
Zahlungsverzug
Mahnung und Zahlung
Warum habe ich eine Mahnung erhalten?
Wenn das Zahlungsziel eines Abschlages bzw. des aus einer Rechnung nachzuzahlenden Betrages verstrichen ist und wir noch keinen Zahlungseingang feststellen konnten, erhalten Sie automatisch eine Mahnung.
Bitte achten Sie bei der Bezahlung unbedingt darauf, den auf der Mahnung angegebenen Gesamtbetrag zu bezahlen.
Überprüfen Sie im Onlineservice MEINE GASAG, ob eine Zahlung eingegangen oder noch ein Betrag offen ist.
Haben Sie eventuell etwas übersehen?
Haben Sie nicht oder zu spät gezahlt?
Haben sich Ihre monatlichen Abschläge geändert?
Wie kann ich meine Mahnung bezahlen?
Ihre Zahlungsmöglichkeiten im Überblick:
Überweisung
Um den Betrag zu überweisen, nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung und geben Sie Ihre Vertragskontonummer an:
HypoVereinsbank
IBAN: DE19 1002 0890 0002 6211 42 (Privatkunden)
IBAN: DE94 1002 0890 0002 6211 50 (Geschäftskunden)
BIC: HYVEDEMM488
Bar einzahlen
Im Kundenzentrum:
Lässt Ihr Konto derzeit eine Überweisung nicht zu? Zahlen Sie doch einfach in bar. Unser Kundenzentrum auf dem EUREF-CAMPUS hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.
SEPA-Lastschriftverfahren
Wie vermeide ich zukünftig Mahnungen?
Beträge pünktlich bezahlen
- Fälligkeitszeitpunkt beachten
- Banklaufzeiten berücksichtigen
- Abschlags-/Rechnungshöhe überprüfen
- Dauerauftrag auf Aktualität prüfen:
- Vertragskontonummer, Abschlagshöhe, Ausführungstermin
SEPA-Lastschriftverfahren
- bei Wechsel des Bankkontos: die neue Bankverbindung rechtzeitig bekanntgeben
- ausreichende Kontodeckung sicherstellen
Korrekte Überweisungsdaten verwenden
- Vertragskontonummer im Verwendungszweck beachten
- Bankverbindung der GASAG vor Zahlung prüfen
Tipp: Erteilen Sie uns unter "Meine GASAG" ein SEPA-Lastschriftmandat und wir ziehen die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein. So müssen Sie die Zahlungstermine nicht mehr im Blick behalten und überweisen stets rechtzeitig.
Was passiert, wenn Sie nicht pünktlich bezahlen?
Gas
Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen? | Kosten (EUR) |
---|---|
1. Sie erhalten Mahnungen und eine Androhung der Versorgungssperre via Post/Onlineservice | 1,00/0,00 |
2. Sie erhalten eine Terminankündigung zur Sperrung des Gaszählers | 1,00 |
3. Durchführung der Zählersperrung durch den Außendienstmitarbeiter des Netzbetreibers/Anfahrtskosten für nicht erfolgreiche Sperrung | 69,50/40,00 |
4. War eine Sperrung nicht möglich, beauftragen wir einen Rechtsanwalt mit dem Einleiten einer Zutrittsklage zum Zähler | individuelle Kosten |
5. Nach Erwirkung des Zutrittstitels wird die Sperrung des Zählers mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durchgeführt | individuelle Kosten |
6. Rechnung wird an Inkassounternehmen übergeben | individuelle Kosten |
7. Wiederinbetriebnahme des Gaszählers nach Begleichung der offenen Forderungen | 74,37 |
Strom
Was passiert, wenn ich nicht bezahle? | Kosten (EUR) |
---|---|
1. Sie erhalten Mahnungen und eine Androhung der Versorgungssperre via Post/Onlineservice | 1,00/0,00 |
2. Ihr Vertrag wird gekündigt | - |
3. Rechnung wird an Inkassounternehmen übergeben | Individuelle Kosten |
Wer sind Ihre Ansprechpartner?
GASAG Service-Hotline
Sie erreichen uns telefonisch unter der Service-Hotline 030 7072 0000-0 von Montag–Freitag zwischen 8–18 Uhr.
Kundenzentrum
Sie erreichen uns von Montag–Freitag zwischen 10–18 Uhr auf dem EUREF-CAMPUS 23–24, 10829 Berlin.
Kontaktaktformular
Senden Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.
Onlineservice MEINE GASAG
Unseren Onlineservice können Sie für ausgewählte Anliegen nutzen.
Wo erhalte ich Unterstützung?
Hier finden Sie Ansprechpartner zu den Themen Energieschulden und Energieberatung:
Verbraucherzentrale Berlin e.V. - Energieschulden
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/energieschuldenberatung
E-Mail: energieschulden@vz-bln.de
Tel.: 030 214 85-202
Sie haben die Möglichkeit eine Beratung über Regulierungsmöglichkeiten zur Tilgung Ihrer Energieschulden in Anspruch zu nehmen. Des weiteren erhalten Sie Hinweise, wie Sie die Sperrung Ihrer Versorgung abwenden können.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - Energieberatung
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/online/
Tel.: 0800 809802400
Sie können Beratungsangebote zur Reduzierung Ihres Energieverbrauches nutzen.
Beratungsmöglichkeiten von Jobcenter oder Sozialamt
Der Staat bietet bei Energieschulden bedürftigen Personen in der Regel bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Hilfe an. Sprechen Sie dazu die für Sie zuständigen Kontaktpersonen beim Sozialamt oder Jobcenter an.
Kontakt zum Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen
Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten aus den jeweiligen Schreiben.
Weitere Fragen und Antworten zu Ihren Zahlungen
Falsche oder keine Vertragskontonummer?
Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte hier.
Falscher Betrag?
Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.
Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE GASAG unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“.
Bei der Preisanpassung zum 01.05.2022 werden wir Ihre Abschläge nicht automatisch anpassen. Dies erfolgt erst mit der nächsten Jahresrechnung. Wir empfehlen, vorsichtshalber den monatlichen Abschlag bereits ab dem 01.05.2022 um wenige Euro zu erhöhen, wodurch die Gefahr einer hohen Nachzahlung gebannt ist. Den Abschlag können unsere Kunden rund um die Uhr im Onlineservice MEINE GASAG anpassen.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Muster-Abwendungsvereinbarung (finden Sie hier) ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.
Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.
Einzugsermächtigung:
Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat.
Überweisung:
HypoVereinsbank
IBAN: DE19 1002 0890 0002 6211 42 (Privatkunden)
IBAN: DE94 1002 0890 0002 6211 50 (Geschäftskunden)
BIC: HYVEDEMM488
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.
Bar-Zahlung:
Unser Kundenzentrum auf dem EUREF-CAMPUS hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann GASAG Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet.
Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die GASAG von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form.
Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass der GASAG kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.