Service und Informationen zu Preisanpassungen
Preisanpassung zum 01.06.2023Strom-Preisanpassung zum 01.06.2023
Preisanpassung in Ihrem Stromtarif
Wir haben die Möglichkeit, den durch das aktuell stabile Preisniveau entstandenen Preisvorteil an viele unserer Kundinnen und Kunden weitergeben zu können. Kundinnen und Kunden, die bisher auf Grund Ihrer Preissicherheit im Rahmen der Mindestvertragslaufzeit von einem niedrigen Beschaffungspreis der Vorjahre profitieren konnten, passen wir mit dieser Preisanpassung auf das aktuelle, moderate Preisniveau an.
Sie wollen Ihren Tarif wechseln? Sichern Sie sich jetzt einfach online über unseren Tarifrechner Ihr attraktives Laufzeitprodukt.
Die für Sie ab dem 01.06.2023 gültigen Preise, haben wir Ihnen in unserem Preisanpassungsschreiben mitgeteilt. Diese orientieren sich an der aktuellen Marktsituation.
Zusätzlicher Hinweis für Kunden des Tarifs GASAG | STROM Wärmepumpe:
Die im Preisanpassungsschreiben ausgewiesenen Preise sind ohne Berücksichtigung des sogenannten Wärmepumpen-Privilegs gemäß § 22 EnFG (Energiefinanzierungsgesetz), das unter bestimmten Voraussetzungen zum Wegfall der KWGK-Umlage und der Offshore-Netzumlage führt, kalkuliert. Das heißt aktuell sind die beiden Umlagen noch in voller Höhe in den Preisen berücksichtigt.
Strompreisbremse 2023 - Entlastung der Stromkundinnen und Stromkunden
Zur weiteren Entlastung ist die Strompreisbremse ab März 2023 in Kraft getreten, die sich rückwirkend auch auf Januar und Februar erstreckt.
Die Entlastung erfolgt ab März 2023 über die Gewährung von monatlichen Entlastungsbeträgen, sofern Ihr Arbeitspreis oberhalb des Referenzpreises von
40 ct/kWh liegt. Die Abschläge werden entsprechend reduziert. Sie erhalten Ihren ab März 2023 gültigen Abschlag von uns in einem separaten Schreiben mitgeteilt.
Wichtig: Wenn Ihr Arbeitspreis nach der Preisanpassung unterhalb des Referenzpreises von 40 ct/kWh liegt, erhalten Sie keine staatliche Entlastung.
Sollte Ihr Arbeitspreis nach der Preisanpassung noch oberhalb des Referenzpreises liegen, wird der Preis über staatliche Entlastungsbeträge auf den Referenzpreis gedeckelt.
Weitere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie hier.
Muss ich meinen Zähler ablesen und den Zählerstand mitteilen?
Abschlagsänderung
Wir behalten uns vor, die Abschlagsbeträge bei Bedarf anzupassen. Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund der Preisveränderung zum 01.06.2023 für Sie notwendig sein, werden Sie darüber gesondert von uns informiert. Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im Mai oder Juni 2023, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung.
Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.
In unserem Kundenportal Meine GASAG können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Sie wollen Ihre Energiekosten senken?
30 praktische Energiespartipps für den Haushalt und weiterführende Links finden Sie hier: https://www.gasag.de/magazin/energiesparen/energiespartipps
Nutzen Sie auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu Energiesparmöglichkeiten in unserem GASAG-Kundenzentrum am EUREF-Campus in Berlin Schöneberg.
Weitere Fragen und Antworten zum Energiesparen finden Sie in den folgenden FAQ.
Weitere Informationen
Zahlungsschwierigkeiten
Sollten Sie auf Grund der gestiegenen Energiekosten Zahlungsschwierigkeiten haben, sind wir gerne für Sie da. Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier.
Fragen zum Thema Strom-Preisanpassung zum 01.06.2023
Laufzeitverträge mit einer vereinbarten Festpreisphase haben während deren Dauer einen eingeschränkten Festpreis.
Bei Produkten mit Mindestvertragslaufzeit entspricht die Dauer der Mindestvertragslaufzeit der Dauer der Festpreisphase.
Preisänderungen sind während der Festpreisphase nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten und Umlagen möglich. Bei einigen Produkten besteht während der Festpreisphase auch ein Preisanpassungsrecht, wenn sich die Netzentgelte oder Messentgelte ändern.
Nach Ablauf der Festpreisphase ist GASAG jederzeit berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich die Kosten, die in die Preisbildung einfließen, ändern.
Sie haben die Möglichkeit, die Kündigung in Ihrem Onlineservice MEINE GASAG oder über das Kontaktformular "Mein Vertrag / Mein Vertrag kündigen" selbst durchzuführen.
Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im Mai oder Juni 2023, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.
In unserem Kundenportal "Meine GASAG" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Noch ein Tipp: Für eine korrekte Berechnung Ihres Verbrauches in der Jahresrechnung ist es wichtig, dass Sie uns zu diesem Zeitpunkt einen Zählerstand mitteilen. Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über unseren Online Service "Meine GASAG" eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum. Alternativ nutzen Sie bitte das Kontaktformular. gasag.de/zaehlerstand
Anhand eines aktuellen Zählerstandes kann der empfohlene Abschlagsbetrag von Ihnen überprüft werden.
In unserem Kundenportal "Meine GASAG" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Besuchen Sie auch unseren Zukunftsladen, Henriette-Herz-Platz 4, am Hackeschen Markt. Von Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung: www.gasag.de/aktion/zukunftsladen