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Service und Informationen zu Preisanpassungen

Preisanpassung zum 01.06.2023

Strom-Preisanpassung zum 01.06.2023

Preisanpassung in Ihrem Stromtarif 

Wir haben die Möglichkeit, den durch das aktuell stabile Preisniveau entstandenen Preisvorteil an viele unserer Kundinnen und Kunden weitergeben zu können. Kundinnen und Kunden, die bisher auf Grund Ihrer Preissicherheit im Rahmen der Mindestvertragslaufzeit von einem niedrigen Beschaffungspreis der Vorjahre profitieren konnten, passen wir mit dieser Preisanpassung auf das aktuelle, moderate Preisniveau an. 

Sie wollen Ihren Tarif wechseln? Sichern Sie sich jetzt einfach online über unseren Tarifrechner Ihr attraktives Laufzeitprodukt.

Die für Sie ab dem 01.06.2023 gültigen Preise, haben wir Ihnen in unserem Preisanpassungsschreiben mitgeteilt. Diese orientieren sich an der aktuellen Marktsituation.

Zusätzlicher Hinweis für Kunden des Tarifs GASAG | STROM Wärmepumpe:

Die im Preisanpassungsschreiben ausgewiesenen Preise sind ohne Berücksichtigung des sogenannten Wärmepumpen-Privilegs gemäß § 22 EnFG (Energiefinanzierungsgesetz), das unter bestimmten Voraussetzungen zum Wegfall der KWGK-Umlage und der Offshore-Netzumlage führt, kalkuliert. Das heißt aktuell sind die beiden Umlagen noch in voller Höhe in den Preisen berücksichtigt.

Strompreisbremse 2023 - Entlastung der Stromkundinnen und Stromkunden

Zur weiteren Entlastung ist die Strompreisbremse ab März 2023 in Kraft getreten, die sich rückwirkend auch auf Januar und Februar erstreckt.
Die Entlastung erfolgt ab März 2023 über die Gewährung von monatlichen Entlastungsbeträgen, sofern Ihr Arbeitspreis oberhalb des Referenzpreises von
40 ct/kWh liegt. Die Abschläge werden entsprechend reduziert. Sie erhalten Ihren ab März 2023 gültigen Abschlag von uns in einem separaten Schreiben mitgeteilt.

Wichtig: Wenn Ihr Arbeitspreis nach der Preisanpassung unterhalb des Referenzpreises von 40 ct/kWh liegt, erhalten Sie keine staatliche Entlastung.
Sollte Ihr Arbeitspreis nach der Preisanpassung noch oberhalb des Referenzpreises liegen, wird der Preis über staatliche Entlastungsbeträge auf den Referenzpreis gedeckelt. 

Weitere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie hier.

Muss ich meinen Zähler ablesen und den Zählerstand mitteilen?

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zur Preisanpassung mit, ganz einfach in unserem Onlineservice MEINE GASAG.  Wenn Sie darauf verzichten möchten, werden wir den Zählerstand zur Abgrenzung der Preise rechnerisch ermitteln (schätzen). Eine Zwischenabrechnung erhalten Sie nicht. Jetzt Zählerstand über das Kontaktformular mitteilen.

Abschlagsänderung

Wir behalten uns vor, die Abschlagsbeträge bei Bedarf anzupassen. Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund der Preisveränderung zum 01.06.2023 für Sie notwendig sein, werden Sie darüber gesondert von uns informiert. Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im Mai oder Juni 2023, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung.

Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.  

In unserem Kundenportal Meine GASAG können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Sie wollen Ihre Energiekosten senken?

30 praktische Energiespartipps für den Haushalt und weiterführende Links finden Sie hier: https://www.gasag.de/magazin/energiesparen/energiespartipps

Nutzen Sie auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu Energiesparmöglichkeiten in unserem GASAG-Kundenzentrum am EUREF-Campus in Berlin Schöneberg.

Weitere Fragen und Antworten zum Energiesparen finden Sie in den folgenden FAQ.

 

Weitere Informationen

Zahlungsschwierigkeiten

Sollten Sie auf Grund der gestiegenen Energiekosten Zahlungsschwierigkeiten haben, sind wir gerne für Sie da. Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier

Fragen zum Thema Strom-Preisanpassung zum 01.06.2023

Um eine zuverlässige Versorgung mit Gas und Strom zu garantieren, beschafft die GASAG Energie bewusst Monate oder sogar Jahre im Voraus. Zusätzlich werden extreme Preisspitzen nach oben vermieden, wie wir sie insbesondere im zurückliegenden Jahr 2022 mehrfach gesehen haben. Kundinnen und Kunden, die bisher auf Grund ihres Festpreises für die Mindestvertragslaufzeit von einem niedrigen Beschaffungspreis der Vorjahre profitieren konnten, passen wir mit dieser Preisanpassung auf das aktuelle, moderate Preisniveau an.
 
