Hilfe zu Tarifen und Preisen
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Häufigste Fragen zu Tarifen und Preisen
Bei vielen Ökogas-Tarifen muss diese Frage mit ja beantwortet werden, so auch bei Tarifen der GASAG mit Option KlimaPro. Denn viele Ökogas-Tarife in Deutschland funktionieren über Klimaneutralstellung. Das heißt: geliefert wird herkömmliches Erdgas. Versorger kompensieren die CO2-Emissionen des gelieferten Erdgases jedoch über den Erwerb sogenannter Emissionsminderungsberechtigungen (Verified Emission Reductions-VERs). Mit diesen wird dieselbe CO2-Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten ausgeglichen. Dadurch wird das gelieferte Gas dann CO2-frei gestellt. Dies entbindet allerdings nicht von der Pflicht für dieses Gas CO2-Zertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG erwerben zu müssen. Auch bei Lieferung von CO2-neutral gestelltem Erdgas fällt daher der CO2-Preis an.
Die höheren Preise an den Energiemärkten stehen in keinem Zusammenhang mit dem Umweltschutz und der Reduktion der CO2-Emissionen. Durch die Option KlimaPro werden die CO2-Emissionen des Erdgasverbrauchs durch den Erwerb von Emissionsminderungszertifikaten internationaler Klimaschutzprojekte zu 100 Prozent ausgeglichen. Dadurch können Sie einen aktiven Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität liefern. Bei einem beispielhaften Jahresverbrauch von 9.000 kWh würden Sie bei Wahl der Option 2,25 Euro pro Monat mehr zahlen, was etwa dem Preis einer Tasse Kaffee entspricht.
Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine Kilowattstunde Strom oder Gas an.
Der Grundpreis ist ein Betrag, der pro Monat für Ihren Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Er deckt unter anderem die Kosten für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber.
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.
Änderung ab dem 1. Juli 2022
Im April hat die Bundesregierung eine Novelle des EEG beschlossen. Ein wichtiger Punkt betrifft die Entlastung von Haushalten und Unternehmen durch den Wegfall der EEG-Umlage auf den Strompreis. Die Einspeisevergütung bleibt bestehen. Allerdings wird sie nicht mehr von allen Stromverbrauchern über die EEG-Umlage finanziert, sondern aus dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds des Bundes. Ab dem 1. Juli 2022 wird die gesetzliche EEG-Umlage auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir für Sie in unserem Online Service MEINE GASAG bereitgestellt. Unter Ihren persönlichen Tarifdetails finden Sie die jeweils für Ihren Tarif gültigen AGB.