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  • Strom- & Gastarife
  • Kostenfreier Wechsel
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Sichern Sie sich maximale Fördermittel

Die GASAG-Umweltprämie zu Förderung Ihrer Heizung
  1. Heizung
  2. Förderung Heizung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrem Bauvorhaben

Sie planen den Einbau einer neuen Heizungsanlage? Dabei stellt sich häufig die Frage nach passenden Förderungen. Wir helfen Ihnen bei der Orientierung.

  • Müssen Sie Ihre alte Erdgas-Heizungsanlage erneuern und möchten moderne Erdgas-Technologie einsetzen?
  • Wollen Sie von einem anderen Energieträger auf moderne Erdgas-Brennwerttechnik – vielleicht sogar in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage – umstellen?
  • Planen Sie einen Neubau?
  • Oder möchten Sie von den Vorteilen der neuen Technologien, wie der Strom erzeugenden Heizung, der Brennstoffzelle, der Hybridheizung oder der Gaswärmepumpe profitieren?

GASAG unterstützt Sie jetzt bei der Suche nach der richtigen Förderung Ihrer Heizung. Dabei werden sowohl Förder- und Finanzierungsprogramme der GASAG AG, als auch bundesweite Förderungen und Finanzierungen aufgeführt.

Fragen und Antworten zur Förderung Ihrer Heizung 

Der Antragsteller lässt sich durch einen Fachbetrieb auf eigene Kosten die neue Anlage einbauen. Ferner schließt er mit GASAG einen Erdgasliefervertrag GASAG | ERDGAS Fix für Privatkunden für die Versorgung der neuen Heizung ab.
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Antragsberechtigt ist der Nutzer der jeweiligen Verbrauchstelle im Gas-Grundversorgungsgebiet von GASAG in Berlin, der spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der geförderten Anlage einen Erdgasliefervertrag für die Versorgung der neuen Heizung im Tarif GASAG │ ERDGAS Fix für Privatkunden abgeschlossen hat. Gefördert werden nur Anlagen mit CE-Zertifizierung, die zum dauerhaften Verbleib im Objekt installiert werden. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer des Gebäudes, muss er eine Zustimmung des Eigentümers zur Errichtung und Inbetriebnahme der durch dieses Programm geförderten Wärmeerzeugungsanlagen beibringen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauträger, Hausverwaltungen, Architekten-/Ingenieurbüros etc., sofern sie nicht selbst Nutzer der Anlage sind. 
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Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines erschließbaren Zugangs zum Erdgas-Netz (Abnahmestelle) im Gas-Grundversorgungsgebiet von GASAG. Weitere Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines Erdgasliefervertrages für die Versorgung der neuen Heizung im Tarif GASAG | ERDGAS Fix für Privatkunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von mindestens 22 bis zu 24 Monaten. Dieser Erdgasliefervertrag muss spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage abgeschlossen sein. GASAG behält sich – nach Installation der Anlage – das Recht vor, alle Angaben ggf. vor Ort auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Nachprüfung, insbesondere den Zutritt zu den geförderten Anlagen, zu ermöglichen und alle dazu erforderlichen Unterlagen ab Inbetriebnahme der Anlagen aufzubewahren.
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Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022. Das Förderprogramm ist auf einen Gesamtbetrag begrenzt.
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Die Förderhöhe ist von der Art der eingebauten Wärmeerzeugungsanlage abhängig und davon, ob es sich um einen Neubau, eine Umstellung oder eine Modernisierung der Heizungsanlage handelt. Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen von GASAG ist nicht möglich. Bitte prüfen Sie, ob Sie weitergehende Fördermittel des Bundes und der Länder und/oder sonstiger öffentlicher oder privater Institutionen oder Unternehmen im Zusammenhang mit der Heizungsumstellung beantragen können.

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Die Installation von Erdgas-Heizungsanlagen bzw. solarthermischen Anlagen sowie von Mikro-KWK-Anlagen, Gaswärmepumpen, Hybrid- oder Brennstoffzellen-Heizungen darf grundsätzlich nur von zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen ggf. in Zusammenarbeit mit in der Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieben durchgeführt werden.
Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Antragsteller selbst einzuholen.
GASAG leistet ausschließlich die nach diesen Förderbedingungen bewilligten Beträge, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus werden keinerlei Kosten von GASAG übernommen.
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GASAG bezuschusst die Errichtung neuer, erdgasbetriebener Wärmeerzeugungsanlagen, welche über innovative, energieeffiziente oder bewährte Erdgas-Technologie verfügen. Gefördert werden Anlagen in Gebäuden, die einen jährlichen Wärmeenergiebedarf von 75.000 kWh nicht überschreiten.

Im Speziellen werden gefördert:

- Einbau einer Mikro-KWK-Anlage oder einer Gaswärmepumpe bei Neubau, Modernisierung oder Umstellung der alten Heizungsanlage auf den Energieträger Erdgas
- Erdgas-Brennwertheizung in Kombination mit Solarthermie bei Neubau
- Erdgas-Brennwertheizung (ggf. in Kombination mit Solarthermie) bei Umstellung des Wärmeerzeugers von einem anderen Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen) auf den Energieträger Erdgas

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