
Sichern Sie sich maximale Fördermittel
Die GASAG-Umweltprämie zu Förderung Ihrer HeizungDie Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrem Bauvorhaben
Sie planen den Einbau einer neuen Heizungsanlage? Dabei stellt sich häufig die Frage nach passenden Förderungen. Wir helfen Ihnen bei der Orientierung.
- Müssen Sie Ihre alte Erdgas-Heizungsanlage erneuern und möchten moderne Erdgas-Technologie einsetzen?
- Wollen Sie von einem anderen Energieträger auf moderne Erdgas-Brennwerttechnik – vielleicht sogar in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage – umstellen?
- Planen Sie einen Neubau?
- Oder möchten Sie von den Vorteilen der neuen Technologien, wie der Strom erzeugenden Heizung, der Brennstoffzelle, der Hybridheizung oder der Gaswärmepumpe profitieren?
GASAG unterstützt Sie jetzt bei der Suche nach der richtigen Förderung Ihrer Heizung. Dabei werden sowohl Förder- und Finanzierungsprogramme der GASAG AG, als auch bundesweite Förderungen und Finanzierungen aufgeführt.
Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten
Fragen und Antworten zur Förderung Ihrer Heizung
Die Förderhöhe ist von der Art der eingebauten Wärmeerzeugungsanlage abhängig und davon, ob es sich um einen Neubau, eine Umstellung oder eine Modernisierung der Heizungsanlage handelt. Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen von GASAG ist nicht möglich. Bitte prüfen Sie, ob Sie weitergehende Fördermittel des Bundes und der Länder und/oder sonstiger öffentlicher oder privater Institutionen oder Unternehmen im Zusammenhang mit der Heizungsumstellung beantragen können.
Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Antragsteller selbst einzuholen.
GASAG leistet ausschließlich die nach diesen Förderbedingungen bewilligten Beträge, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus werden keinerlei Kosten von GASAG übernommen.
GASAG bezuschusst die Errichtung neuer, erdgasbetriebener Wärmeerzeugungsanlagen, welche über innovative, energieeffiziente oder bewährte Erdgas-Technologie verfügen. Gefördert werden Anlagen in Gebäuden, die einen jährlichen Wärmeenergiebedarf von 75.000 kWh nicht überschreiten.
Im Speziellen werden gefördert:
- Einbau einer Mikro-KWK-Anlage oder einer Gaswärmepumpe bei Neubau, Modernisierung oder Umstellung der alten Heizungsanlage auf den Energieträger Erdgas
- Erdgas-Brennwertheizung in Kombination mit Solarthermie bei Neubau
- Erdgas-Brennwertheizung (ggf. in Kombination mit Solarthermie) bei Umstellung des Wärmeerzeugers von einem anderen Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen) auf den Energieträger Erdgas