieferanten der GASAG kaufen den Rohstoff Erdgas in den Fördergebieten ein und stellen ihn im Europäischen Verbundnetz bereit. Dank dieser Kooperation kann sich die GASAG auf eine sehr langfristige Erdgasversorgung verlassen.
Vorlieferanten:
E.ON Ruhrgas AG
Verbundnetz Gas AG
Vorgelagerte Netze:
BEB Erdgas und Erdöl GmbH
EGT
Ontras
Örtliche Verteilnetzbetreiberin (öVNB):
NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg mbH & Co. KG