Informationen zum CO2-Preis für Gas-Individualkundenverträge.
Am 11. September 2025 ist die Novelle der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) in Kraft getreten
Diese Novelle beinhaltet Neuregelungen in Bezug auf den Erwerb von Emissionszertifikaten für das Kalenderjahr 2026 und die Folgejahre. Allerdings herrschen noch Unklarheiten in Bezug auf die Auswirkungen des Auktionsdesigns und den Geltungszeitraum dieser Änderungen. Gerne möchten wir Sie über die wahrscheinlichen Auswirkungen auf die Entwicklung des von Ihnen zu zahlenden CO2-Preises und die Abrechnung durch uns informieren.
Kalenderjahr 2026
Im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist in § 10 Abs. 2 Satz 3 BEHG wie schon bisher geregelt, dass die Emissionszertifikate in einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Zertifikat versteigert werden. Die Versteigerungsmenge für 2026 wird allerdings durch den Verordnungsgeber begrenzt. Es wird vermutet, dass die zur Auktion freigegebene Zertifikatemenge nur etwa 2/3 des Bedarfes ausmachen wird. Eine Festlegung der Auktionsmenge wird jedoch erst für April 2026 erwartet. Die Auktionen sind für den Zeitraum von Juli bis Oktober 2026 geplant.
Die BEHV enthält Regelungen für den wahrscheinlichen Fall, dass Verantwortliche nach dem BEHG Zertifikate in den Auktionen nicht in ausreichendem Umfang haben erwerben können. Hierzu gibt es zwei Mechanismen: den Verkauf von Überschussmengen nach § 14 BEHV und den Verkauf von Nachkaufmengen nach § 15 BEHV.
Soweit keine ausreichenden Mengen an Emissionszertifikaten im Rahmen der Versteigerungen erworben werden konnten, was angesichts der Begrenzung auf voraussichtlich etwa 2/3 des Bedarfes mit großer Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird, müssen sogenannte Überschussmengen zu einem Preis von 68 Euro pro Zertifikat erworben werden.
Bis zum 31. August 2027 besteht für dann noch immer fehlende Mengen (zum Beispiel weil sich im Nachhinein ein höherer Energieverbrauch der Kundinnen und Kunden als prognostiziert oder vertraglich vereinbart herausgestellt hat) die Möglichkeit, diese Zertifikate zu einem Preis von 70 Euro pro Zertifikat nachzukaufen, jedoch begrenzt auf 10 % der im Jahr 2026 bereits durch den Verantwortlichen erworbenen Zertifikate.
Die Möglichkeit einer Überschreitung des Zertifikatpreises von 65 Euro bezieht sich also nicht auf die Gesamtmenge des bezogenen Erdgases, sondern auf die Restmenge, die nicht über Auktionen beschafft werden konnte. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass Zertifikate im Rahmen einer der Versteigerungstermine (ggf. auch nur teilweise) zu einem geringeren Preis als 65 Euro pro Zertifikat erworben werden können. Das erläuterte Auktionsdesign führt dazu, dass die Verantwortlichen aller Voraussicht nach den Höchstpreis von 65 Euro pro Zertifikat werden bieten müssen, damit sie sicher sein können, die erforderlichen Mengen zu erwerben, um in möglichst geringem Umfang Überschussmengen nach § 14 BEHV oder Nachkaufmengen nach § 15 BEHV teurer erwerben zu müssen.
Kalenderjahr 2027
Eigentlich war vorgesehen, dass Handel und Erwerb von Emissionszertifikaten ab dem 1. Januar 2027 unter den Vorgaben des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG) (nach EU ETS 2) erfolgen sollen. Aller Voraussicht nach wird die Umstellung auf das TEHG jedoch auf frühestens den 1. Januar 2028 verschoben. In diesem Fall erfolgt der Handel weiter auf der Grundlage des BEHG. Das BEHG und die BEHV sehen dafür Regelungen vor. Es wird jedoch angenommen, dass der Gesetzgeber hier nochmals tätig wird.
Abrechnung des CO2-Preises in 2026 und 2027
Die Kundin oder der Kunde zahlt zusätzlich zum verbrauchsabhängigen Gaspreis/AP Energie einen Betrag, dessen Höhe sich aus den Kosten der GASAG für die Beschaffung von Emissionszertifikaten in ct/kWh („CO2-Preis“) multipliziert mit der Verbrauchsmenge der Kundin oder des Kunden ergibt.
GASAG ist gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) oder einer das BEHG ersetzenden oder nachfolgenden gesetzlichen Regelung aufgrund des Inverkehrbringens von Erdgas durch Lieferung von Erdgas an Endkundinnen und -kunden zur Beschaffung von Emissionszertifikaten verpflichtet.
Der von der Kundin oder dem Kunden zu zahlende CO2-Preis ergibt sich aus dem Durchschnittspreis in EUR/t, den GASAG im jeweiligen Kalenderjahr für sein Portfolio zahlt. Dieser Durchschnittspreis bezieht sich auf die von GASAG beschafften Emissionszertifikate, die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen benötigt werden.
Für die Ermittlung des CO2-Preises in ct/kWh werden die Preise der Emissionszertifikate (EUR/t) nach den gesetzlichen Vorgaben umgerechnet.
GASAG beschafft die Emissionszertifikate mit kaufmännischer Sorgfalt gemäß den für den jeweiligen Lieferzeitraum anwendbaren gesetzlichen Regelungen. Die Beschaffung erfolgt grundsätzlich nicht individuell, sondern für eine Vielzahl von Kundinnen und Kunden gleichzeitig.
GASAG ist verpflichtet, den CO2-Preis in der Abrechnung gegenüber der Kundin oder dem Kunden auszuweisen.
Aufgrund der Ausgestaltung des Handelssystems kann es unter Umständen bis Ende September des Folgejahres dauern, bis der finale CO2-Preis feststeht. GASAG wird daher in Abrechnungen, die erstellt werden, bevor der endgültige Preis feststeht, zunächst einen vorläufigen CO2-Preis abrechnen, der sich an den erwarteten CO2-Kosten orientiert.
Für die Lieferjahre 2026 und 2027 beträgt der vorläufige Preis 66 EUR/t CO2 = 1,197 ct/kWh, soweit es nicht zu maßgeblichen Konkretisierungen des Auktionsdesigns kommen sollte.
Sobald die tatsächlichen CO2-Kosten für das jeweilige Kalenderjahr feststehen, wird GASAG eine Endabrechnung nach Maßgabe des von ihm tatsächlich bezahlten CO2-Preises vornehmen. Hierbei kommt es dann auch ggf. zu nachträglichen Rechnungskorrekturen.
Kalenderjahre 2028 und folgende
Für den Emissionshandel ab dem Jahr 2028 stehen wesentliche Rahmenbedingungen für den Zertifikatehandel noch nicht fest. GASAG wird den Kundinnen und Kunden über notwendige Anpassungen am Abrechnungsmodus informieren, sobald Sicherheit hinsichtlich der Rahmenbedingungen besteht.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der EEX unter www.eex.com/de/maerkte/umweltprodukte/nehs.