Service und Informationen zu PreisAnpassungen
Preisanpassung zum 01.01.2023Gas-Preisanpassung zum 01.01.2023
Preisanpassung in Ihrem Sondertarif Gas in Berlin
Die Preisanpassung begründet sich durch gestiegene Beschaffungskosten und zum 01.01.2023 deutlich steigende Netzentgelte.
Die voraussichtlichen Netzentgelte ab 01.01.2023 wurden zum 15.10.2022 vom örtlichen Netzbetreiber, in Berlin NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG, veröffentlicht und können auf deren Internetseite eingesehen werden.
Die Beschaffungspreise sind aktuell immer noch deutlich höher als in den Vorjahren. Die Energiemengen wurden nahezu komplett vorlaufend und ratierlich zu den jeweils zum Zeitpunkt der Beschaffung geltenden Marktpreisen eingekauft.
Bisher konnten wir aufgrund unserer vorlaufenden Beschaffung eine Weitergabe der stark gestiegenen Marktpreise weitestgehend verhindern, die jetzt aber mehr und mehr zum Tragen kommen und damit eine Preisanpassung nötig machen.
Wichtig für Sie zu wissen: Die kurz vor dem geplanten Inkrafttreten wieder weggefallene Gasbeschaffungsumlage haben wir unseren Kunden zu keinem Zeitpunkt berechnet. Die Gasbeschaffungsumlage hat auch bei der Kalkulation der ab 01.01.2023 gültigen Preise keine Rolle gespielt.
Auch die Umsatzsteuersenkung ist selbstverständlich in unseren Brutto-Preisen berücksichtigt.
Die aktuell laufenden politischen Diskussionen und gesetzgeberischen Aktivitäten zur Gaspreisbremse verfolgen wir tagesaktuell. Etwaige wirksam werdende Regelung hierzu werden wir selbstverständlich bei unserer Preisstellung beachten, dafür müssen Sie nicht weiter aktiv unternehmen.
Muss ich meinen Zähler ablesen und den Zählerstand mitteilen?
Abschlagsänderung
Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im Januar oder Februar 2023, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie eine Abschlagsanpassung von uns erhalten haben, sind die gesetzlichen Vorgaben für den Entfall des Dezember-Abschlages bereits von uns umgesetzt. Die aktuellen Diskussionen rund um die zweite Stufe der Gaspreisbremse sind allerdings noch nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass dazu zum aktuellen Zeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Abschlagsanpassung noch kein Gesetz, noch nicht einmal eine Entwurfsfassung eines Gesetzes, vorgelegen hat. Wenn diese Regelungen gesetzlich beschlossen sind, werden wir diese automatisch und vollumfänglich für unsere Kunden umsetzen. Dafür müssen Sie als Kunde nichts aktiv unternehmen.
In unserem Kundenportal Meine GASAG können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Sie wollen Ihre Energiekosten senken?
30 praktische Energiespartipps für den Haushalt und weiterführende Links finden Sie hier: https://www.gasag.de/magazin/energiesparen/energiespartipps
Nutzen Sie auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu Energiesparmöglichkeiten in unserem GASAG-Kundenzentrum am EUREF-Campus in Berlin Schöneberg.
Weitere Fragen und Antworten zum Energiesparen finden Sie in den folgenden FAQ.
Weitere Informationen
Zahlungsschwierigkeiten
Sollten Sie auf Grund der gestiegenen Energiekosten Zahlungsschwierigkeiten haben, sind wir gerne für Sie da. Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier.
Weitere Fragen und Antworten zu Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Sie in den folgenden FAQ.
Informationen zur Preisänderung
Fragen und Antworten rund um das Thema Preisänderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Fragen und Antworten zum Thema Preis und Tarif
Die Preisanpassung begründet sich durch gestiegene Beschaffungskosten und zum 01.01.2023 deutlich steigende Netzentgelte.
Die voraussichtlichen Netzentgelte ab 01.01.2023 wurden zum 15.10. vom örtlichen Netzbetreiber, in Berlin NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG, veröffentlicht und können auf deren Internetseite eingesehen werden.
