Um die vielen Vorteile von Erdgas nutzen zu können, benötigen Sie einen Erdgas-Hausanschluss.
Unser Service für Sie – alles aus einer Hand
Natürlich stehen Ihnen unsere Berater in allen Aspekten rund um
- die nötige Dimensionierung
- die Auslegung
- und die Anschlussleitung
zu Ihrem Erdgas-Hausanschluss gerne zur Verfügung. Damit können Sie neben dem Gasversorgungsvertrag auch alle Fragen rund um den Erdgashausanschluss bequem mit Ihrem GASAG-Berater klären, denn wir sind vom Berliner Netzbetreiber, der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG, beauftragt, in deren Namen Hausanschlussverträge abzuschließen.
Die Klärung aller Detailfragen rund um die Installation des Erdgas-Hausanschlusses übernimmt dann der GASAG-Berater in Ihrem Namen direkt mit der NBB.
Einfach für Sie: Die günstigen Pauschalen
Die Hausanschlusspauschale ist abhängig von der tatsächlichen Länge. Wir bieten Ihnen ein dreistufiges Pauschalpreissystem für Hausanschlüsse bis zu einer Länge von 60 Metern. Einfach, transparent, und nachvollziehbar.
Preise gültig seit 01.01.2007
| Kosten für einen Hausanschluss |
Dimension
d32 bis d63 |
Pauschalpreis |
| Länge |
netto |
brutto* |
| Bis 14 m |
1.000 € |
1.190 € |
| > 14m bis 34m |
1.500 € |
1.785 € |
| > 34m bis 60m |
2.200 € |
2.618 € |
| jeder weitere Meter |
31,00 €/m |
36,89 €/m |
* die Bruttopreise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Die zu berechnende Hausanschlusslänge wird von der Mitte der Straße, aus der die Versorgung erfolgt, entlang der tatsächlichen Leitungsführung bis hin zur Hauskante gemessen.
Die Pauschalpreise beinhalten auch die Kosten für den Zähler und die Zählersetzung bis G 25.
Diese Pauschalsätze gelten nur, wenn eine Versorgung aus dem vor dem Grundstück vorhandenen Niederdruck (ND)- oder Mitteldruck (MD)-Netz möglich ist und die Hausanschlussleitung erstmalig verlegt wird.
Die Hausanschlusskosten werden nach tatsächlichem Aufwand oder zu vereinbarten Festpreisen abgerechnet, wenn:
- die Nennweite des Hausanschlusses größer als d63 ist.
- hochwertiges Pflaster auf dem Grundstück vorhanden ist.
- eine Versorgung aus dem Hochdruck (HD)-Netz nötig ist.
- die Querung von Gleisanlagen notwendig ist.
- eine Änderung an einem bestehenden Hausanschluss vorgenommen werden soll.
Baukostenzuschuss (BKZ)
Sind oder waren Netzinvestitionen (z. B. Neulegung, Verstärkung der Versorgungsleitung) notwendig, ist zusätzlich ein individuell zu ermittelnder Baukostenzuschuss (BKZ) zu zahlen.