Wechsel zur GASAG Hilfe & Service
Hilfe beim Wechsel zur GASAG
Der Onlineservice MEINE GASAG - Ihr 24-Stunden Kundenservice
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Häufigste Fragen beim Wechsel zu GASAG
Ab wann genau Sie von GASAG beliefert werden, entnehmen Sie Ihrem Auftragsstatus im Onlineservice MEINE GASAG.
Im Onlineservice MEINE GASAG informieren wir Sie kontinuierlich über den Status Ihres Auftrags – so wissen Sie genau, welche Schritte eingeleitet wurden und haben eine Orientierung, ab wann genau wir Sie beliefern werden.
Sollten Sie noch nicht registriert sein, können Sie das ganz einfach und schnell hier tun. Wenn Sie noch keine Vertragskontonummer haben, nehmen Sie die Auftragsnummer für die Registrierung. Diese finden Sie auf der Bestätigung Ihres Auftrages von uns.
Wenn uns wichtige Angaben, die für den reibungslosen Ablauf Ihres Lieferantenwechsels erforderlich sind, fehlen, wenden wir uns direkt nach Ihrer Bestellung per E-Mail bei Ihnen. Sie erhalten einen Direktlink, so dass Sie schnell und unkompliziert Ihre Daten ergänzen können und der Lieferantenwechsel sofort weiterläuft.
Sollten Sie bis 2 Wochen nach Ihrem Auftrag nichts von uns hören, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns die Daten zukommen zu lassen oder rufen Sie uns an.
Kein Problem. Es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie bis zu sechs Wochen nach der Schlüsselübergabe den Energielieferanten Ihrer Wahl rückwirkend wählen können. Bestellen Sie ganz einfach online Ihren Wunschtarif und wir kümmern uns um alles weitere.
Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel dann mit Haushaltskunden zustande, wenn diese Erdgas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen und hierfür keinen anderweitigen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben.
Der Gas-Grundversorger ist zugleich auch der Gas-Ersatzversorger. Letzterer springt immer dann für die Erdgaslieferung ein, wenn ein Letztverbraucher (egal, ob dieser Haushaltskunde ist oder nicht) Erdgas bezieht, ohne dass dieser einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Energieversorger insolvent gehen und die Belieferung einstellen oder wenn es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt. Mit der Ersatzversorgung stellt der Gesetzgeber sicher, dass allen Letztverbrauchern über einen Zeitraum von drei Monaten auch ohne einen Energieliefervertrag Erdgas fürs Heizen und Warmwasser zur Verfügung steht.
Hier finden Sie unsere aktuellen Konditionen.
Bei Preisanpassungen Ihres Vorversorgers haben Sie – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit – die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu GASAG zu wechseln.
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet.
Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet.
Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen, die sie unter "Wie kann ich in die Grundversorgung wechseln?" finden.
Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil z. B. Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.
- Name & Anschrift
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ihren bisherigen Lieferant (nur bei Lieferantenwechsel)
Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollen Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.