Grundsätzlich müssen Sie für jede Kilowattstunde, die Sie verbrauchen, die EEG-Umlage bezahlen – auch für den Eigenverbrauch Ihres selbst produzierten Solarstroms. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme.
Hat Ihre Photovoltaikanlage weniger als 30 kWp Leistung, ist diese Energie von der EEG-Umlage befreit. Dies ist bei privaten PV-Anlagen meist der Fall, denn die sinnvolle Größe einer Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus liegt deutlich niedriger.
Verbrauchen Sie mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr selbst, fällt die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch darüber hinaus nur zu 40 Prozent an. Dies waren im Jahr 2021 noch 2,6 Cent pro Kilowattstunde, seit dem Jahr 2022 nur noch 1,48 Cent pro Kilowattstunde.
Es spielt also keine Rolle, ob Sie Ihre gesamte Dachfläche mit Solarmodulen ausgestattet haben oder ein Balkonkraftwerk mit wenigen Modulen verwenden, um eigenen Strom zu produzieren. Solange Ihre Anlage weniger als 30 kWp Leistung hat, können Sie Ihren eigenen Strom selbst verbrauchen, ohne darauf die EEG-Umlage bezahlen zu müssen.