CO2-Preis ab 2021: Was ändert sich?
Häufigste Fragen zum CO2-Preis
Durch die CO2-Bepreisung hat sich seit Januar 2021 die Kosten für die Erdgasbelieferung erhöht.
Der CO2-Preis wirkt sich für Erdgas-Kunden von GASAG in einem höheren Arbeitspreis aus.
Auf den Grundpreis hat der CO2-Preis keinen Einfluss, da dieser nicht vom Verbrauch abhängig ist.
Wie der CO2-Preis funktioniert, erklären wir Ihnen anschaulich mit unserem Video im Online-Magazin.
Als Stromkunde ändert sich für Sie aktuell nichts. Das Gesetz sieht bisher keinen CO2-Preis für Strom vor. Bei unseren Strom-Tarifen gibt es daher keine Preisanpassung durch den CO2-Preis.
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Um in Zeiten des Klimawandels die Treibhausgasemissionen einzudämmen, hat die Bundesregierung das „Klimaschutzprogramm 2030“ erlassen. Im Kontext dieses Programms wirkt seit dem 1. Januar 2021 ein neues Gesetz, nach welchem CO2-Emissionen einen Preis bekommen. Ziel des Gesetzes ist, für Unternehmen und Verbraucher Anreize zu schaffen, die von ihnen verursachten Emissionen zu reduzieren und auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen.
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Um welchen Betrag der Erdgas-Preis aufgrund der CO2-Bepreisung steigt, ist abhängig vom individuellen Tarif und Verbrauch. Der mit dem Gesetz eingeführte CO2-Preis verursacht im ersten Jahr für eine Familie mit zwei Kindern und einem beispielhaften Erdgas-Verbrauch von 12.000 kWh pro Jahr Mehrkosten von etwa 65 Euro.
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Ja. Durch den CO2-Preis erhöhen sich die Erdgaskosten. Deshalb empfehlen wir, Ihre Abschläge anzupassen. In diesem Fall belaufen sich die Mehrkosten nur auf wenige Euro pro Monat – und die Gefahr einer sich aus der nächsten Jahresrechnung ergebenden Nachzahlung ist gebannt. Den Abschlag können Sie rund um die Uhr im Onlineservice MEINE GASAG anpassen.
Mit Ihrer nächsten Jahresrechnung kalkulieren wir dann selbstverständlich wie üblich Ihre Abschläge entsprechend Ihres Verbrauchs und den dann gültigen Preisen neu.
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Der CO2-Preis funktioniert ähnlich wie Steuern (z.B. Stromsteuer, Umsatzsteuer) und gesetzliche Umlagen (z. B. EEG-Umlage etc.): Wir als Energieunternehmen sind verpflichtet, die Einnahmen zu 100 Prozent direkt an den Staat weiterzugeben. Damit soll zweckgebunden das Fortschreiten der Energiewende finanziert und in Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Senkung der CO2-Emissionen investiert werden.
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CO2 ist die Bezeichnung für eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Sauerstoff.
Das Element ist ein wichtiger Bestandteil des globalen Kohlenstoffzyklus und als natürlicher Bestandteil der Luft ein Treibhausgas in der Erdatmosphäre.
Durch menschliche Aktivitäten, allen voran die Verbrennung fossiler Energieträger, steigt der Anteil von CO2 in der Erdatmosphäre an. Dieser Anstieg bewirkt eine Verstärkung des Treibhauseffekts, was wiederum eine Ursache für die aktuelle globale Erwärmung ist.
Energieversorgungsunternehmen, die Letztverbraucher – zum Beispiel Privathaushalte – mit Erdgas beliefern, müssen für jede verursachte Tonne CO2 Zertifikate erwerben. Ein CO2 Zertifikat gilt für eine Tonne CO2-Ausstoß. Der Preis beträgt seit 2021 pro CO2 Zertifikat 25 Euro und wird jährlich ansteigen. Ab dem Jahr 2026 werden die CO2 Zertifikate versteigert und dann zwischen 55 und 65 Euro pro Emissionszertifikat liegen. Die Kosten für den Erwerb der Zertifikate fließen in die Kalkulation von GASAG ein. Dadurch ändern sich die Erdgas-Kosten für den Gaskunden.
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