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  3. Förderung Heizung 2022: Aktuelle Fördermöglichkeiten

Förderung Heizung: Aktuelle Heizungsförderungen im Überblick

Eine moderne Heizung spart bares Geld und vermeidet Emissionen. Aktuell gibt es umfangreiche Förderungen für Heizung, Installation und Modernisierung. Was wird gefördert und was hat sich geändert? Das erfahren Sie hier.

Heizung erneuern

Förderung Heizung: Aktuelle Heizungsförderungen im Überblick


Eine moderne Heizung spart bares Geld und vermeidet Emissionen. Aktuell gibt es umfangreiche Förderungen für Heizung, Installation und Modernisierung. Was wird gefördert und was hat sich geändert? Das erfahren Sie hier.

Förderung Heizung: Anpassung seit 15. August 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zum 15. August Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen. Dies betrifft die aktuelle Förderung für Heizung und Modernisierung. Die folgenden maximalen Fördersätze gelten, wenn Sie Ihre neue Heizung fördern lassen möchten.

Wärmepumpe: 40 Prozent

Solarthermie: 25 Prozent

EE-Hybridheizung ohne Biomasse: 40 Prozent

EE-Hybridheizung mit Biomasse: 35 Prozent

Hohe Förderung für Wärmepumpe

Wärmepumpen gelten zurecht als moderne und umweltfreundliche Heizsysteme. Deshalb ist die Förderung solch einer Heizung noch immer sehr attraktiv. Um die vollen 40 Prozent Heizungsförderung zu erhalten, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein.

Die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 25 Prozent. Weitere zehn Prozent können Sie bekommen, wenn Sie in diesem Zuge eine alte Öl-Heizung ersetzen. Neuerdings wird auch der Austausch einer alten Gas-Heizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, mit 10 Prozent gefördert. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe mit Wasser oder Erdwärme als Primärenergiequelle entscheiden, können Sie weitere 5 Prozent fördern lassen. Somit liegt die Maximalförderung für eine Wärmepumpe bei 40 Prozent. Noch immer gilt dabei der Investitionshöchstbetrag von 60.000 Euro pro Wohneinheit. Mit 40 Prozent Maximalförderung können Sie also bis zu 24.000 Euro Förderung für Ihre Heizung erhalten.

Im Neubau zählen Wärmepumpen bereits zu den beliebtesten Heizsystemen. Und auch im Bestandsbau kann sich eine Wärmepumpe schnell rentieren. Ob sich eine Wärmepumpe wirklich lohnt, kommt auf Ihr Haus und die individuellen Gegebenheiten an. Informieren Sie sich dazu in unserem Ratgeber und schauen Sie sich auch unser Angebot GASAG | WÄRME Heizkomfort an. Damit kommen Sie ohne hohe Anfangsinvestition zu Ihrer Wärmepumpe und wir kümmern uns von Einbau über Förderung bis zu Wartung und Instandhaltung um alles.


Förderung für Brennstoffzellenheizung

Eine Brennstoffzellenheizung kann mehr als ihr Name womöglich suggeriert. Denn außer zu heizen kann eine Brennstoffzelle auch Strom erzeugen. Das moderne Heizsystem gewinnt Wasserstoff aus Erdgas. Der Wasserstoff reagiert wiederum in einer elektrochemischen Reaktion mit Sauerstoff zu Wasser. Dabei entstehen sowohl Strom als auch Wärme. Aufgrund des hohen Gesamtwirkungsgrads von über 90 Prozent ist eine Brennstoffzellenheizung äußerst effizient – und wird deshalb auch gefördert.

Die Förderung der Heizung findet in zwei Stufen statt. Die erste Stufe umfasst den Grundbetrag in Höhe von 6.800 Euro. Die zweite Stufe ist eine leistungsabhängige Förderung: Pro 100 Watt elektrischer Leistung bekommen Sie einen Zuschuss von 550 Euro für Brennstoffzellenheizungen im Bereich von 0,25 bis 5 Kilowatt. Die Maximalförderung beträgt – wie bei der Wärmepumpe – 40 Prozent von Anschaffungskosten, Kosten für Energieberater sowie den obligatorischen zehnjährigen Wartungsvertrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Förderung für solch eine Heizung im Neubau oder im Bestandsbau beantragen.

Förderung für Heizung beantragen: Darauf müssen Sie achten

Wenn Sie eine Förderung für Ihre neue Heizung in Anspruch nehmen möchten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit der Antrag bewilligt wird. Zunächst ist dabei der Zeitpunkt wichtig. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Beachten Sie außerdem, dass Sie die Förderung zwar mit anderen Fördermitteln kombinieren dürfen, die Summe der Förderungen aber nicht Ihre förderfähigen Kosten übersteigen darf. Im Rahmen der Heizungsförderung wird darüber hinaus ein hydraulischer Abgleich verpflichtend. Weitere Bedingungen hängen von der jeweiligen Heizung ab, für die Sie eine Förderung beantragen möchten.

Steuerliche Förderung für Heizung nutzen

Seit dem Jahr 2020 werden energetische Baumaßnahmen an selbst genutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus nach Paragraf 53c des Einkommensteuergesetzes gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Wohngebäude bereits älter als zehn Jahre ist. Bis zu 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Baumaßnahmen, maximal jedoch 40.000 Euro, können über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen neben den Lohnkosten auch die Materialkosten. Gut zu wissen: Kosten für Energieberatung, Planung und Baubegleitung können Sie im Rahmen der steuerlichen Förderung bis zu 50 Prozent absetzen.

Um die steuerliche Förderung für Ihre Heizung oder sonstige energetische Maßnahme zu beantragen, benötigen Sie vom ausführenden Betrieb eine entsprechende Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster.

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