
Informationen zur Umsatzsteuer
Informationen zur Senkung der Umsatzsteuer ab 01.Oktober 2022
Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen ab dem 01.Oktober 2022 bis zum 31.März 2024 von 19 % auf 7 % zu senken. Selbstverständlich geben wir die Steuersenkung eins zu eins an Sie weiter. Auf Ihrer Rechnung werden wir die Steuersenkung auf Erdgas und Wärme für die betroffenen Zeiträume berücksichtigen und diese gesondert ausweisen.
Bitte beachten Sie: Die Steuersenkung bezieht sich auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und Wärmelieferungen aus Wärmenetzen. Stromlieferverträge sind von der Umsatzsteuersenkung nicht betroffen. Bonuszahlungen werden in vereinbarter Höhe gewährt und verringern sich nicht.
Teilen Sie uns gerne Ihren aktuellen Zählerstand mit. Wir berücksichtigen diesen dann in der nächsten Verbrauchsabrechnung zum Stichtag der Preisänderung. Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen – kein Problem – dann nehmen wir die Abgrenzung zur Preisänderung in der nächsten Rechnung maschinell vor.
Fragen und Antworten zum Thema Umsatzsteuer
Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern, wir berücksichtigen die Umsatzsteuersenkung automatisch.
Für Stromlieferverträge gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz von 19 %.
Ganz bequem in unserem Onlineservice MEINE GASAG oder über das Kontaktformular Zählerstand mitteilen. Wir berücksichtigen diesen dann in der Verbrauchsabrechnung zum Stichtag der Umsatzsteueränderung.
Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen – kein Problem – dann nehmen wir die Abgrenzung zur Umsatzsteueränderung in der Rechnung maschinell vor.
Möchten Sie ihre Abschläge anpassen? In unserem Onlineservice MEINE GASAG können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Alternativ können Sie Ihren Abschlagsbetrag auch über unser Kontaktformular Abschlag ändern anpassen.
Auf Ihrer Verbrauchsabrechnung werden Sie die Änderung der Umsatzsteuer gut nachvollziehen können, weil wir den Energiepreis immer zuerst ohne Umsatzsteuer berechnen und darauf dann die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer automatisch berechnen.
Entscheidend für die Berücksichtigung des reduzierten Umsatzsteuersatzes ist das Ende des Abrechnungszeitraumes (Datum der Ablesung). Liegt das Abrechnungsende vor dem 1. Oktober 2022, gilt der Umsatzsteuersatz von 19 %. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem 30. September 2022 und vor dem 31.03.2024, unterliegt der gesamte Jahresverbrauch dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Hinweis: Das Rechnungsdatum ist für die Berücksichtigung der Umsatzsteuer nicht relevant.
Beispiele zur Umsatzsteuersenkung in der Verbrauchsabrechnung
Beispiel 1 - Ende des Abrechnungszeitraumes bzw. Datum der Ablesung vor 01.10.2022: Rechnung wird mit 19 % Umsatzsteuer erstellt.
Beispiel-Abrechnungszeitraum: 29.09.2021 - 25.09.2022:
- Die Abrechnung des gesamten Zeitraumes erfolgt mit 19 % Umsatzsteuer.
- Die Verrechnung der gezahlten Abschläge, erfolgt in der Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer.
- Der zukünftige Abschlagsbetrag, bis September 2023, wird mit 7 % Umsatzsteuer ausgewiesen.
Beispiel 2 - Ende des Abrechnungszeitraumes. bzw. Datum der Ablesung liegt zwischen dem 01.10.2022 und 31.03.2024: Rechnung wird für den gesamten Abrechnungszeitraum mit 7 % Umsatzsteuer erstellt.
Beispiel-Abrechnungszeitraum: 07.10.2021 - 04.10.2022:
- Die Abrechnung des gesamten Zeitraumes erfolgt mit 7 % Umsatzsteuer.
- Die Verrechnung der gezahlten Abschläge, erfolgt in der Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer.
- Der zukünftige Abschlagsbetrag, bis Oktober 2023, wird mit 7 % Umsatzsteuer ausgewiesen.
Beispiel 3 - Ende des Abrechnungszeitraumes bzw. Datum der Ablesung liegt nach dem 31.03.2024: Rechnung wird in 2 Zeitscheiben (vor dem 01.04.24 und nach dem 31.03.24) aufgesplittet und mit der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuer erstellt.
Beispiel-Abrechnungszeitraum: 15.04.2023 bis 10.04.2024 erstellt:
- Die Abrechnung erfolgt mit der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuer: 15.04.2023-31.03.2024: 7 % Umsatzsteuer und 01.04.2024-10.04.2024: 19 % Umsatzsteuer
- Die Verrechnung der gezahlten Abschläge, erfolgt in der Rechnung mit 7 % Umsatzsteuer.
- Der zukünftige Abschlagsbetrag wird mit 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen.