GASAG | ERDGAS Komfort
Unser Grundversorgungstarif
Bestabrechnung
Energieversorgung mit Tradition
Keine Mindestvertragslaufzeit
Auf Wunsch online
Preisinformationen für die Grundversorgung
Preise gültig ab 01.05.2022 | Grundpreis pro Monat | Arbeitspreis pro kWh |
---|---|---|
Es findet eine Bestabrechnung statt. | € brutto | ct brutto |
Jährlicher Verbrauch bis 15.000 kWh | 9,52 € | 10,92 ct |
Jährlicher Verbrauch 15.001 bis 96.000 kWh | 15,47 € | 10,45 ct |
Jährlicher Verbrauch ab 96.001 kWh | 24,99 € | 10,33 ct |
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
In den Netto-Erdgaspreis fließt jeweils die Energiesteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh sowie die Konzessionsabgabe in Höhe von 0,93 ct/kWh für Verbräuche bis 3.000 kWh und in Höhe von 0,40 ct/kWh für Verbräuche ab 3.001 kWh ein. Der Preis für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (CO2-Preis) beträgt 0,546 ct/kWh (netto).
Übersicht Preise GASAG | ERDGAS Komfort:
Rechtliche Grundlagen für die Grundversorgung
Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und den Ergänzende Bedingungen der GASAG AG zur GasGVV.
Weitere Informationen zu Grundversorgungsverträgen der GASAG AG
- Bei einem Gasgrundversorgungsvertrag handelt es sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag“. Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung, ohne dass hierfür ein gesondertes Entgelt für den Kunden anfällt.
- Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt.
- Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenzentrum einzahlen.
- Bei Versorgungsstörungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Das ist im Grundversorgungsgebiet der GASAG AG die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 030 7872-72. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet GASAG nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Einen Lieferantenwechsel ermöglicht GASAG zügig und unentgeltlich.
- Preisanpassungen erfolgen auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV.
- Der Grundversorgungsvertrag ist vom Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
- Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter www.gasag.de/privatkunden abgerufen werden.
- Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter https://www.gasag.de/beschwerdemanagement.
Häufige Fragen
- Name & Anschrift
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ihren bisherigen Lieferant (nur bei Lieferantenwechsel)
Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollen Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet.
Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet.
Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
Nein, das übernehmen wir für Sie, sobald Sie uns einen Auftrag erteilen, indem Sie einen Tarif bei uns abschließen. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil z. B. Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Durch die CO2-Bepreisung hat sich seit Januar 2021 die Kosten für die Erdgasbelieferung erhöht.
Der CO2-Preis wirkt sich für Erdgas-Kunden von GASAG in einem höheren Arbeitspreis aus.
Auf den Grundpreis hat der CO2-Preis keinen Einfluss, da dieser nicht vom Verbrauch abhängig ist.
Wie der CO2-Preis funktioniert, erklären wir Ihnen anschaulich mit unserem Video im Online-Magazin.


Auf Wunsch mit Onlineservice MEINE GASAG
Mit dem Gasanbieter-Wechsel erhalten Sie automatisch den Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenkonto in unserem Onlineservice MEINE GASAG. Die Kommunikation zu Ihrem Gasvertrag kann anschließend über die Postbox in Ihrem Konto erfolgen. Managen Sie sich selbst und das immer wann Sie möchten.
In Ihrem persönlichen Konto haben Sie noch viel mehr Möglichkeiten:
- Kontaktdaten ändern
Ihr Name hat sich geändert oder Sie sind umgezogen? In Ihrem persönlichen Kundenkonto können Sie jeder Zeit und sehr einfach Ihre Kontaktdaten ändern. - Zählerstand erfassen
In unserem Kundenportal geht das ganz unkompliziert. - Abschlag anpassen
Sie möchten Ihre Abschlagszahlungen anpassen, weil sich Ihr Energieverbrauch verändert hat? Das können Sie ganz einfach über unser Kundenportal online erledigen. - Rechnungen einsehen und herunterladen
Sie möchten Ihre aktuellen oder früheren Rechnungen einsehen? Mit MEINE GASAG haben Sie jederzeit und von überall Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen. Über neue Dokumente werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Ausgezeichneter Service
