Informationen zur aktuellen Lage
GASAG liefert Ihnen Energie
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Fragen und Antworten zur aktuellen Lage
Bei einem erteilten SEPA Lastschriftmandat buchen wir den Abschlag nicht ab. Begleichen Sie Ihre Abschläge gewöhnlich per Überweisung oder Dauerauftrag, können Sie die Abschlagszahlung einmalig für den Dezember 2022 aussetzen. Sollten Sie den Abschlag dennoch zahlen, verrechnen wir den Betrag ganz bequem mit der nächsten Jahresrechnung. Ihnen entsteht daraus kein Nachteil. Weitere Informationen zur Gaspreisbremse finden sie hier.
Weitere Informationen zur Umsatzsteuersenkung finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23.06.2022 die im Notfallplan Gas vorgesehene Alarmstufe ausgerufen. Das ist die zweite von drei im Notfallplan vorgesehenen Eskalationsstufen, die greift, weil „aktuell eine Störung der Gasversorgung [vorliegt], die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt“. Grund dafür ist die Reduzierung der russischen Gaslieferungen durch die Nord-Stream-1-Leitung auf 40 Prozent und die Gefahr, dass die bis zum 1. November geplante Speicherbefüllung von 90 Prozent in die in Deutschland befindlichen Gasspeicher nicht erreicht werden könnte. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der dazu veröffentlichten Pressemitteilung und den FAQ.
Im Gegensatz zum Strommarkt gibt es im Gasmarkt aktuell kein Herkunftsnachweissystem. Dies hat zur Folge, dass wir bei Erdgas nicht bewusst Einfluss nehmen können, aus welchem Herkunftsland wir unsere Energie beziehen. Hier kaufen wir von den Händlern den Deutschland-Mix. Dieser setzt sich aus verschiedenen Herkunftsländern zusammen wie Norwegen und den Niederlanden. Die aus Russland stammenden Mengen konnten seit Beginn des Jahres 2022 gesenkt werden, sie hatten aber dennoch einen Anteil von bis zu 35 % am gesamten nach Deutschland gelieferten Erdgas.
Um aktiv einen Schritt in eine Zukunft unabhängig von fossilen Brennstoffen und bestimmten Herkunftsländern zu machen, haben wir ein neues Produktangebot eingeführt: GASAG | Naturgas. Dieses besteht aus Wasserstoff und einer Biogasbeimischung und ist zusätzlich komplett CO2-neutral gestellt. Somit lösen wir schrittweise die Verwendung von Erdgas ab.
Generell kann Europa auf einen breiten Liefermix bauen: Gas kommt gewissermaßen aus allen Himmelsrichtungen nach Europa und somit auch nach Deutschland. Hinzu kommt die sehr gute Gasspeicher-Infrastruktur insbesondere in Deutschland sowie das europäische Gas-Verbundnetz, das den innereuropäischen Gas-Austausch ermöglicht. Allerdings kommt auch dieses System an seine Grenzen, wenn ein für ganz Europa bedeutender Lieferant seine Liefermengen drosselt. Aktuell kommt verstärkt Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas = LNG) via Großtanker aus den USA.
Dazu besteht in gewissem Umfang die Möglichkeit, zusätzliche Flüssigerdgas-Mengen zu beziehen. Mit den derzeit größten LNG-Anbietern wie Katar, Australien und auch den USA, hat die Bundesregierung entsprechende Verhandlungen geführt oder aufgenommen. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf Nachfrageschwankungen zu reagieren. Diese Maßnahmen können jedoch aktuell die Reduzierung von Liefermengen aus Russland durch die Nord-Stream-1-Leitung nicht ausgleichen.
Mittelfristig wird der massive Ausbau Erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur und der Hochlauf von Wasserstoff bedeutsam für eine diversifizierte Versorgungssicherheit sein. Wir müssen so schnell wie möglich unabhängig von fossilen Energieträgern werden.
