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Was ist eigentlich der Notfallplan Gas?

Notfallplan Gas – das ist den meisten Menschen wahrscheinlich erst seit ein paar Monaten ein Begriff. Was ist der Notfallplan Gas genau? Welche Stufen gibt es und was bedeuten sie? Und wie ist die aktuelle Lage bei der Gasversorgung?

Notfallplan Gas

Die Welt erlebt momentan eine Gaskrise. Schon 2021 kletterten die Gaspreise auf den Gasmärkten auf einen Höchststand; die Strompreise folgten. Diese Entwicklung hat sich mit dem Krieg in der Ukraine seit Februar 2022 noch verstärkt. Die kürzlich reduzierten Gaslieferungen aus Russland sorgen dafür, dass weniger Gas zur Verfügung steht; dadurch steigt der Gaspreis an den Energiemärkten noch weiter.
Auch Privathaushalte in Deutschland müssen sich auf noch höhere Gaspreise einstellen. Denn Gasimporteure wie Uniper und andere müssen das Erdgas, das jetzt fehlt, kurzfristig für Höchstpreise auf den Spotmärkten einkaufen.
Diese Mehrbelastungen können ab Oktober aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) als Umlage an alle Gasversorger und von diesen wiederum an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben werden.

Was ist der Notfallplan Gas?


Der Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland ist ein Maßnahmenkatalog, der die Gasversorgung im Land in einer Krisensituation regelt. Er stammt aus dem Jahr 2019 und geht auf eine EU-Verordnung von 2017 zurück. Das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ihn in Zusammenarbeit mit der Gaswirtschaft und der Bundesnetzagentur erstellt. 2022 ist das erste Mal, dass er tatsächlich angewandt wird.

Die drei Stufen des Notfallplans Gas


Der Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland umfasst drei Eskalationsstufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Welche Stufe in Kraft tritt, hängt davon ab, wie schwer die Störung der Gasversorgung ist, welche Auswirkungen sie hat und wie dringend sie beseitigt werden muss. Die Stufen müssen nicht zwingend nacheinander ausgerufen werden.
  
1. Stufe: Frühwarnstufe

  • Wann wird sie ausgerufen?  Die Frühwarnstufe wird vom BMWK ausgerufen, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sich die Gasversorgungslage erheblich verschlechtern kann. Die Versorgung mit Erdgas wird jetzt sorgsam überwacht.
    Ein Krisenteam, das aus Behörden und Energieversorgern besteht, kommt täglich beim BMWK zusammen. Die Betreiber der Gasleitungen und die Gasversorger schätzen die Situation für die Bundesregierung regelmäßig ein.

  • Was passiert? Der Staat greift in dieser ersten Stufe noch nicht ein. Um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten, setzen die Marktakteure – Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber – marktbasierte Maßnahmen um.
    Das kann zum Beispiel die Steigerung der Produktions- oder Importflexibilität sein, die erleichterte Einspeisung von Gas aus erneuerbaren Energiequellen in die Gasnetzinfrastruktur oder der Rückgriff auf Gasspeicher.

2. Stufe: Alarmstufe

  • Wann wird sie ausgerufen? Die Alarmstufe des Notfallplans Gas tritt durch Verkündung des BMWK in Kraft, wenn die Gasversorgung tatsächlich gestört ist oder es eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas gibt.
    Die Versorgungslage hat sich zwar stark verschlechtert, aber der Markt kann diese Störung oder Nachfrage noch bewältigen. Die Lage ist allerdings ernster als in der Frühwarnstufe.

  • Was passiert? Auch jetzt sichern die Marktakteure die Gasversorgung noch mit marktbasierten Maßnahmen.

3. Stufe: Notfallstufe

  • Wann wird sie ausgerufen? Die Bundesregierung ruft per Verordnung die Notfallstufe aus, wenn die Maßnahmen der ersten beiden Stufen nicht ausreichen oder sich die Versorgungssituation dauerhaft verschlechtert.
    Es liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor“. Die Gasversorgung kann die vorhandene Nachfrage nicht decken.

  • Was passiert? In der Notfallstufe greift der Staat in den Markt ein und rationiert das Erdgas. Die Bundesnetzagentur entscheidet als „Bundeslastverteiler“ dann zusammen mit den Netzbetreibern darüber, wer wie viel Gas erhält.
    Bei Unternehmen aus Industrie und Gewerbe kann es zu Kürzungen oder Lieferstopps kommen. Bestimmte Gruppen sind gesetzlich besonders geschützt und sollen möglichst bis zum Schluss mit Gas versorgt werden.

Wer zählt zu den geschützten Kunden?


Geschützte Kunden, die im Fall einer Gasmangellage priorisiert mit Gas beliefert werden, sind im Rahmen des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes diese von Gasversorgungsunternehmen direkt belieferte Kunden:

  • Endkunden, die Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt nutzen oder die jährlich nicht mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke verbrauchen

  • grundlegende soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei

  • Fernwärmeanlagen wie zum Beispiel Gaskraftwerke, die Wärme an Endkunden und grundlegende soziale Einrichtungen liefern und dafür nicht auf andere Brennstoffe ausweichen können

Privathaushalte gehören also zur Gruppe der geschützten Kunden und werden bevorzugt mit Gas versorgt, falls es nicht ausreicht, um die gesamte Nachfrage zu decken.

Notfallplan Gas vs. Gas-Notfallplan der EU


Im Notfallplan Gas ist auch die Solidarität mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union festgeschrieben. Neben dem Notfallplan Gas für Deutschland gibt es außerdem noch einen eigenen Gas-Notfallplan der EU. Diese hat sich Ende Juli 2022 darauf geeinigt, dass jedes EU-Land seinen Verbrauch freiwillig um 15 Prozent senkt (mit Ausnahmen).
Damit soll eine Gasmangellage verhindert werden, falls es einen kompletten Lieferstopp gibt und durch Pipelines aus Russland gar kein Gas mehr fließt.
Für die Bundesrepublik bedeutet das: Von 1. August 2022 bis 31. März 2023 müssen gut 10 Milliarden Kubikmeter Gas eingespart werden. Das entspricht ungefähr dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von fünf Millionen Vier-Personen-Haushalten.

 

Was jeder Einzelne tun kann: Gas sparen


Nach Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas fragen sich viele: Was kann ich tun? Tatsächlich kann jede und jeder Einzelne einen Beitrag dazu leisten, um die Gasversorgungssicherheit in Deutschland zu unterstützen. Das geht einfach, indem wir so viel Gas wie möglich sparen: Die Heizung in der Wohnung nur um ein Grad herunterzudrehen, spart schon bis zu 6 Prozent Heizenergie ein (mehr Grad = mehr Ersparnis). Wer Türen und Fenster abdichtet, sorgt dafür, dass die Wärme drinnen bleibt und die Heizung nicht ständig auf Hochtouren läuft.
Auch kürzer duschen und das Wasser beim Einseifen und Schamponieren abdrehen, spart Gas für die Warmwasserbereitung. Wer unsere Tipps zum Gas sparen, Strom sparen und allgemein zum Energiesparen im Haushalt beherzigt, trägt nicht nur dazu bei, die Gasmangellage zu verhindern, sondern deckelt auch die eigenen Energiekosten. Und nicht zu vergessen: Energiesparen schützt Umwelt und Klima.
Denn so wird weniger Treibhausgas verursacht. Wer über das Energiesparen hinaus die eigenen CO2-Emissionen noch weiter reduzieren möchte: Mit der Option KlimaPro wird Erdgas bei GASAG zu klimaneutralem Ökogas.
Oder gleich auf GASAG | Naturgas umsteigen, dem die grünen Gase Wasserstoff und Biogas beigemischt sind. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und bestimmten Herkunftsländern – und damit hin zu einer sicheren und lebenswerten Zukunft.

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