
Informationen zur Energieeinsparverordnung
Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV)
Sie haben von uns ein Schreiben erhalten. Hintergrund ist die von der Bundesregierung am 24.8.2022 beschlossene „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSikuMaV), die am 01.09.2022 in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen und privaten Gebäuden, Informationspflichten für Gas- und Wärmelieferanten sowie Vermieter zu Energieverbrauch und -kosten gegenüber ihren Kunden bzw. Mietern. Sie gilt für 6 Monate bis zum 28. Februar 2023.
Wir als Ihr Gas- und Wärmelieferant sind gesetzlich verpflichtet, Sie über mögliche Kosteneinsparungen durch Reduzierung des Gas- oder Wärmeverbrauches zu informieren.
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Fragen und Antworten zum Thema Energieeinsparverordnung
Das sind die zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens gültigen Preise des für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorgers. Uns ist wichtig, dass unsere Information zu Ihren Energiekosten so aktuell wie möglich ist.
Die Verordnung besagt, die Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten unter Berücksichtigung des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif für Erdgas auf Basis des Grund- und Arbeitspreises bereitzustellen.