Aktuell höchste Priorität hat es jedoch, die vorhandenen Erdgasspeicher zu füllen. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Füllstand von 80 Prozent bis zum 1. Oktober. Am 1. November sollen dann 90 Prozent erreicht sein. Das maximal in Deutschland verfügbare Speichervolumen deckt rund ein Viertel des jährlichen Erdgasverbrauchs ab. Nach Aussagen der Bundesregierung könnte Deutschland allein aus den Speichern zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Erdgas versorgt werden.
Allerdings gerät dieses Ziel durch die Reduzierung russischer Gaslieferungen durch die Nord-Stream-1-Leitung in Gefahr. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die im Notfallplan Gas vorgesehene Alarmstufe ausgerufen. Dazu muss es schnelle Maßnahmen geben, wie den verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Erdgas und Energie im Allgemeinen – sowohl bei Industrie und Gewerbe als auch bei privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern. Und es wird zum Winter hin Maßnahmen geben, durch die der Einsatz von Erdgas reduziert wird. So könnte zum Beispiel die Stromerzeugung durch andere Energieträger erfolgen.
Auch wir blicken mit zunehmender Sorge auf die Preisentwicklung im Strom- und Gasmarkt. Die Reduzierung der Liefermengen aus Russland Mitte Juni 2022 hatte sofort steigende Preise im sogenannten Spotmarkt, also dem kurz- und mittelfristigen Handel mit Energie, zur Folge. Bleiben die Handelspreise dauerhaft auf diesem Niveau, werden sie sicherlich einen Einfluss auf die Beschaffung der Unternehmen und somit auf die Preisbildung haben. Generell werden Energiepreise von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst. Daher machen wir zur Entwicklung der Preise grundsätzlich keine Prognosen. Aber natürlich ist die in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine vorgenommene Mengenkürzung durch Russland ein Faktor, der den Gaspreis beeinflusst und erhöht.
Stark steigende Einkaufspreise können den wirtschaftlichen Betrieb von Importeuren sowie Weiterverteilern und Stadtwerken bis hin zur Insolvenz gefährden. Das könnte wiederum negative Folgen für die gesamte Energieversorgung nach sich ziehen. Um das zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit der Überarbeitung des Energiesicherungsgesetz (EnSiG) Ende Mai 2022 einen Mechanismus eingeführt, der Energieversorgungsunternehmen kurzfristig die Weitergabe stark gestiegener Beschaffungskosten für Energie in bestehenden Lieferverträgen entlang der Lieferkette bis hin zum Letztverbraucher ermöglicht. Voraussetzungen dafür sind die Ausrufung der im Notfallplan Gas vorgesehenen Alarmstufe oder der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur sowie die Feststellung einer erheblichen Reduzierung der Gesamtimportmenge nach Deutschland und Verkündung im Bundesanzeiger. Die zweite Voraussetzung wurde mit der Ausrufung der Alarmstufe am 23.06.2022 ausdrücklich nicht verkündet.
Die GASAG ist langjähriges Mitglied im Fachforum Energiearmut und wird dieses Engagement vor dem Hintergrund steigender Energiepreise intensivieren. Zudem tauscht sich der Kundenservice – bei Vorlage einer Vollmacht – auch direkt mit den Jobcentern und Bezirksämtern aus, um staatliche Unterstützungsmöglichkeiten unmittelbar zu sichern. Damit Unterstützung angeboten und Vereinbarungen getroffen werden können, ist es wichtig, dass sich betroffene Kunden beim Kundenservice melden.
Wichtige Hinweise bei Zahlungsverzug finden Sie hier.
Durch die Änderung des EnSiG zum 20.05.2022 wurden neue Vorschriften eingeführt, z. B. zur verpflichtenden Bevorratung mit Erdgas. Ebenfalls neu ist ein Preisanpassungsrecht für „betroffene Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette“, wenn eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland offiziell festgestellt wird. Voraussetzung dafür ist die im Notfallplan Gas vorgesehene Ausrufung der Alarmstufe oder der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur sowie die Feststellung der Reduzierung durch Verkündung im Bundesanzeiger.