Ab wann sich eine Solaranlage lohnt, hängt von Größe und Ertrag der Photovoltaikanlage und Ihrem generellen Energieverbrauch ab. Außerdem ist wichtig, wie viel der selbst erzeugten Energie Sie auch tatsächlich selbst verbrauchen.
Kosten für eine Photovoltaikanlage
Am Anfang steht die Investition. Doch keine Sorge: Die Kosten für eine Solaranlage sind in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken. Ein erster Richtwert sind etwa 1.250 Euro pro Kilowatt Leistung. Planen Sie beispielsweise eine Solaranlage mit 6 kWp, dann rechnen Sie mit etwa 7.500 Euro. Bedenken Sie bei der Dimensionierung, dass Sie mit einer Photovoltaikanlage ohne Speicher ungefähr ein Drittel Ihres Stromverbrauchs decken können.
Übrigens: Seit 1. Januar 2023 liegt die Umsatzsteuer für PV-Anlagen bei Lieferung und Installation bei 0 % statt wie zuvor bei 19 %. Auch dadurch werden Solaranlagen in der Anschaffung günstiger.
Kosten für Energiespeicher
Möchten Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil weiter erhöhen, dann benötigen Sie darüber hinaus einen Stromspeicher für Photovoltaik. Die Kosten hierfür hängen auch von dessen Kapazität ab. Je größer der Energiespeicher, desto günstiger wird der Preis pro gespeicherter Kilowattstunde Energie. Für kleinere Modelle mit etwa 5 Kilowattstunden Kapazität können bis zu 1.000 Euro pro Kilowattstunde, also 5.000 Euro anfallen. Größere Hausakkus mit bis zu 13 Kilowattstunden Kapazität sind schon für rund 700 Euro pro Kilowattstunde erhältlich.
Einspeisevergütung beachten
Für Ihre eigene Amortisationsrechnung ist die Einspeisevergütung ein wichtiger Faktor. Sie bekommen für jede Kilowattstunde Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, sondern in das allgemeine Stromnetz einspeisen, eine Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach der Größe Ihrer Anlage, dem Monat, in dem Sie Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb genommen haben und gilt für 20 Jahre. Als Hilfestellung haben wir den jüngsten Verlauf für Sie in einer Übersicht zusammengefasst. Sie ist gültig für Anlagen auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 III EEG.