
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Zur Nutzung der App GASAG | Energiemanager
Stand: 01.04.2025
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten zwischen der GASAG AG (im Folgenden GASAG genannt) und dem Nutzer (im Folgenden Kunde genannt) der Services der GASAG | Energiemanager App (im Folgenden App genannt) für alle, somit auch zukünftigen Geschäfte und Dienstleistungen, die sich aus der Nutzung der App durch den Kunden ergeben.
- Dem Kunden ist bekannt, dass gegebenenfalls weitere, allgemeine Bestimmungen für den Download von Apps (insbesondere die des jeweils genutzten App-Stores) gelten. Diese weiteren allgemeinen Bestimmungen bleiben durch diese AGB unberührt.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn GASAG diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der verschiedenen Services der GASAG | Energiemanager App unter stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Online-Beschreibung dar. http://www.gasag.de/energiemanager-app
- Die Nutzung der App-Services und der damit verbundenen Funktionen setzt eine Registrierung des Kunden in der App und das Anlegen eines GASAG-Kundenkontos voraus. Hierzu ist der Online-Registrierungsservice der GASAG zu verwenden.
- Weiter setzt die Nutzung der App-Services die Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden voraus.
- Nach dem Abschluss der Registrierung erhält der Kunde von GASAG eine Bestätigungs-E-Mail. Mit Erhalt dieser E-Mail kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der GASAG über die Nutzung der App zustande.
- Kunden sind verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben.
- GASAG ist berechtigt, Kunden-Konten, die keine vollständigen oder falschen Daten enthalten, zu löschen.
§ 3 Informationen zu Tarifen und Leistungen
- Der Kunde kann die App kostenlos mit dem Funktionsumfang des Basis-Tarifs nutzen. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, den Funktionsumfang der App durch den Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs zu erweitern.
- Art und Umfang der vertraglichen Leistungen der von GASAG angebotenen Tarife ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1 beziehungsweise auf der Website unter ) sowie gegebenenfalls aus den sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner. www.gasag.de/energiemanager-app
- GASAG ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
§ 4 Verfügbarkeit
- GASAG gewährleistet eine 98,5%-ige Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Leistung im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GASAG oder seinen Dienstleistern liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage in Deutschland) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen, oder die vorab angekündigt wurden.
- GASAG weist darauf hin:
- dass es technisch unmöglich ist, die App frei von Fehlern jedweder Art zur Verfügung zu stellen,
- dass Fehler zur zeitweisen Abschaltung der App führen können,
- dass Fehler zu erhöhtem Stromverbrauch führen können,
- dass die Verfügbarkeit von außerhalb des Einflussbereichs von GASAG liegenden Bedingungen und Leistungen abhängig ist, wie zum Beispiel den Übertragungskapazitäten zwischen den einzelnen Beteiligten; dies betrifft insbesondere die Übertragung der Energiedaten der von Drittanbieter eingebundenen Anlagen.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte für den abgeschlossenen kostenpflichtigen Tarif fristgerecht zu zahlen.
- Der Kunde ist weiter verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Zugangskennungen geheimzuhalten und unverzüglich zu ändern beziehungsweise ändern zu lassen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Weiter ist der Kunde für die Beschränkung des Zugangs zu seinen mobilen Endgeräten verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, soweit er GASAG entsprechende Angaben gemacht hat, GASAG unverzüglich mitzuteilen, wenn sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma), sein Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift, seine Bankverbindung oder eine angegebene E-Mail-Adresse ändern.
- Der Kunde muss für die vertragsgemäße Nutzung der App und der damit verbundenen Leistungsangebote die notwendige Datenfernverbindung herstellen und dauerhaft aufrechterhalten.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zu steuernden Anlagen eingeschaltet und mit dem Internet verbunden sind.
- Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der App setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich mobiler Endgeräte, wie Smartphone und Tablet, auf der die App betrieben werden soll, Routern, Datenkommunikationsmittel, etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der App entsprechen. Unter anderem setzt die Einbindung von Anlagen in der App voraus, dass diese Anlagen über eine Internet-Schnittstelle verfügen oder über eine Schnittstelle verfügen, die mittels Anschlusses von Zusatz-Hardware eine Steuerung über das Internet ermöglicht. Die für die Nutzung der App erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Kunden ist Aufgabe des Kunden. Details dazu sind unter ausgeführt. www.gasag.de/energiemanager-app
- Der Kunde ist verpflichtet, Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen. Änderungen bei der elektronischen Kommunikationsadresse (E-Mail) sind GASAG unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Support
- GASAG stellt dem Kunden einen Online-Hilfebereich unter zur Verfügung, in dem die jeweilige Funktionsweise der App ausführlich erläutert wird. Der Online-Hilfebereich wird bei Bedarf aktualisiert. https://support.energiemanager.gasag.de/
- GASAG wird einen Support zu den Funktionen der App und der Fehlerbehebung vorhalten.
- Über den Online-Hilfebereich unter können Supportanfragen online jederzeit eingereicht werden. https://support.energiemanager.gasag.de/
- GASAG bearbeitet Supportanfragen von Montag bis Freitag innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von 9:00 bis 18:00 Uhr. Feiertage sind davon ausgenommen.
§ 7 Urheberrecht und Datenbankrechte
- Der gesamte Inhalt, der in einem Dienst von GASAG enthalten oder durch ihn bereitgestellt wird, wie Text, Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads und Datensammlungen, ist Eigentum von GASAG oder von Dritten, die Inhalte zuliefern oder bereitstellen und ist durch deutsches Urheberrecht und Datenbankrecht geschützt.
- Auch der Gesamtbestand der Inhalte, der in einem Dienst von GASAG enthalten oder durch ihn bereitgestellt wird, ist ausschließliches Eigentum von GASAG oder eines Vertragspartners der GASAG und ist durch deutsches Urheberrecht und Datenbankrecht geschützt.
- Der Kunde darf Teile der App weder systematisch extrahieren und/oder wiederverwenden. Insbesondere darf der Kunde kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile eines Services der App zur Wiederverwendung zu extrahieren (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Der Kunde darf keine eigene Datenbank herstellen und/oder veröffentlichen, die wesentliche Teile eines Dienstes der App beinhaltet.
- Der Kunde ist zur Einräumung von Nutzungsrechten an dem Softwareprodukt, dem Online-Supportbereich und an sonstigen Begleitmaterialien (insbesondere Online und Druck) an Dritte nicht befugt.
§ 8 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Die vom Kunden zu zahlenden Preise und die Fälligkeit der Entgelte bestimmen sich nach dem zwischen GASAG und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Die berechneten Entgelte sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig und müssen spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem In-App-Kauf gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen App-Stores.
- Der Kunde erhält Rechnungen in elektronischer Form.
- Der Kunde kann grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsmethoden wählen: Überweisung, SEPA-Lastschriftmandat und Pay-Pal. Abweichend dazu gelten bei einem In-App-Kauf die vom App-Store angebotenen Zahlungsmethoden, die der Kunde im jeweiligen App-Store auswählen und hinterlegen kann.
- Bei Auswahl einer Zahlmethode über den Zahlungsdienst PayPal, PayPal Express wird der Kunde im Bestellprozess auf die Website des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Kunde dort registriert sein beziehungsweise sich registrieren, die Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung fordert GASAG PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Kunde beim Bestellvorgang.
- Soweit ein Kunde die Entgelte für den abgeschlossenen kostenpflichtigen Tarif nicht begleicht, wird der für ihn zusätzlich freigeschaltete Funktionsumfang der App spätestens nach einem Monat im Zahlungsverzug auf den Funktionsumfang des Basistarifs umgestellt. Erst nach Ausgleich aller offenen Forderungen wird der kostenpflichtige Tarif für den Kunden reaktiviert, so dass er den erweiterten Funktionsumfang weiterhin nutzen kann.
