Energieeffizienz ist das erklärte Ziel der EU – aber sie gelingt nur durch regelmäßige Kontrollen. Eine Kontrollmöglichkeit ist das für viele Unternehmen verpflichtend durchzuführende Energie-Audit nach DIN EN 16247-1. Alle vier Jahre wird in seinem Rahmen der energetische Ist-Zustand erhoben, auf dessen Basis Optimierungen möglich werden.
Das Audit bietet aber nicht nur die Grundlage für Entscheidungen über Effizienzmaßnahmen – es stellt auch eine Vorstufe für die Einführung eines komplexen Energiemanagementsystems dar. Die siebenstufige energetische Bestandsaufnahme und -bewertung im Rahmen des Audits ist ebenso Bestandteil der DIN Norm ISO 50001.
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Energetische Schwachstellen identifizieren und gezielte Effizienzmaßnahmen entwickeln
Energiekosten senken und Einnahmen steigern
Vorstufe für die Einführung eines komplexen Energiemanagementsystems zur kontinuierlichen Effizienzverbesserung
Das Energie-Audit nach DIN EN 16247-1 ist durchzuführen von allen Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von über 43 Mio. Euro verzeichnen.
Außerdem führen bestimmte Beteiligungsstrukturen zur Auditpflicht. Wir beraten Sie gerne, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
Übrigens: Von Auditpflicht sind alle Unternehmen befreit, die ein professionelles Energiemanagementsystem oder validiertes Umweltmanagementsystem eingeführt haben.