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Service und Informationen zu Preisanpassungen

Preisanpassung zum 01.04.2023

Strom-Preisanpassung zum 01.04.2023

Preisanpassung in Ihrem Sondertarif Strom 

Die Preisanpassung begründet sich durch gesunkene Beschaffungskosten. Vor dem Hintergrund der sinkenden Preise am Großhandelsmarkt, ist es uns möglich diese positiven Auswirkungen unmittelbar in Form einer Preissenkung an Sie weiterzugeben.

Strompreisbremse 2023 - Entlastung der Stromkundinnen und Stromkunden

Zur weiteren Entlastung ist die Strompreisbremse ab März 2023 in Kraft getreten, die sich rückwirkend auch auf Januar und Februar erstreckt.
Die Entlastung erfolgt ab März 2023 über die Gewährung von monatlichen Entlastungsbeträgen, sofern Ihr Arbeitspreis oberhalb des Referenzpreises von
40 ct/kWh liegt. Die Abschläge werden entsprechend reduziert. Sie erhalten Ihren ab März 2023 gültigen Abschlag von uns in einem separaten Schreiben mitgeteilt.

Wichtig: Wenn Ihr Arbeitspreis nach der Preisanpassung unterhalb des Referenzpreises von 40 ct/kWh liegt, erhalten Sie keine staatliche Entlastung.
Sollte Ihr Arbeitspreis nach der Preisanpassung noch oberhalb des Referenzpreises liegen, wird der Preis über staatliche Entlastungsbeträge auf den Referenzpreis gedeckelt. 

Weitere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie hier.

Muss ich meinen Zähler ablesen und den Zählerstand mitteilen?

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zur Preisanpassung mit, ganz einfach in unserem Onlineservice MEINE GASAG.  Wenn Sie darauf verzichten möchten, werden wir den Zählerstand zur Abgrenzung der Preise rechnerisch ermitteln (schätzen). Eine Zwischenabrechnung erhalten Sie nicht. Jetzt Zählerstand über das Kontaktformular mitteilen.

Abschlagsänderung

Wir behalten uns vor, die Abschlagsbeträge bei Bedarf anzupassen. Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund der Preisveränderung zum 01.04.2023 für Sie notwendig sein, werden Sie darüber gesondert von uns informiert. Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im März oder April 2023, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung.

Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.  

In unserem Kundenportal Meine GASAG können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Sie wollen Ihre Energiekosten senken?

30 praktische Energiespartipps für den Haushalt und weiterführende Links finden Sie hier: https://www.gasag.de/magazin/energiesparen/energiespartipps

Nutzen Sie auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu Energiesparmöglichkeiten in unserem GASAG-Kundenzentrum am EUREF-Campus in Berlin Schöneberg.

Weitere Fragen und Antworten zum Energiesparen finden Sie in den folgenden FAQ.

 

Weitere Informationen

Zahlungsschwierigkeiten

Sollten Sie auf Grund der gestiegenen Energiekosten Zahlungsschwierigkeiten haben, sind wir gerne für Sie da. Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier