Häuser mit Photovoltaik Anlagen

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen 2026.

Die Einspeisevergütung unterstützt Betreiber von Photovoltaikanlagen, indem sie für eingespeisten Strom eine feste Vergütung garantiert und so den Ausbau erneuerbarer Energien fördert. Wir zeigen, wie hoch sie 2026 ausfällt und wie sie sich entwickelt.

Was ist die Einspeisevergütung?

Eine Photovoltaikanlage dient in erster Linie dazu, den produzierten Solarstrom selbst zu verbrauchen. Produziert die Anlage mehr Strom als gerade verbraucht wird, kann dieser Überschuss in einem Stromspeicher für Photovoltaik zum Eigenverbrauch gespeichert werden. Alternativ speisen Sie ihn in das öffentliche Stromnetz ein. Dafür erhalten Sie eine sogenannte Einspeisevergütung.

Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten Betreiber eine festgelegte Vergütung, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über 20 Jahre garantiert ist. Die Höhe des Betrags ändert sich halbjährlich zum 1. Februar und zum 1. August. Da die Förderung wird mit Degression ausgezahlt wird, st es klug, eine neue PV-Anlage so bald wie möglich in Betrieb zu nehmen, denn alle sechs Monate sinkt die Einspeisevergütung.

Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage vor rötlichem Abendhimmel.
Grünes Icon mit einer Hand, die eine leuchtende Glühlampe hält

Wegfall der Einspeisevergütung ab 2027?

Für 2026 ist eine Reform des EEG (Erneurbare-Energien-Gesetz) geplant. Die feste Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom fällt ab 2027 für neu installierte PV-Anlagen unter 25 kWp möglicherweise weg. Von dieser Regelungen sind somit Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäusern betroffen. Wichtig zu wissen:

  • Bestandsschutz: Für Photovoltaikanlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, behält die dann gültige Einspeisevergütung Gültigkeit.
  • Eigenverbrauch erhöhen: Eigenverbrauch ist ab 2027 also noch rentabler als Netzeinspeisung. Durch ausreichend dimensionierte Speicher, insbesondere in Kombination mit einer Wärmepumpe lässt sich nicht nur der Eigenbedarf, sondern auch die Autarkie erhöhen.

Wovon ist die Höhe der Einspeisevergütung abhängig?

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von drei zentralen Faktoren ab:

  1. Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Die Vergütungshöhe wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage festgelegt und bleibt über 20 Jahre konstant. Eine frühere Inbetriebnahme sichert meist höhere Vergütungssätze.
  2. Größe der PV-Anlage: Kleinere Anlagen (zum Beispiel bis zehn kWp) erhalten in der Regel höhere Vergütungssätze pro kWh, während größere Anlagen geringere Sätze bekommen.
  3. Art der Einspeisung: Es wird zwischen Teil- und Volleinspeisung unterschieden. Betreiber, die den gesamten Strom ins Netz einspeisen (Volleinspeisung), erhalten meist höhere Vergütungssätze pro kWh.

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Einspeisevergütung für Photovoltaik 2026 in der Übersicht

Die Höhe der Einspeisevergütung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer PV-Anlage ist stets mit aktuellen Werten bei der Bundesnetzagentur einsehbar.

Haushalte, die eine Photovoltaikanlage mit bis zu 10 kWp zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb nehmen, erhalten für ihren überschüssigen Strom eine Einspeisevergütung von 7,78 Cent pro kWh Strom über 20 Jahre. Bei Volleinspeisung liegen die Vergütungssätze bei 12,47 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung sinkt alle sechs Monate um einen Prozent. So lässt sich auch berechnen, wie hoch die Vergütung in der Zukunft liegen wird. Hier eine Übersicht der aktuellen Vergütungssätze:

Leistung der PV-Anlage

Feste Vergütung für Teileinspeisung
in Cent pro Kilowattstunde

Feste Vergütung für Volleinspeisung
in Cent pro Kilowattstunde

Tabellarische Übersicht der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2026 nach Leistung und Einspeiseart, gültig für Anlagen, die vom 1.02.2026 bis 31.07.2026 in Betrieb genommen werden. Quelle: Bundesnetzagentur

Bis 10 kWp

7,78

12,34

Bis 40 kWp

6,73

10,35

Bis 100 kWp

5,50

10,35

Tabellarische Übersicht der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2026 nach Leistung und Einspeiseart, gültig für Anlagen, die vom 1.02.2026 bis 31.07.2026 in Betrieb genommen werden. Quelle: Bundesnetzagentur

Haushalte, die ab 1. Februar 2026 eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 10 Kilowattpeak in Betrieb nehmen, erhalten für die Teileinspeisung  7,78 Cent pro Kilowattstunde. Hierfür ein Beispiel: 

  • Wir nehmen an, dass die PV-Anlage im Jahr 9.000 Kilowattstunden produziert und der Haushalt einen Stromverbrauch von 5.000 Kilowattstunden hat.
  • Da nicht immer ausreichend Solarstrom zur Verfügung steht, fällt ein Netzbezug von 1.500 Kilowattstunden an.
  • Das bedeutet, pro Jahr verbraucht der Haushalt 5.000 - 1.500 = 3.500 Kilowattstunden Solarstrom und speist 9.000 - 3.500 = 5.500 Kilowattstunden in das allgemeine Stromnetz ein.
  • Dafür bekommt der Haushalt eine Einspeisevergütung von 0,078 Euro x 5.500 Kilowattstunden = 429 Euro im Jahr.
Eigenheim hinter einer Hecke mit einer Solaranlage auf dem Dach.

Entwicklung der Einspeisevergütung: Lohnt sich Einspeisen noch?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde vor mehr als zwei Jahrzehnten eingeführt, um den Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell zu fördern. Zu Beginn war die Einspeisevergütung sehr hoch, mit Spitzenwerten von mehr als 50 Cent pro kWh, wodurch es wirtschaftlich sinnvoll war, möglichst viel Strom ins Netz einzuspeisen.

Mit den sinkenden Kosten für Solartechnik fielen auch die Vergütungssätze. Seit dem 1. Februar 2024 werden sie zudem alle sechs Monate um 1 Prozent reduziert. Trotzdem bleibt der Betrieb von Photovoltaikanlagen attraktiv. Der Fokus hat sich jedoch verschoben: Statt Volleinspeisung sollte der Eigenverbrauch optimiert werden, um den wirtschaftlichen Nutzen zu maximieren.

Warum lohnt sich der Eigenverbrauch stärker als die Einspeisung?

Ein Vergleich der Kosten zeigt, warum ein hoher Eigenverbrauch wirtschaftlich sinnvoll ist:

  • Netzstrom kostet 2026 durchschnittlich 37 Cent/kWh.
  • Die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung beträgt seit Februar 2026 maximal 12,34 Cent/kWh.
  • Solarstrom vom eigenen Dach kostet bei optimalen Bedingungen ab fünf Cent/kWh.

Diese Differenz macht deutlich, dass ein hoher Eigenverbrauch nicht nur nachhaltiger, sondern auch finanziell attraktiver ist. Je mehr Solarstrom direkt im Haushalt genutzt wird, desto besser.

Wie hoch der Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage ist, hängt von Faktoren wie der Anlagengröße und dem Strombedarf ab. Typischerweise erreichen Haushalte einen Eigenverbrauch von 20 bis 35 Prozent. Mit einem Stromspeicher kann dieser Anteil auf bis zu 80 Prozent gesteigert werden.

Junge Frau mit gestreiftem Pullover sitzt vor dem Rechner und tippt Zahlen in einen Taschenrechner ein.

Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich behandelt?

Selbst genutzter Solarstrom und eingespeister Solarstrom galten im Steuerrecht früher als Einnahme und mussten daher versteuert werden. Seit 2023 ist sowohl der Eigenverbrauch als auch der Verkauf von Solarstrom aus privaten Photovoltaikanlagen für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp je Wohneinheit auf Mehrfamilienhäusern von der Einkommensteuer befreit.

Wie bekommt man die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung für Ihre Photovoltaikanlage zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Anmeldung beim Netzbetreiber: Melden Sie Ihre Photovoltaikanlage über das Kundenportal ihres Netzbetreiber an. In Berlin ist die Stromnetz Berlin GmbH zuständig.
  2. Registrierung im Marktstammdatenregister: Erfassen Sie Ihre Anlage online im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur.
  3. Inbetriebnahmeprotokoll: Lassen Sie sich vom Installationsbetrieb ein Inbetriebnahmeprotokoll ausstellen, das den Anschluss der Anlage bestätigt.
  4. Abschluss eines Einspeisevertrags: Mit dem Inbetriebnahmeprotokoll und der Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister schließen Sie mit Ihrem Netzbetreiber einen Vertrag über die Einspeisung des erzeugten Stroms.
Schräges Hausdach mit Photovoltaik Anlage

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Wie viel Einspeisevergütung bekommt man 2026 für 1 kWh Solarstrom?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert bundesweit dieselbe Vergütung des eingespeisten Stroms ab Inbetriebnahme einer PV-Anlage für 20 Jahre. Der EEG-Fördersatz pro Kilowattstunde ändert sich zwei Mal im Jahr zum 1. Februar und zum 1. August. Diese Stichtage sind durchaus wichtig, da das Datum der Inbetriebnahme einer Solaranlage darüber entscheidet, welchen Fördersatz man die nächsten 20 Jahre erhält.

Die Einspeisevergütung für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 1. August 2026 in Betrieb genommen werden, beträgt für Gebäude-Anlagen.

  • bis 10 kW installierter Leistung
    bei Teileinspeisung 8,78 ct/kWh
    bei Volleinspeisung 12,34 ct/kWh
  • bis 40 kW installierter Leistung
    bei Teileinspeisung 6,73 ct/kWh
    bei Volleinspeisung 10,35 ct/kWh
  • bis 100 kW installierter Leistung
    bei Teileinspeisung 5,50 ct/kWh
    bei Volleinspeisung 10,35 ct/kWh

Die jeweils gültigen Einspeisevergütungen finden Sie auf der Website der Website der Bundesnetzagentur.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Die Einspeisevergütung für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 1. August 2026 in Betrieb genommen werden, beträgt für Gebäude-Anlagen.

  • bis 10 kW installierter Leistung
    bei Teileinspeisung 8,78 ct/kWh
    bei Volleinspeisung 12,34 ct/kWh
  • bis 40 kW installierter Leistung
    bei Teileinspeisung 6,73 ct/kWh
    bei Volleinspeisung 10,35 ct/kWh
  • bis 100 kW installierter Leistung
    bei Teileinspeisung 5,50 ct/kWh
    bei Volleinspeisung 10,35 ct/kWh
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke erzeugen mit ihrer auf 600 Watt begrenzten Wechselrichterleistung vergleichsweise wenig Strom und sind für den Eigenverbrauch gedacht. Falls es doch einen Stromüberschuss gibt, der ins allgemeine Stromnetz fließt, ist die Menge sehr gering. Daher gibt es dafür in der Regel keine Einspeisevergütung.