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Ja, Preisanpassungen dürfen wegen gestiegener Beschaffungskosten auch während der Geltungsdauer der Energiepreisbremse durchgeführt werden und der Arbeitspreis darf über dem Referenzpreis liegen. Den neuen Arbeitspreis zahlen Sie dann jedoch nur für den Verbrauch, der über Ihrem Entlastungskontingent liegt.
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Liegt Ihr neuer Arbeitspreis unter dem Referenzpreis nach dem Preisbremsengesetz (StromPBG) von 40 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, bei einem Jahresverbrauch bis zu 30 000 Kilowattstunden pro Jahr, greift die staatliche Entlastung nicht und Sie zahlen für Ihren Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis. 
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Laufzeitverträge mit einer vereinbarten Festpreisphase haben während deren Dauer einen eingeschränkten Festpreis.

Bei Produkten mit Mindestvertragslaufzeit entspricht die Dauer der Mindestvertragslaufzeit der Dauer der Festpreisphase.

Preisänderungen sind während der Festpreisphase nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten und Umlagen möglich. Bei einigen Produkten besteht während der Festpreisphase auch ein Preisanpassungsrecht, wenn sich die Netzentgelte oder Messentgelte ändern.

Nach Ablauf der Festpreisphase ist GASAG jederzeit berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich die Kosten, die in die Preisbildung einfließen, ändern.

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Die Lage an den Energiemärkten hat sich im Vergleich zum vergangenen Jahr 2022 stabilisiert. Deshalb haben wir gute Nachrichten für Sie - wir können unseren Kundinnen und Kunden wieder Laufzeitprodukte mit eingeschränkter Preissicherheit anbieten. Weitere Informationen zu unserer aktuellen Tarifauswahl finden Sie in unserem Tarifrechner.
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Ihren Energieliefervertrag können Sie jederzeit unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen. Sofern die zugrunde liegende AGB für Ihren Tarif Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt, haben Sie als Kunde die Möglichkeit von diesem Gebrauch zu machen.

Sie haben die Möglichkeit, die Kündigung in Ihrem Onlineservice MEINE GASAG oder über das Kontaktformular "Mein Vertrag / Mein Vertrag kündigen" selbst durchzuführen.
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Sollten eine Abschlagsanpassung aufgrund der Preisanpassung zum 1.6.2023 für Sie notwendig sein, werden Sie gesondert von uns informiert. 

Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im Mai oder Juni 2023, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.

In unserem Kundenportal "Meine GASAG" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
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Die Abrechnung erfolgt, wie gehabt, am Ende der Abrechnungsperiode. Ergibt sich daraus ein Guthaben, wird Ihnen dieses natürlich ausgezahlt. Ergibt Ihre Abrechnung eine Nachzahlung, erfolgt die Begleichung wie gehabt über den Zahlweg Ihrer Wahl.

Noch ein Tipp: Für eine korrekte Berechnung Ihres Verbrauches in der Jahresrechnung ist es wichtig, dass Sie uns zu diesem Zeitpunkt einen Zählerstand mitteilen. Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über unseren Online Service  "Meine GASAG"  eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum. Alternativ nutzen Sie bitte das Kontaktformular. gasag.de/zaehlerstand
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Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuellen Energiepreis. 
Anhand eines aktuellen Zählerstandes kann der empfohlene Abschlagsbetrag von Ihnen überprüft werden.

In unserem Kundenportal  "Meine GASAG" können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
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In unserem Kundenportal  "Meine GASAG"  können Sie jederzeit Ihren Abschlag anpassen. Sind Sie noch nicht Online-Kunde holen Sie dies gern nach oder nutzen Sie unser Kontaktformular "Abschlag ändern".
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Schon mit einfachen Verhaltensänderungen und der Überprüfung der eigenen Gewohnheiten kann der Energieverbrauch reduziert werden. In jedem Haushalt gibt es Einsparpotentiale. Unsere Energiespartipps auf der Website https://www.gasag.de/magazin/energiesparen geben nützliche Hinweise.
Besuchen Sie auch unseren Zukunftsladen, Henriette-Herz-Platz 4, am Hackeschen Markt. Von Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung: www.gasag.de/aktion/zukunftsladen
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