§ 9 Personenbezogene Daten und Datenschutz
- GASAG hält sich im Umgang mit den personenbezogenen Daten des Kunden an alle Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weiterführende Informationen hierzu befinden sich in der Datenschutzerklärung unter . https://www.gasag.de/energiemanager/datenschutzhinweise/
§ 10 Preisanpassungen
- GASAG ist berechtigt, die Preise nach Vorankündigung mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Preisänderung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB zu erhöhen, wenn sich die Preise für die im Absatz 2 ausgeführten Preisbestandteile um mehr als fünf Prozent im Verhältnis zu den bei Vertragsabschluss geltenden Preisen erhöht haben. Sollten die Preise für diese Preisbestandteile sinken, dann ist GASAG verpflichtet, die Preise billigem Ermessen entsprechend zu senken. GASAG ist verpflichtet, bei Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Kostensteigerungen oder -senkungen führen nur dann zu einer Preisänderung, wenn ihnen keine gegenläufigen Kostensenkungen beziehungsweise -erhöhungen anderer Kostenbestandteile gegenüberstehen.
- Der Endkundenpreis ergibt sich aus den folgenden Preisbestandteilen: Kosten für die Software-Beschaffung der App, Kosten für Betrieb und Wartung der App, Kosten für den Service der App inklusive Bereitstellung und Pflege des Online-Support-Bereichs, Abrechnung- und Kundenservice zur App sowie Vertriebs- und Allgemeinkosten.
- In den in von GASAG ausgewiesenen Preisen sind keine Kosten von Drittanbietern oder Integrationspartnern (zum Beispiel von Anlagenherstellern) enthalten. Sollten während der Vertragslaufzeit mit dem Kunden zusätzliche Drittanbieterkosten neu entstehen oder sich nach erstmaliger Entstehung ändern, können diese in entsprechender Anwendung von Absatz 1 an den Kunden weitergereicht werden.
- Im Fall einer Preisänderung gemäß Absatz 1 oder 3 hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird. Dieses Sonderkündigungsrecht ist bis zum Wirksamwerden der Preisänderung auszuüben. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei GASAG. Hierauf wird die GASAG den Kunden in der Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Ein Entgelt fällt für eine Kündigung nicht an. Das Recht zur Kündigung nach § 11 bleibt unberührt.
- Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit den neuen Preisen fortgesetzt.
- Für die Mitteilung der Preisänderung durch GASAG und die Kündigung des Kunden gilt die Textform (§ 126 b BGB).
§ 11 Vertragslaufzeit / Kündigung
- Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 12 Haftung
- Die Haftung von GASAG für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
- Die Haftung für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden
3.1. wegen arglistig verschwiegener Mängel,
3.2. wegen Mängeln bezüglich derer eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Garantieregelung),
3.3. nach dem Produkthaftungsgesetz,
3.4. aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. - Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte von GASAG.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen für Schadensersatzansprüche gelten entsprechend für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 14 Änderungen von AGB und Leistungen
- GASAG ist berechtigt, die AGB und die Leistungsbeschreibung zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist und durch die Änderung das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Eine Änderung der Hauptleistungspflichten ist ausgeschlossen.
- Ein triftiger Grund liegt vor, wenn und soweit sich aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen Entwicklungen nach Vertragsschluss, welche GASAG oder von der GASAG beauftragte Dienstleister nicht vorhersehen konnte und die von GASAG oder von der GASAG beauftragte Dienstleister weder herbeigeführt noch beeinflussbar waren, nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages ergeben. Ein triftiger Grund liegt weiter vor, wenn und soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von Regelungslücken erforderlich ist, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Eine Regelungslücke kann sich insbesondere ergeben, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.
- Änderungen gemäß vorstehender Ziffer 1 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Änderung wirksam werden soll, in Textform, zum Beispiel per E-Mail mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Änderung informiert.
- Soweit dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht gemäß nachfolgender Ziffer 5 zusteht, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und verständlich informiert.
