Ihre Rechnung – alles auf einen Blick
Die GASAG Rechnung - Prüfen Sie ruhig die Details.
Wir liefern Ihnen nicht nur zuverlässig unsere Produkte, sondern auch alle Informationen, die Sie brauchen.
GASAG-Rechnungen sind übersichtlich, einfach und verständlich. Das hat das Deutsche Institut für Energietransparenz bestätigt und uns für besonders kundenfreundliche Rechnungen mit der Note „SEHR GUT“ ausgezeichnet: „Die Rechnung der GASAG zeigt, wie man technische Daten und gesetzliche Informationspflicht verständlich und kundenfreundlich umsetzen kann.“ Das Ergebnis entstand durch eine Prüfung der Strom- und Gasrechnung durch Sachverständige und eine Gruppendiskussion von Energieverbrauchern. Weitere Informationen zur Auszeichnung und den überprüften Kriterien finden Sie hier.

Interaktive Rechnungserläuterung
Häufigste Fragen zur GASAG Rechnung
Es ist möglich mit Ihnen einen Ratenplan zu vereinbaren. Haben Sie eine hohe Nachzahlung oder Forderung erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gern über das Kontaktformular (Thema: Rechnung – Ratenzahlung vereinbaren) Ratenzahlungsvereinbaren | GASAG.
Ihre Jahresrechnung setzt sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen.
- Im ersten Teil finden Sie alle Vertragsrelevanten Angaben und einer Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift.
- Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet.
- Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.
Sollten Sie noch Fragen zur Thematik Rechnung haben, besuchen Sie unsere interaktive Rechnungserläuterung.
m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh.
Sie möchten wissen, ob der monatlich angesetzte Abschlag für Ihren Verbrauch passend berechnet wurde? Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie jederzeit Ihren abgelesenen Zählerstand für eine Abschlagsüberprüfung mitteilen.
Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netz (Gas)- oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt.
Informationen zur Umrechnung erhalten Sie in unserer interaktiven Rechnung.
Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netz (Gas)- oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt.
Für die Rechnungsstellung wird der Zählerstand zu dem Abrechnungsdatum benötigt, der bei Ihnen zugrunde liegt. nutzen Sie dafür gern unser Kontaktformular.
Nein. Wir grenzen den Zeitraum zu einer Preisanpassung automatisch mit einem rechnerisch ermittelten Zählerstand ab. Gerne nehmen wir einen von Ihnen abgelesenen Zählerstand zu diesem Zeitpunkt über das Kontaktformular entgegen.
Für eine Zwischenrechnung muss eine Gebühr in Höhe von 12€ entrichtet werden.
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen was in Ihrer Rechnung eventuell nicht stimmt oder angepasst werden soll. Bei Korrekturen von Zählerständen oder Daten hilft uns z.B. ein Wohnungsübergabeprotokoll oder ein Foto des Gas- oder Stromzählers.
Häufigste Fragen zur Zahlung
Falsche oder keine Vertragskontonummer?
Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte hier.
Falscher Betrag?
Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.
Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE GASAG unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“.
Bei der Preisanpassung zum 01.05.2022 werden wir Ihre Abschläge nicht automatisch anpassen. Dies erfolgt erst mit der nächsten Jahresrechnung. Wir empfehlen, vorsichtshalber den monatlichen Abschlag bereits ab dem 01.05.2022 um wenige Euro zu erhöhen, wodurch die Gefahr einer hohen Nachzahlung gebannt ist. Den Abschlag können unsere Kunden rund um die Uhr im Onlineservice MEINE GASAG anpassen.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Muster-Abwendungsvereinbarung (finden Sie hier) ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.
Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.
Einzugsermächtigung:
Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat.
Überweisung:
HypoVereinsbank
IBAN: DE19 1002 0890 0002 6211 42 (Privatkunden)
IBAN: DE94 1002 0890 0002 6211 50 (Geschäftskunden)
BIC: HYVEDEMM488
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.
Bar-Zahlung:
Unser Kundenzentrum auf dem EUREF-CAMPUS hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann GASAG Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet.
Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die GASAG von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form.
Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass der GASAG kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.