
Neue An- und Abmeldefristen bei Umzügen.
24-Stunden-Lieferantenwechsel
Keine rückwirkende An- oder Abmeldung von Stromverträgen
Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich gemäß §20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und EU-Richtlinie 2019/944 die Abläufe auf dem Strommarkt. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wird angepasst. Die Bundesnetzagentur gibt neue technische Standards und Fristen vor. Rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromverträgen sind mit den neuen Regeln dann unter keinen Umständen mehr möglich.
Wenn Sie Ihren Stromvertrag erst nach Auszug bei Ihrem Versorger kündigen, müssen Sie so lange die Stromkosten zahlen, bis der Vertrag gekündigt ist. Weder die Kündigung noch die der Kündigung folgende Abmeldung können rückwirkend erfolgen. Melden Sie sich deshalb schon vor Auszug möglichst frühzeitig bei Ihrem Stromanbieter.
Wenn Sie sich erst nach Ihrem Einzug bei uns melden, bieten wir Ihnen die Belieferung in unseren Tarifen nur für die Zukunft an. Bis dahin werden Sie – sofern Sie auch keinen Stromliefervertrag mit einem anderen Versorger abschließen – durch Ihren zuständigen Grundversorger beliefert. Um gleich von unseren günstigeren Angeboten profitieren zu können, melden Sie sich auf jeden Fall schon vor dem Einzug bei uns.
Für die An- oder Abmeldung wird ab 6. Juni 2025 die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) benötigt. Die Marktlokation ist die Stelle, an der der Strom verbraucht wird. Zur eindeutigen Identifikation wurde ihr die MaLo-ID zugeordnet. Sie finden sie auf der letzten Energierechnung für die Verbrauchsstelle, für die die An- oder Abmeldung erfolgen soll.
Wichtige Hinweise zur An- und Abmeldung:
Was passiert, wenn ich ausziehe und meinen Stromanbieter erst nach dem Auszug über die Abmeldung informiere?
Ein Stromliefervertrag muss zur Beendigung gekündigt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung immer nur mit Wirkung für die Zukunft möglich ist. Die Stromkosten sind daher bis zum Ende des Vertrags zu tragen – unabhängig davon, ob Sie die Wohnung noch bewohnen oder bereits ausgezogen sind. Eine rückwirkende Kündigung oder Abmeldung ist leider nicht möglich. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig vor Ihrem Umzug mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung zu setzen.
Was passiert, wenn ich in eine neue Wohnung einziehe und einen individuell gewählten Stromliefervertrag erst nach dem Einzug abschließe?
Auch wenn Sie sich noch nicht für einen individuellen Stromliefervertrag entschieden haben, wird Ihre neue Wohnung automatisch mit Strom versorgt – und zwar über die sogenannte Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Diese greift bei Haushaltskunden ohne besonderen Vertragsabschluss. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Grundversorgung in der Regel teurer ist als ein Sondervertrag.
Daher empfehlen wir Ihnen, bereits vor Ihrem Einzug einen passenden Anbieter und Tarif auszuwählen. So profitieren Sie vom ersten Tag an von günstigeren Konditionen. Sollten Sie sich erst nach Ihrem Einzug bei uns als Lieferant melden, können wir die Belieferung im Rahmen des gewählten Sondervertrags leider nur für die Zukunft einrichten.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug in eine neue Wohnung frühzeitig bei meinem Stromanbieter anzeige?
Melden Sie Ihren Umzug möglichst frühzeitig – idealerweise in Verbindung mit der Kündigung des Stromliefervertrags für Ihre bisherige Verbrauchsstelle. So bleibt ausreichend Zeit, um den Vertrag rechtzeitig zum Auszug zu beenden und gleichzeitig die Stromversorgung für Ihre neue Wohnung zu organisieren. Das hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Wichtig: In manchen Fällen ist es möglich oder sogar erforderlich, den bestehenden Stromliefervertrag auf die neue Verbrauchsstelle zu übertragen. Auch hierfür ist eine frühzeitige Mitteilung an Ihren Stromanbieter unerlässlich.
Was habe ich zu beachten, wenn ich in meiner Wohnung bleibe, aber meinen Tarif bei meinem bisherigen Versorger oder aber den Lieferanten wechseln möchte?
Ein Wechsel Ihres Stromtarifs oder -lieferanten ist immer nur zu einem zukünftigen Termin möglich. Bitte beachten Sie dabei die Kündigungsfristen sowie die Laufzeit Ihres aktuellen Vertrags.
Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten: Denken Sie daran, den bestehenden Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Am besten schließen Sie schon vor Ablauf Ihres aktuellen Vertrags einen neuen ab – so stellen Sie sicher, dass Sie nahtlos und ohne Unterbrechung von Ihrem neuen Anbieter versorgt werden.
Wenn Sie beim bisherigen Anbieter bleiben, aber in einen neuen Tarif wechseln möchten: In vielen Fällen ist das kurzfristig möglich – teilweise sogar schon ab dem nächsten Tag. Sprechen Sie hierzu direkt mit Ihrem Anbieter.
