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Hilfe bei Fragen zu Ablesung und Zähler

Hilfe bei Fragen zu Ablesung und Zähler

Der Onlineservice MEINE GASAG - Ihr 24-Stunden Kundenservice

Mit dem Onlineservice MEINE GASAG stehen Ihnen alle Informationen rund um Ihren Vertrag jederzeit und überall zur Verfügung. Hier können Sie auf Ihre Kundendaten zugreifen, Zählerstände bequem online erfassen, Rechnungen einsehen und Ihren Abschlag an den jeweiligen Verbrauch anpassen.

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Häufigste Fragen zu Ablesung und Zähler

Wenn uns kein Zählerstand vorliegt, müssen wir den Verbrauch für die Jahresabrechnung schätzen. Die Schätzung wird auf Grundlage des bisherigen Verbrauches durchgeführt.
Möchten Sie den tatsächlichen Zählerstand nachträglich abgeben, können Sie dieses jederzeit über unseren Online Service MEINE GASAG. Anschließend erhalten Sie eine korrigierte Rechnung zugesandt. 
 
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Die Zählerstände finden Sie in Ihrem Online Service MEINE GASAG oder auf Ihrer Rechnung.
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Sie selbst können einen bereits mitgeteilten Zählerstand nicht ändern.  

Kontaktieren Sie uns dazu bitte über das Kontaktformular und teilen Sie uns darüber Ihren korrekten Zählerstand mit.  
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Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über unseren Online Service MEINE GASAG eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum.

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In der Regel erhält man einmal jährlich eine Rechnung, hierfür benötigen wir den aktuellen Zählerstand. Die Ablesung zu dieser Turnusabrechnung (Jahresabrechnung) bezeichnen wir als Turnusablesung. 
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Ihr Netzbetreiber liest einmal jährlich Ihren Zählerstand ab oder fordert Sie zur Mitteilung Ihres Zählerstandes auf. Dieser wird uns im Anschluss automatisch übermittelt.

Nicht immer ist der Zeitpunkt dieser Ablesung und der Rechnungserstellung identisch. Damit wir dennoch eine aktuelle Rechnung für Sie erstellen können, kann es vorkommen, dass auch wir Sie um Angabe Ihres Zählerstandes bitten.
Am einfachsten können Sie uns diesen über den Online Service MEINE GASAG mitteilen.
 
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In allen Haushalten sollen die bisherigen Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen bis 2032 ersetzt werden.
Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben.
 
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Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen. Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.

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Meistens ist der Gaszähler direkt in der Wohnung zu finden.
In manchen Wohnanlagen sind Gaszähler auch im Treppenhaus verbaut. Hier können Sie Ihren Vermieter oder Hausmeister nach dem genauen Ort befragen.
Sollten Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, finden Sie den Gaszähler meist im Keller oder im Wirtschaftsraum.
 
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Ein aktueller Zählerstand wird zur Jahresrechnung sowie zum Vertragsbeginn und -ende benötigt. 
Am einfachsten können Sie uns diesen über den Online Service MEINE GASAG mitteilen.
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Von links nach rechts. Die Ziffern vor dem Komma reichen für die Erfassung des Zählerstandes aus. Am einfachsten können Sie uns diesen über den Online Service MEINE GASAG mitteilen.
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Nein. Das ist nicht notwendig. Wenn Sie es jedoch wünschen, können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand selbstverständlich jederzeit mitteilen, am einfachsten und schnellsten über den Online Service MEINE GASAG.

 
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Ihr Messstellenbetreiber ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber, wenn Sie als Anschlussnutzer keine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb geschlossen haben. Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen. Wenn Sie jedoch noch nie Ihren Messstellenbetreiber gewechselt haben, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb Ihres Zählers verantwortlich. In Berlin ist der Stromnetzbetreiber die Stromnetz Berlin GmbH in 11511 Berlin (Telefon: 030-492 02-00 Telefax: 030-492 02-0100, E-Mail: info@stromnetz-berlin.de, Internet www.stromnetz.berlin).
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Die Zählernummer ist direkt auf Ihrem Zähler zu finden. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt.
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Der Zählerstand kann nicht nur direkt vor der nächsten Jahresrechnung, sondern auch zu einem gewünschten Termin abgelesen werden. Wir bezeichnen diesen Zählerstand als Zwischenablesung. 
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Ein digitaler Stromzähler speichert die Stromverbrauchsdaten und stellt diese auf einem Bildschirm dar. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem mechanischen Stromzähler gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind auch schon moderne Messeinrichtungen installiert. 

Wird dieser digitale Stromzähler um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Diese kommen künftig vor allem bei Großverbrauchern zum Einsatz.
 
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