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EEG-Umlage

Aktuelle Informationen

Änderungen der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022

Der Bundestag hat beschlossen, die EEG-Umlage abzuschaffen: Nach langen Diskussionen wird sie schon ab 1. Juli 2022 auf null gesenkt; sie muss dann also nicht mehr gezahlt werden. Der Zeitpunkt der Absenkung liegt ein halbes Jahr früher, als eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart. Ab 1. Januar 2023 fällt die EEG-Umlage dann endgültig weg. Die Gründe für die Abschaffung der EEG-Umlage sind die stark gestiegenen Energiepreise, die die Verbraucher zahlen müssen. Die Haushalte sollen mit der Maßnahme sofort entlastet werden. Stromlieferanten sind dazu verpflichtet, die Ersparnis an ihre Kunden weiterzugeben. Auf der Stromrechnung macht sich das insofern bemerkbar, als die Stromkosten dann weniger stark steigen. 
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) - Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
 
Mit dem EEG-Entlastungsgesetz wird die EEG-Umlage mit Wirkung zum 01.07.2022 und befristet bis zum 31.12.2022 auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesetzt. Dies ist der erste Schritt zur vollständigen Haushaltsfinanzierung der Erneuerbaren Energien. In einem zweiten Schritt soll die dauerhafte Haushaltsfinanzierung durch das bevorstehende Osterpaket (EEG 2023 und EnUG) erfolgen. Geplant ist, dass das Paket am 01.01.2023 in Kraft tritt und somit die EEG-Umlage ab diesem Zeitpunkt ausgesetzt wird. Das bedeutet Grundzüge bleiben bestehen, so dass bei nicht ausreichenden Haushaltsmitteln, die Umlage schnell wieder eingeführt werden kann. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich.
Wir geben die Entlastung vollständig an unsere Stromkunden weiter. Ab dem 01.07.22 sinkt Ihr Strom-Arbeitspreis um den Betrag der bisherigen EEG-Umlage in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde, Ihr Grundpreis bleibt unverändert. Der konkrete Ersparnisbetrag in Euro wird auf Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung nach dem 01.07.22 transparent ausgewiesen. Mehr dazu erfahren Sie in der Musterrechnung und den FAQ auf unserer Homepage. 
Nein, Sie müssen nichts tun. Wir kümmern uns um alles. Die Umstellung des Arbeitspreises erfolgt automatisch. In Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung nach dem 01.07.22 wird eine Verbrauchsabgrenzung zum 30. Juni 2022 vorgenommen. Dafür erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands durch unser Abrechnungssystem auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs. Alternativ können Sie uns auch einen Zählerstand vom 30. Juni 2022 übermitteln. Am bequemsten ist dies über unseren Onlineservice möglich. 
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Online-Magazin: Die EEG-Umlage

Alle kennen sie von der Stromrechnung, alle zahlen sie, zumindest bisher: die EEG-Umlage. Doch was hat es mit der EEG-Umlage eigentlich genau auf sich? Wofür zahlen wir sie, wie hoch ist sie, wann wird sie abgeschafft? Alles Wichtige dazu hier auf einen Blick.