Hilfe zu Ihrer GASAG Rechnung
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Der Onlineservice MEINE GASAG - Ihr 24-Stunden Kundenservice
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Fragen und Antworten zu Ihrer GASAG Rechnung
Es fallen eine Servicegebühr von 10 Euro sowie Zinsen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Diese Beträge werden mit der ersten Rate fällig. Die Servicegebühr entfällt, wenn Sie eine Ratenzahlung über unseren Onlineservice abschließen.
Es ist möglich mit Ihnen einen Ratenplan zu vereinbaren. Haben Sie eine hohe Nachzahlung oder Forderung erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gern über das Kontaktformular (Thema: Rechnung – Ratenzahlung vereinbaren) Ratenzahlungsvereinbaren | GASAG.
Bei laufendem Gas- oder Stromverbrauch muss der zu zahlende Rechnungsbetrag spätestens bis zur Erstellung der nächsten Rechnung bezahlt sein (Max. 11 Raten nicht über die nächste Rechnung hinaus). Offene Beträge aus Schlussrechnungen sind maximal bis zu 18 Raten möglich. Auf monatliche Abschlagszahlungen ist keine Ratenzahlung möglich.
Die Höhe der Mindestrate beträgt 25,00 Euro.
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen was in Ihrer Rechnung eventuell nicht stimmt oder angepasst werden soll. Bei Korrekturen von Zählerständen oder Daten hilft uns z.B. ein Wohnungsübergabeprotokoll oder ein Foto des Gas- oder Stromzählers.
Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netz (Gas)- oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Kontaktformular unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der abweichenden Adresse mit.
Informationen zur Umrechnung erhalten Sie in unserer interaktiven Rechnung.
Ihre Jahresrechnung setzt sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen.
- Im ersten Teil finden Sie alle Vertragsrelevanten Angaben und einer Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift.
- Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet.
- Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.
Sollten Sie noch Fragen zur Thematik Rechnung haben, besuchen Sie unsere interaktive Rechnungserläuterung.
Sie möchten wissen, ob der monatlich angesetzte Abschlag für Ihren Verbrauch passend berechnet wurde? Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie jederzeit Ihren abgelesenen Zählerstand für eine Abschlagsüberprüfung mitteilen.
Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netz (Gas)- oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt.
Für die Rechnungsstellung wird der Zählerstand zu dem Abrechnungsdatum benötigt, der bei Ihnen zugrunde liegt. nutzen Sie dafür gern unser Kontaktformular.
m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh.
Nein. Wir grenzen den Zeitraum zu einer Preisanpassung automatisch mit einem rechnerisch ermittelten Zählerstand ab. Gerne nehmen wir einen von Ihnen abgelesenen Zählerstand zu diesem Zeitpunkt über das Kontaktformular entgegen.
Für eine Zwischenrechnung muss eine Gebühr in Höhe von 12€ entrichtet werden.
Liegt uns zum Stichtag kein abgelesener Zählerstand vor wird dieser von Ihren zuständigen Netz- (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) rechnerisch ermittelt. Diese Berechnung ergibt sich aus der Methode der Verbrauchsschätzung, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken (z.B. Metering-Code VDE-AR-N 4400, DVGW-Norm G685) erfolgt.