Die Beschaffungspreise sind aktuell immer noch deutlich höher als in den Vorjahren. Die Energiemengen wurden nahezu komplett vorlaufend und ratierlich zu den jeweils zum Zeitpunkt der Beschaffung geltenden Marktpreisen eingekauft. Die Gesamtkosten ergeben sich aus den jeweiligen Kosten der einzelnen Tranchen. Bisher konnten wir aufgrund unserer vorlaufenden Beschaffung eine Weitergabe der stark gestiegenen Marktpreise weitestgehend verhindern, die jetzt aber mehr und mehr zum Tragen kommen und damit eine Preisanpassung nötig machen. Sollten die Preise beständig am Markt sinken, fließt diese Entwicklung erst in zukünftige Preisbildungen ein.
Die kurz vor dem geplanten Inkrafttreten wieder weggefallene Gasbeschaffungsumlage haben wir unseren Kunden zu keinem Zeitpunkt berechnet. Die Gasbeschaffungsumlage hat auch bei der Kalkulation der ab 01.01.2023 gültigen Preise keine Rolle gespielt.
Die Umsatzsteuersenkung ist selbstverständlich in unseren Brutto-Preisen berücksichtigt.
Aktuell laufen politische Diskussion und gesetzgeberische Aktivitäten zur Gaspreisbremse. Etwaige wirksam werdende Regelung hierzu werden wir selbstverständlich bei unserer Preisstellung beachten.
Ihren Energieliefervertrag können Sie jederzeit unter Beachtung etwaiger vereinbarter Mindestvertragslaufzeiten und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen. Sofern die zugrunde liegende AGB für Ihren Tarif Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt, haben Sie als Kunde die Möglichkeit von diesem Gebrauch zu machen.
Sie haben die Möglichkeit, die Kündigung in Ihrem Onlineservice MEINE GASAG oder über das Kontaktformular "Mein Vertrag / Mein Vertrag kündigen" selbst durchzuführen.
Laufzeitverträge mit einer Festpreisphase haben für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit einen eingeschränkten Festpreis.
Preisänderungen sind während der Festpreisphase nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen möglich.
Nach Ablauf der Festpreisphase ist GASAG jederzeit berechtigt die Preise nach den Marktgegebenheiten bzw. nach staatlichen Anforderungen anzupassen.
Mit dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) wurde darüber hinaus die Möglichkeit eingeführt, Festpreise in bestehenden Verträgen - trotz Preisgarantie - anzupassen. Dies ist allerdings erst ist in der letzten Stufe des Notfallplans vorgesehen.
In diesem Fall kann es dann ggf. zu einer Preisanpassung aufgrund gestiegener Beschaffungskosten trotz vertraglich vereinbarter Preissicherheit kommen.
Die Zusatzvereinbarung zur Option KlimaPro ist zu den Zeitpunkten und mit den gleichen Fristen kündbar, zu denen auch der zugehörige Erdgasliefervertrag ordentlich kündbar wäre.
Optionen, die bis 28.02.2022 vergeben wurden: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist die Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat, zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit, kündbar.
Optionen, die ab 01.03.2022 vergeben wurden: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist die Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Sie haben eine Preisanpassung für Ihren Laufzeitvertrag erhalten und möchten in die Grundversorgung wechseln? Besuchen Sie uns dazu bitte unter gasag.de/grundversorgung. Hier haben wir alle Informationen zur Grundversorgung und den Wechsel dorthin für Sie bereitgestellt.
Fragen und Antworten zum Thema Abschlag
Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im Januar oder Februar 2023, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie eine Abschlagsanpassung von uns erhalten haben, sind die gesetzlichen Vorgaben für den Entfall des Dezember-Abschlages bereits von uns umgesetzt. Die aktuellen Diskussionen rund um die zweite Stufe der Gaspreisbremse sind allerdings noch nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass dazu zum aktuellen Zeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Abschlagsanpassung noch kein Gesetz, noch nicht einmal eine Entwurfsfassung eines Gesetzes, vorgelegen hat. Wenn diese Regelungen gesetzlich beschlossen sind, werden wir diese automatisch und vollumfänglich für unsere Kunden umsetzen. Dafür müssen Sie als Kunde nichts aktiv unternehmen.
