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  • mehr als 175 Jahre Erfahrung
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Unser Grundversorgungstarif für Berlin

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GASAG | ERDGAS Komfort

Unser Grundversorgungstarif

Bestabrechnung

Mit der Bestabrechnung in der Grundversorgung legen wir Ihrer (Jahres-)Abrechnung automatisch die Preisstufe zugrunde, die für Ihren individuellen Jahresverbrauch am günstigsten ist.

Keine Mindestvertragslaufzeit

Ohne Mindestvertragslaufzeit haben Sie mehr Freiheit. Mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Grundversorgung können Sie unkompliziert in einen anderen Tarif wechseln oder einen Versorgerwechsel vornehmen.

Energieversorgung mit Tradition

Wir beliefern Berlin seit 175 Jahren mit Energie. Profitieren Sie von unseren maßgeschneiderten Serviceangeboten.

Jetzt in die Grundversorgung wechseln

Sie wollen in die Grundversorgung wechseln? Unser Grundversorgungstarif für Gas steht allen Haushaltskunden im Grundversorgungsgebiet der GASAG offen. Der Wechsel ist ganz einfach: Kündigen Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger und Sie erhalten automatisch unseren günstigen Grundversorgungstarif. Mehr müssen Sie nicht tun! Wenige Tage nachdem Ihr alter Vertrag geendet hat, heißen wir Sie in der Grundversorgung willkommen.

Preisinformationen für die Grundversorgung

Bis zum 31.03.2024 gelten in der Gas-Grundversorgung die folgenden Preise:

Preise gültig bis 31.03.2024
Grundpreis pro MonatArbeitspreis pro kWh
Es findet eine Bestabrechnung statt.bruttoct brutto
Jährlicher Verbrauch bis 15.000 kWh8,56 €10,77 ct
Jährlicher Verbrauch 15.001 bis 96.000 kWh13,91 €10,35 ct
Jährlicher Verbrauch ab 96.001 kWh22,47 €10,24 ct

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Die ermäßigte Umsatzsteuer auf Gas wird planmäßig zum 01.04.2024 von 7% wieder auf 19% angehoben. Mit der Anhebung des Steuersatzes wird sich der Brutto-Arbeitspreis für Gas ab 01.04.2024 um 11,2% erhöhen.

Ab dem 01.04.2024 gelten in der Gas-Grundversorgung die folgenden Preise: 

Preise gültig ab 01.04.2024
Grundpreis pro MonatArbeitspreis pro kWh
Es findet eine Bestabrechnung statt.bruttoct brutto
Jährlicher Verbrauch bis 15.000 kWh9,52 €11,98 ct
Jährlicher Verbrauch 15.001 bis 96.000 kWh15,47 €11,51 ct
Jährlicher Verbrauch ab 96.001 kWh24,99 €11,39 ct

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV steht Kunden im Fall der Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Rechtliche Grundlagen für die Grundversorgung

Weitere Informationen zu Grundversorgungsverträgen der GASAG AG

  • Bei einem Gasgrundversorgungsvertrag handelt es sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag“. Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung, ohne dass hierfür ein gesondertes Entgelt für den Kunden anfällt.
  • Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt.
  • Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenzentrum einzahlen.
  • Bei Versorgungsstörungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Das ist im Grundversorgungsgebiet der GASAG AG die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 030 7872-72. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet GASAG nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Einen Lieferantenwechsel ermöglicht GASAG zügig und unentgeltlich.
  • Preisanpassungen erfolgen auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV.
  • Der Grundversorgungsvertrag ist vom Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
  • Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter www.gasag.de/privatkunden abgerufen werden.
  • Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter https://www.gasag.de/beschwerdemanagement.  

Häufige Fragen

Wichtige Information vorab: Die Grundversorgung ist nur für Haushaltskunden möglich. Sonstige Letztverbraucher können nur in der Ersatzversorgung oder in der Anschlusslieferung beliefert werden. Folgende Ausnahme für Haushaltskunden gilt: Haushaltskunden, deren Gasversorger von einer Bilanzkreisschließung oder Kündigung des Netznutzungsvertrages ("Belieferungsstopp") betroffen sind, werden für die Dauer von drei Monaten in der Ersatzversorgung beliefert. Anschließend erfolgt automatisch die Belieferung in der Grundversorgung zu den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Konditionen, sofern kein anderer Vertrag abgeschlossen wird. Während der Belieferung in der Ersatzversorgung ist ein Wechsel in einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung auch vor Ablauf der drei Monate möglich. 

Definition von Haushaltskunden 
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.

Sie wohnen im Versorgungsgebiet der GASAG und möchten in die Grundversorgung wechseln

Damit wir Sie im Rahmen der Grundversorgung beliefern können, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger kündigen. Wenn Sie Ihre Kündigung bereits vorgenommen haben und in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Wir heißen Sie wenige Tage nach dem genannten Kündigungsdatum in der Grundversorgung willkommen. 

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Grundsätzlich können Sie sich jederzeit für GASAG entscheiden und den Wechsel starten. Ab wann wir Sie beliefern können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Energieversorger ab. Prüfen Sie Ihr Kündigungsdatum z. B. in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.
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Für einen Wechsel zu GASAG benötigen wir nur folgende Daten:
- Name & Anschrift
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ihren bisherigen Lieferant (nur bei Lieferantenwechsel)

Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollen Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen. 
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Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. 

Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet. 

Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.

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Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen, die sie unter "Wie kann ich in die Grundversorgung wechseln?" finden.

Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil z. B. Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.

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Durch die CO2-Bepreisung hat sich seit Januar 2021 die Kosten für die Erdgasbelieferung erhöht.
Der CO2-Preis wirkt sich für Erdgas-Kunden von GASAG in einem höheren Arbeitspreis aus.
Auf den Grundpreis hat der CO2-Preis keinen Einfluss, da dieser nicht vom Verbrauch abhängig ist.
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Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.

Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Diese Muster-Abwendungsvereinbarung (finden Sie hier) ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.

Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.
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Auf Wunsch mit Onlineservice MEINE GASAG

Mit dem Gasanbieter-Wechsel erhalten Sie automatisch den Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenkonto in unserem Onlineservice MEINE GASAG. Die Kommunikation zu Ihrem Gasvertrag kann anschließend über die Postbox in Ihrem Konto erfolgen. Managen Sie sich selbst und das immer wann Sie möchten.

In Ihrem persönlichen Konto haben Sie noch viel mehr Möglichkeiten:

 

  1. Kontaktdaten ändern
    Ihr Name hat sich geändert oder Sie sind umgezogen? In Ihrem persönlichen Kundenkonto können Sie jeder Zeit und sehr einfach Ihre Kontaktdaten ändern.

  2. Zählerstand erfassen
    In unserem Kundenportal geht das ganz unkompliziert.

  3. Abschlag anpassen
    Sie möchten Ihre Abschlagszahlungen anpassen, weil sich Ihr Energieverbrauch verändert hat? Das können Sie ganz einfach über unser Kundenportal online erledigen.

  4. Rechnungen einsehen und herunterladen
    Sie möchten Ihre aktuellen oder früheren Rechnungen einsehen? Mit MEINE GASAG haben Sie jederzeit und von überall Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen. Über neue Dokumente werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
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Ausgezeichneter Service

Weitere Infos zu unseren Qualitätssiegeln sowie die Test-/Prüfkriterien der Siegel und Prüfzeichen finden Sie unter www.gasag.de/zertifikate-siegel.
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