Ein grünes E-Auto lädt an einer Wallbox, die an einer Wand montiert ist

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Wir von GASAG wollen die Mobilitätswende aktiv mitgestalten: Wir bieten daher praktische Ladelösungen für Privat- und Geschäftskundinnen und -kunden. Aber wir engagieren uns auch mit Projekten und Aktionen für eine nachhaltige Mobilitätswende für alle.

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Häufige Fragen zum Thema Wallbox

Wie lange dauert es, bis mein Auto mit der Wallbox geladen ist?

Die Ladedauer variiert je nach Kapazität des Akkus Ihres Elektrofahrzeugs und der verfügbaren Ladeleistung. Die go-e Charger Gemini hat eine Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt. Bei einer Akkukapazität von 77 Kilowattstunden ist Ihr entladenes Elektroauto in circa vier Stunden mit 22 Kilowatt Ladeleistung wieder voll aufgeladen. Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Ladedauer je nach Fahrzeugtyp variieren kann. Wir empfehlen Ihnen, die Angaben Ihres Fahrzeugherstellers zu berücksichtigen, um die Ladedauer genauer zu bestimmen.

Ich kann mein E-Fahrzeug doch auch über die normale Haussteckdose laden, warum ist eine Wallbox besser?

Eine Wallbox bietet eine höhere Ladeleistung, eine sicherere und stabilere Stromversorgung sowie die Möglichkeit, den Ladevorgang zu überwachen und zu steuern.

Kann ich meinen Parkplatz später um eine zweite Wallbox erweitern?

Ja, es ist möglich, eine zweite Wallbox hinzuzufügen, sofern der Platz und die anliegende Stromversorgung es zulassen.

Wie viel Strom verbraucht ein Elektroauto im Jahr?

Der Stromverbrauch hängt von der Fahrweise und Nutzung des Fahrzeugs ab, aber ein durchschnittliches E-Auto verbraucht in etwa 3.000 bis 4.500 Kilowattstunden pro Jahr.

Kann ich mehrere Autos gleichzeitig an einer Wallbox laden?

Nein, bei den von uns angebotenen Wallboxen ist es nicht möglich, mehrere Fahrzeuge an einer Wallbox gleichzeitig zu laden.

Wo muss ich meine Wallbox anmelden?

Seit dem 1. Januar 2024 entfällt die Genehmigung von Ladeleistungen größer 11 Kilowatt durch den Netzbetreiber. Die Installationsfirma meldet Ihre Wallbox beim Stromnetz als steuerbaren Verbraucher an, unabhängig von der Ladeleistung. Allerdings gilt ab dem 1. Januar 2024 auch die Pflicht, nur noch steuerbare Wallboxen in Betrieb zu nehmen, deren Ladeleistung im Bedarfsfall durch den Netzbetreiber auf 4,2 Kilowatt gedimmt werden kann. Die von uns angebotenen Wallboxen erfüllen diese Vorgabe. Im Rahmen von GASAG | Wallbox Komfort installieren unsere Fachpartnerinnen und -partner eine Steuerleitung zur Wallbox, die die Anforderungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz erfüllt.

Welche Ladeleistung benötige ich zur Betankung meines E-Autos?

Viele gängige Wallboxen sind für einen dreiphasigen Anschluss ausgelegt. Dieser erlaubt bis zu 11 kW (3 x 16 A) oder sogar bis zu 22 kW (3 x 32 A) für noch schnelleres Laden. Da die meisten Elektroautos serienmäßig ein Bordladegerät mit einer maximalen Ladeleistung von 11 kW besitzen, reicht dafür eine 11-kW-Ladestation aus. Zwar können diese E-Fahrzeuge auch an einer Wallbox mit 22 kW laden, aber die Ladeleistung wird gedrosselt. Zudem sind Wallboxen mit einer Leistung über 11 kW vom Stromnetzbetreiber sogar genehmigungspflichtig.

Was ist ein Typ-2 Stecker?

Ein Typ-2-Stecker ist ein Steckertyp für elektrische Fahrzeuge, der in Europa weit verbreitet ist und zum Aufladen der Batterien verwendet wird. Der Stecker ist standardisiert und definiert durch die Norm IEC 62196-2. Der Typ-2-Stecker besteht aus sieben Polen und ermöglicht das Laden von Elektrofahrzeugen mit Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC). Die meisten öffentlichen Ladestationen und Ladegeräte für Elektrofahrzeuge in Europa sind mit diesem Steckertyp ausgestattet. Der Typ-2-Stecker hat im Vergleich zu anderen Steckertypen den Vorteil, dass er eine höhere Ladeleistung unterstützt, was bedeutet, dass die Batterien schneller aufgeladen werden können. Zudem bietet er zusätzliche Sicherheitsmerkmale, wie zum Beispiel einen Verriegelungsmechanismus, der sicherstellt, dass der Stecker während des Ladevorgangs an seinem Platz bleibt.

Dürfen Wallboxen auch in Mehrfamilienhäusern betrieben werden?

Ja, Wallboxen dürfen in Mehrfamilienhäusern betrieben werden, sofern die notwendigen Genehmigungen und Anforderungen erfüllt sind.

Kann mein Vermieter die Installation einer Wallbox verhindern?

Am 01. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität sowie zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von Kosten- und Grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) in Kraft getreten. Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer kann seitdem die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf dem eigenen Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. Aber nicht nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, auch für Mieterinnen und Mieter ist es nun deutlich leichter, den Einbau einer Wallbox durchzusetzen. Dafür sorgen Anpassungen und Harmonisierungen im Mietrecht.

Was ist bidirektionales Laden?

Das bidirektionale Laden beschreibt die Fließrichtung des elektrischen Stroms in zwei Richtungen: Vom Stromnetz in einen Speicher und anschießend vom Speicher in ein Stromnetz zurück. Für die Teilnahme des Elektroautos am bidirektionalen Laden ist die Umwandlung des elektrischen Stroms notwendig – von Wechselstrom in Gleichstrom und umgekehrt. Das wird durch technische Einbauten ermöglicht (Wechsel- und Gleichrichter). Generell kann beim bidirektional Laden mit dem Elektroauto zwischen den folgenden drei Varianten unterschieden werden:

  • Vehicle-to-Load (V2L): Im E-Auto befindet sich eine handelsübliche Steckdose, an die elektrische Geräte angeschlossen werden können.
  • Vehicle-to-Home (V2H): Das E-Auto gibt bei Bedarf elektrische Energie über die hauseigene Wallbox an das Stromnetz des Haues ab.
  • Vehicle-to-Grid (V2G): Das E-Auto speist den Strom nicht nur ins hauseigene Stromnetz ein, sondern auch in das örtliche Stromnetz. Obwohl noch in Entwicklung, hat V2G das Potenzial, die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern und die Energieeffizienz zu steigern.

Damit bidirektionales Laden (V2H und V2G) im Eigenheim möglich ist, muss auch ein Energiemanagementsystem vorhanden sein.