- Der Kunde kann den Vertrag ab Zugang der Mitteilung nach Ziffer 3 ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem Termin kündigen, an dem die Vertragsänderung wirksam wird, es sei denn, die mitgeteilte Änderung ist ausschließlich zum Vorteil des Kunden, rein administrativer Art ohne negative Auswirkungen auf den Kunden oder unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Dieses Sonderkündigungsrecht ist bis zum Wirksamwerden der Vertragsänderung auszuüben. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei GASAG. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
§ 15 Force Majeure
- Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt ("Force Majeure") vorliegt, und die Parteien dadurch ihren Leistungspflichten nicht mehr nachkommen können, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
- Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
- Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Force Majeure Ereignis länger als einen Monat andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.
§ 16 Datenherausgabe bei Löschung des App-Kontos
- Im Falle der Löschung des App-Kontos wird die GASAG dem Kunden die Daten, die sich auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz befinden, nach entsprechender Aufforderung durch den Kunden kostenlos zur Verfügung stellen beziehungsweise ihm eine Kopie davon überlassen ("Herausgabe"). Der Kunde muss GASAG bis spätestens 14 Tage nach Löschung seines App-Kontos zur Herausgabe der Daten auffordern.
- Nach der Löschung des App-Kontos werden die gespeicherten Daten durch die GASAG noch 30 Tage aufbewahrt und danach unwiderruflich gelöscht. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.
- Zurückbehaltungsrechte sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht nach den §§ 562, 578 BGB zugunsten der GASAG hinsichtlich der Daten des Kunden sind ausgeschlossen.
- Jede Nutzung des Softwareprodukts nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.
§ 17 Information gem. Art. 14 Abs. 1 VO 2013/524/EU Verbraucherschlichtung
Für die Online-Streitbeilegung (OS) stellt die Europäische Kommission derzeit eine Plattform bereit, deren Betrieb ab 20. Juli 2025 eingestellt wird. Diese Plattform ist unter zu finden. Unser Unternehmen ist an einer Teilnahme eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet. https://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 18 Schlussbestimmungen
- Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und GASAG unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gleiches gilt für etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Information gemäß § 36 Absatz 1 VSBG:
Wir sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dafür übernehmen wir auch keine freiwillige Verpflichtung oder Bereitschaft. - Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, sollte der Vertrag eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweisen. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
§ 19 Widerrufsrecht
Für Verbraucher gilt gegenüber der GASAG AG, EUREF-Campus 23–24, 10829 Berlin, das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GASAG AG - Widerruf, Postfach 97 04 64, 12704 Berlin, Tel.: 030 7072000-90, widerruf@gasag.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dafür das folgende Widerrufsformular verwenden:
An
GASAG AG - Widerruf
Postfach 97 04 64
12704 Berlin
widerruf@gasag.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier),
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Zur Nutzung der App GASAG | Energiemanager
Stand: 01.04.2025
Funktion | Basis-Tarif | Kostenpflichtiger Tarif |
---|---|---|
Einbinden von Anlagen, Anzahl unbegrenzt | Ja | Ja |
Eingabe von Stromtarifdaten | Ja | Ja |
Tagesaktuelle Anzeige von Verbrauchskosten und Ersparnissen | Ja | Ja |
Tagesaktuelles Monitoring von Energiedaten, Verbrauch und Kosten | Ja | Ja |
Einsicht historischer Energie- und Kostendaten | Nein | Ja |
Manuelle Steuerung von eingebundenen Anlagen | Ja | Ja |
Automatische Steuerung von eingebundenen Anlagen | Nein | Ja |
Steuerung nach PV-Überschuss | Nein | Ja |
Steuerung nach dynamischen Stromtarif | Nein | Ja |
Steuerung nach Zeitplan | Nein | Ja |
Steuerung von Wärmepumpen nach Sollzeiten und Mindestlaufzeiten | Nein | Ja |
Einbindung Energiemessung | Ja | Ja |
Einbindung Batteriespeicher | Ja | Ja |
Einbindung Wallbox | Ja | Ja |
Einbindung Schalter / Smarte Steckdosen | Ja | Ja |