Mit einer frühzeitigen Planung sichern Sie sich schnell die Vorteile eines günstigeren Tarifs.
Häufige Fragen und Antworten
Kann ich mich nachträglich anmelden oder abmelden, wenn ich es vergessen habe?
Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich gemäß § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der EU-Richtlinie 2019/944 die Abläufe auf dem Strommarkt. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wird angepasst. Die Bundesnetzagentur gibt neue technische Standards und Fristen vor. Rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromlieferverträgen sind mit den neuen Regeln dann unter keinen Umständen mehr möglich.
Ändert sich bei Gaslieferverträgen etwas bezüglich der An- und Abmeldung?
Gaslieferverträge sind von den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur aktuell nicht betroffen. Allerdings gibt es auch hier vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen in den Gaslieferverträgen, die zu beachten sind.
Mein Stromliefervertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Kann ich dennoch den Stromversorger wechseln?
Ein Wechsel des Stromversorgers ist grundsätzlich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Denken Sie an eine rechtzeitige Kündigung.
Ich bin bereits ausgezogen und habe es versäumt, mich abzumelden. Was passiert in diesem Fall?
Selbst wenn Sie nicht mehr in der Wohnung wohnen, bleibt der Stromliefervertrag für die alte Wohnung gültig, bis Sie diesen ordnungsgemäß gekündigt haben oder bis er aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen automatisch endet. Bis zur wirksamen Vertragsbeendigung sind Sie weiterhin für die Stromkosten verantwortlich. Damit solche Situationen vermieden werden, empfehlen wir Ihnen, uns Ihren Umzug oder eine Kündigung so früh wie möglich mitzuteilen. Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Ab- oder Anmeldungen im Strombereich auch in Ausnahmefällen nicht mehr möglich. Die Bundesnetzagentur gibt ab diesem Zeitpunkt neue technische Standards und Fristen vor.
Wie schnell ist ein Lieferantenwechsel möglich?
Ein Anbieterwechsel ist in den meisten Fällen kurzfristig durchführbar. Dabei sind jedoch mögliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei Ihrem aktuellen Anbieter zu beachten.
Wie lange muss ich nach meinem Auszug für die Stromkosten aufkommen?
Bis der Stromvertrag wirksam beendet wurde, sind Sie weiterhin für die Zahlung der Stromkosten verantwortlich.
Was passiert, wenn ich nach meinem Einzug erst verspätet einen Stromliefervertrag für die neue Wohnung abschließe?
Auch bei einem verspäteten Abschluss eines Stromliefervertrags nach Einzug in eine neue Verbrauchsstelle ist Ihre Stromversorgung gesichert – dies wird durch den örtlichen Grundversorger gewährleistet. Damit Sie jedoch nicht über längere Zeit einen möglicherweise höheren Grundversorgungstarif (oder als Nicht-Haushaltskunde ggf. Ersatzversorgungstarif) zahlen, schließen Sie bitte so frühzeitig wie möglich Ihren gewünschten Stromliefervertrag ab. Wählen Sie dafür einfach das für Sie passende Angebot frühzeitig aus.
Was versteht man unter der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) und wo finde ich diese?
Die MaLo-ID dient zur eindeutigen Kennzeichnung eines Ortes, an dem Energie bezogen oder produziert wird. Im Gegensatz zur Zählernummer, die sich beispielsweise bei einem Austausch des Zählers ändern kann, bleibt die MaLo-ID unverändert. Sie besteht aus 11 Ziffern und wird fest einer Lieferstelle zugeordnet. Sie können Ihre MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung nachsehen oder direkt bei Ihrem Netzbetreiber erfragen.
Warum wird die 24-Stunden-Abwicklung für Lieferantenwechsel schon ab dem 6. Juni 2025 eingeführt, obwohl das Gesetz erst ab dem 1. Januar 2026 greift?
Das im Gesetz vorgesehene Datum markiert den spätesten Zeitpunkt, zu dem die Änderungen eingeführt werden müssen. Die Bundesnetzagentur hat jedoch festgelegt, dass alle Energielieferanten, Netzbetreiber und sonstige Marktteilnehmer die Umstellungen bereits zum 6. Juni 2025 vornehmen müssen, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen. Diese Entscheidung ist bindend für alle Unternehmen im deutschen Energiemarkt.
Ich ziehe um und möchte den Stromversorger wechseln. Kann ich meinen aktuellen Stromliefervertrag aufgrund des Umzugs beenden?
Grundsätzlich steht Ihnen aufgrund eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings können Sie unter gewissen Umständen verpflichtet sein, Ihren Stromliefervertrag an die neue Verbrauchsstelle mitzunehmen, Voraussetzung ist, dass der Stromliefervertrag dort erfüllt werden kann. Wenn Sie Ihren Stromanbieter frühzeitig kontaktieren, wird Sie dieser informieren, ob und inwieweit eine Vertragsmitnahme möglich und/oder verpflichtend ist.