
Unser Grundversorgungstarif für Berlin
Bestabrechnung
Keine Mindestvertragslaufzeit
Energieversorgung mit Tradition
Jetzt in die Grundversorgung wechseln
Sie wollen in die Grundversorgung wechseln? Unser Grundversorgungstarif für Gas steht allen Haushaltskunden im Grundversorgungsgebiet der GASAG offen. Der Wechsel ist ganz einfach: Kündigen Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger und Sie erhalten automatisch unseren günstigen Grundversorgungstarif. Mehr müssen Sie nicht tun! Wenige Tage nachdem Ihr alter Vertrag geendet hat, heißen wir Sie in der Grundversorgung willkommen.
Preisinformationen für die Grundversorgung
Preise gültig seit 01.01.2023 bis 30.04.2023 | Grundpreis pro Monat | Arbeitspreis pro kWh |
---|---|---|
Es findet eine Bestabrechnung statt. | € brutto | ct brutto |
Jährlicher Verbrauch bis 15.000 kWh | 8,56 € | 20,12 ct |
Jährlicher Verbrauch 15.001 bis 96.000 kWh | 13,91 € | 19,69 ct |
Jährlicher Verbrauch ab 96.001 kWh | 22,47 € | 19,58 ct |
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Die Lage an den Energiemärkten hat sich stabilisiert und wir freuen uns, die gesunkenen Beschaffungskosten an Sie weitergeben zu können. Zudem ist auch der CO2-Preis minimal gesunken, was wir ebenfalls berücksichtigt haben. Grund hierfür ist, dass sich der Emissionsfaktor Erdgas (nach der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 - EBeV 2030) nach der Bekanntgabe unserer letzten Preisanpassung geändert hat. Dadurch sinkt der CO2-Preis von 0,546 ct/kWh auf 0,544 ct/kWh.
Die Preissenkung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV.
Ab dem 01.05.2023 gelten in der Gas-Grundversorgung die folgenden Preise:
Preise gültig ab 01.05.2023 | Grundpreis pro Monat | Arbeitspreis pro kWh |
---|---|---|
Es findet eine Bestabrechnung statt. | € brutto | ct brutto |
Jährlicher Verbrauch bis 15.000 kWh | 8,56 € | 11,80 ct |
Jährlicher Verbrauch 15.001 bis 96.000 kWh | 13,91 € | 11,37 ct |
Jährlicher Verbrauch ab 96.001 kWh | 22,47 € | 11,27 ct |
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Umfang der Kostenänderung zum 01.05.2023
Kostenänderung zum 01.05.2023 | Veränderung des Grundpreises pro Monat | Veränderung des Arbeitspreises pro kWh |
---|---|---|
€ brutto | ct brutto | |
Jährlicher Verbrauch bis 15.000 kWh | bleibt stabil | - 8,32 ct |
Jährlicher Verbrauch 15.001 bis 96.000 kWh | bleibt stabil | - 8,32 ct |
Jährlicher Verbrauch ab 96.001 kWh | bleibt stabil | - 8,32 ct |
Gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV steht Kunden im Fall der Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Es fließen unter anderem die folgenden von uns nicht beeinflussbaren Kostenbestandteile in den Netto-Gaspreis ein, die wir Ihnen im Folgenden vor und nach der Preisanpassung darstellen möchten:
Kostenbestandteile | Berücksichtigt in Kalkulation bis 30.04.2023 | Berücksichtigt in Kalkulation ab 01.05.2023 | Differenz |
---|---|---|---|
Energiesteuer | 0,55 ct/kWh | 0,55 ct/kWh | 0,00 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden bis 500.000 Einwohner bei Lieferung des Erdgases ausschließlich für Kochen und Warmwasserbereitung) | 0,93 ct/kWh | 0,93 ct/kWh | 0,00 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden größer 500.000 Einwohner bei sonstigen Erdgaslieferungen) | 0,40 ct/kWh | 0,40 ct/kWh | 0,00 ct/kWh |
CO2-Preis | 0,546 ct/kWh | 0,544 ct/kWh | -0,002 ct/kWh |
Gasspeicherumlage | 0,06 ct/kWh | 0,06 ct/kWh | 0,00 ct/kWh |
Rechtliche Grundlagen für die Grundversorgung
Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und den Ergänzende Bedingungen der GASAG AG zur GasGVV.