In unserem Kundenportal Meine GASAG können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Noch ein Tipp: Für eine korrekte Berechnung Ihres Verbrauches in der Jahresrechnung ist es wichtig, dass Sie uns zu diesem Zeitpunkt einen Zählerstand mitteilen. Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über unseren Onlineservice MEINE GASAG eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum. Alternativ nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
In unserem Kundenportal Meine GASAG können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Nutzen Sie unser Kundenportal noch nicht, registrieren Sie sich jetzt oder nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Alternativ können Sie uns auch unter der Ihnen bekannten Service-Hotline kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des aktuell hohen Anrufaufkommens zu längeren Wartezeiten für Sie kommen kann.
Anhand eines aktuellen Zählerstandes kann der empfohlene Abschlagsbetrag von Ihnen überprüft werden.
In unserem Kundenportal Meine GASAG können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Nutzen Sie unser Kundenportal noch nicht, registrieren Sie sich jetzt oder nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Alternativ können Sie uns auch unter der Ihnen bekannten Service-Hotline kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des aktuell hohen Anrufaufkommens zu längeren Wartezeiten für Sie kommen kann.
In unserem Kundenportal Meine GASAG können Sie jederzeit Ihren Abschlag anpassen. Sind Sie noch nicht Online-Kunde holen Sie dies gern nach oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Durch den deutlichen Anstieg der Energiekosten empfehlen wir Ihnen, Ihren aktuellen Abschlag nur unter Berücksichtigung des neuen Preises und eines aktuellen Zählerstandes anzupassen. Nur so können Sie hohe Nachzahlungen vermeiden.
Fragen und Antworten zum Thema Zahlungsschwierigkeiten
Haben Sie eine Rechnung mit einem Guthaben erhalten, reichen Sie die ebenfalls beim Jobcenter ein. Dann werden die künftigen Abschlagszahlungen vom Jobcenter weiterhin pünktlich überwiesen.
Wichtig: Informieren Sie uns ebenfalls schriftlich oder telefonisch, dass Sie die Unterlagen eingereicht haben und legen Sie uns dann die Bearbeitungs- oder Übernahmebescheinigung des Jobcenters vor. So können wir den Mahn- und Sperrprozess vorerst aussetzen. Sollte sich die Bearbeitung beim Jobcenter verzögern, teilen Sie uns das unbedingt mit.
Fragen und Antworten zum Thema Energiesparen
Grundsätzlich können Sie also Ihre Heizmöglichkeiten weiter nutzen. Perspektivisch ist es sinnvoll Ihre Energieversorgung auf nicht fossile, regenerative Energien umzustellen, um sich unabhängig von den Entwicklungen an den Energiemärkten zu machen. Gerne beraten Sie unsere Experten vor Ort zu Ihrer individuellen Lösung.
Bitte beachten Sie, die Nachfrage nach Photovoltaik und Wärmepumpen ist aktuell sehr stark angestiegen. Dies bedeutet für Sie, dass eine Umstellung und Installation zum momentanen Zeitpunkt mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wir sind seit 175 Jahren Energiepartner an Ihrer Seite und unterstützen Sie auch bei der Umstellung Ihrer Energieversorgung. Welche Möglichkeiten gibt es?
Regenerative Energien sind weltweit verfügbar und können vor Ort gewonnen werden. Das stärkt nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern es fallen auch Transport und die entsprechenden Kosten weg. So sinkt auch die Abhängigkeit von Energieimporten aus anderen Ländern. Regenerative Energien können auch zu Hause zum Einsatz kommen, zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder eine Wärmepumpe, die die natürliche Wärme der Erde oder Luft nutzt. Ein Haushalt kann damit Strom und Wärme für den Eigenverbrauch selbst herstellen. So wird dieser autark von externer Energieversorgung und damit unabhängig von den Entwicklungen der Energiepreise. Gerne beraten Sie unsere Experten vor Ort zu Ihrer individuellen Lösung.
Bitte beachten Sie, die Nachfrage nach Photovoltaik und Wärmepumpen ist aktuell sehr stark. Dies bedeutet eine Umstellung und Installation nimmt zum momentanen Zeitpunkt mehr Zeit in Anspruch.