Weitere Informationen zu Grundversorgungsverträgen der GASAG AG
- Bei einem Gasgrundversorgungsvertrag handelt es sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag“. Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung, ohne dass hierfür ein gesondertes Entgelt für den Kunden anfällt.
- Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt.
- Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenzentrum einzahlen.
- Bei Versorgungsstörungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Das ist im Grundversorgungsgebiet der GASAG AG die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 030 7872-72. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet GASAG nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Einen Lieferantenwechsel ermöglicht GASAG zügig und unentgeltlich.
- Preisanpassungen erfolgen auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV.
- Der Grundversorgungsvertrag ist vom Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
- Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter www.gasag.de/privatkunden abgerufen werden.
- Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter https://www.gasag.de/beschwerdemanagement.
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Häufige Fragen
Wichtige Information vorab: Die Grundversorgung ist nur für Haushaltskunden möglich. Sonstige Letztverbraucher können nur in der Ersatzversorgung oder in der Anschlusslieferung beliefert werden. Folgende Ausnahme für Haushaltskunden gilt: Haushaltskunden, deren Gasversorger von einer Bilanzkreisschließung oder Kündigung des Netznutzungsvertrages ("Belieferungsstopp") betroffen sind, werden für die Dauer von drei Monaten in der Ersatzversorgung beliefert. Anschließend erfolgt automatisch die Belieferung in der Grundversorgung zu den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Konditionen, sofern kein anderer Vertrag abgeschlossen wird. Während der Belieferung in der Ersatzversorgung ist ein Wechsel in einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung auch vor Ablauf der drei Monate möglich.
Definition von Haushaltskunden
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.
Sie wohnen im Versorgungsgebiet der GASAG und möchten in die Grundversorgung wechseln
Damit wir Sie im Rahmen der Grundversorgung beliefern können, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger kündigen. Wenn Sie Ihre Kündigung bereits vorgenommen haben und in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Wir heißen Sie wenige Tage nach dem genannten Kündigungsdatum in der Grundversorgung willkommen.
- Name & Anschrift
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ihren bisherigen Lieferant (nur bei Lieferantenwechsel)
Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollen Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet.
Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet.
Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen, die sie unter "Wie kann ich in die Grundversorgung wechseln?" finden.
Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil z. B. Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Der CO2-Preis wirkt sich für Erdgas-Kunden von GASAG in einem höheren Arbeitspreis aus.
Auf den Grundpreis hat der CO2-Preis keinen Einfluss, da dieser nicht vom Verbrauch abhängig ist.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Muster-Abwendungsvereinbarung (finden Sie hier) ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.
Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.


Auf Wunsch mit Onlineservice MEINE GASAG
Mit dem Gasanbieter-Wechsel erhalten Sie automatisch den Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenkonto in unserem Onlineservice MEINE GASAG. Die Kommunikation zu Ihrem Gasvertrag kann anschließend über die Postbox in Ihrem Konto erfolgen. Managen Sie sich selbst und das immer wann Sie möchten.
In Ihrem persönlichen Konto haben Sie noch viel mehr Möglichkeiten:
- Kontaktdaten ändern
Ihr Name hat sich geändert oder Sie sind umgezogen? In Ihrem persönlichen Kundenkonto können Sie jeder Zeit und sehr einfach Ihre Kontaktdaten ändern. - Zählerstand erfassen
In unserem Kundenportal geht das ganz unkompliziert. - Abschlag anpassen
Sie möchten Ihre Abschlagszahlungen anpassen, weil sich Ihr Energieverbrauch verändert hat? Das können Sie ganz einfach über unser Kundenportal online erledigen. - Rechnungen einsehen und herunterladen
Sie möchten Ihre aktuellen oder früheren Rechnungen einsehen? Mit MEINE GASAG haben Sie jederzeit und von überall Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen. Über neue Dokumente werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Ausgezeichneter Service
