Häuser mit Photovoltaik Anlagen

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen 2025.

Die Einspeisevergütung unterstützt Betreiber von Photovoltaikanlagen, indem sie für eingespeisten Strom eine feste Vergütung garantiert und so den Ausbau erneuerbarer Energien fördert. Wir zeigen, wie hoch sie 2025 ausfällt und wie sie sich entwickelt.

Was ist die Einspeisevergütung?

Eine Photovoltaikanlage bietet in erster Linie die Möglichkeit, den produzierten Solarstrom selbst zu verbrauchen. Produziert die Anlage jedoch mehr Strom als gerade verbraucht wird, kann dieser Überschuss entweder in einem Stromspeicher für Photovoltaik für späteren Eigenverbrauch gespeichert oder in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Für diese Einspeisung bekommt man eine Vergütung, die sogenannte Einspeisevergütung.

Hausbesitzer können also mit der Einspeisevergütung Geld für den überschüssigen Strom ihrer Photovoltaikanlage verdienen, indem sie diesen ins öffentliche Netz einspeisen. Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten Betreiber eine festgelegte Vergütung, die über 20 Jahre garantiert und bei Inbetriebnahme festgelegt wird. Diese Vergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, das den Ausbau regenerativer Energien fördert.

Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage vor rötlichem Abendhimmel.

Wovon ist die Höhe der Einspeisevergütung abhängig?

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von drei zentralen Faktoren ab:

  1. Installationszeitpunkt: Die Vergütungshöhe wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage festgelegt und bleibt über 20 Jahre konstant. Eine frühere Inbetriebnahme sichert meist höhere Vergütungssätze.
  2. Größe der PV-Anlage: Kleinere Anlagen (zum Beispiel bis zehn kWp) erhalten in der Regel höhere Vergütungssätze pro kWh, während größere Anlagen geringere Sätze bekommen.
  3. Art der Einspeisung: Es wird zwischen Teil- und Volleinspeisung unterschieden. Betreiber, die den gesamten Strom ins Netz einspeisen (Volleinspeisung), erhalten meist höhere Vergütungssätze pro kWh.

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Einspeisevergütung für Photovoltaik 2025 in der Übersicht

Haushalte, die eine Photovoltaikanlage mit bis zu 10 kWp zwischen 1. Februar und 31. Juli 2025 in Betrieb genommen haben, erhalten für ihren überschüssigen Strom eine Einspeisevergütung von 7,95 Cent pro kWh Strom über 20 Jahre. Geht die Solaranlage im zweiten Halbjahr – zwischen 1. August 2024 und 31. Januar 2025 – in Betrieb, sind es 7,86 Cent pro kWh. Bei Volleinspeisung liegen die Vergütungssätze bei 12,47 Cent, im Halbjahr davor waren es 12,73 Cent. Die Einspeisevergütung sinkt alle sechs Monate um einen Prozent. So lässt sich auch berechnen, wie hoch die Vergütung in der Zukunft liegen wird. Hier eine Übersicht der aktuellen Vergütungssätze:

Leistung der PV-Anlage

Feste Vergütung für Teileinspeisung
in Cent pro Kilowattstunde

Feste Vergütung für Volleinspeisung
in Cent pro Kilowattstunde

Tabellarische Übersicht der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2025 nach Leistung und Einspeiseart

Bis 10 kWp

7,86

12,47

Bis 40 kWp

6,80

10,45

Bis 100 kWp

5,56

10,45

Tabellarische Übersicht der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2025 nach Leistung und Einspeiseart

Haushalte, die ab 01. August 2025 eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 10 Kilowattpeak in Betrieb nehmen, erhalten für die Teileinspeisung  7,86 Cent pro Kilowattstunde. Hierfür ein Beispiel: 

  • Wir nehmen an, dass die PV-Anlage im Jahr 9.000 Kilowattstunden produziert und der Haushalt einen Stromverbrauch von 5.000 Kilowattstunden hat.
  • Da nicht immer ausreichend Solarstrom zur Verfügung steht, fällt ein Netzbezug von 1.500 Kilowattstunden an.
  • Das bedeutet, pro Jahr verbraucht der Haushalt 5.000 - 1.500 = 3.500 Kilowattstunden Solarstrom und speist 9.000 - 3.500 = 5.500 Kilowattstunden in das allgemeine Stromnetz ein.
  • Dafür bekommt der Haushalt eine Einspeisevergütung von 0,0786 Euro x 5.500 Kilowattstunden = 432,30 Euro im Jahr.
Eigenheim hinter einer Hecke mit einer Solaranlage auf dem Dach.

Entwicklung der Einspeisevergütung: Lohnt sich Einspeisen noch?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde vor mehr als zwei Jahrzehnten eingeführt, um den Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell zu fördern. Zu Beginn war die Einspeisevergütung sehr hoch, mit Spitzenwerten von mehr als 50 Cent pro kWh, wodurch es wirtschaftlich sinnvoll war, möglichst viel Strom ins Netz einzuspeisen.

Mit den sinkenden Kosten für Solartechnik fielen auch die Vergütungssätze. Seit dem 1. Februar 2024 werden sie zudem alle sechs Monate um 1 Prozent reduziert. Trotzdem bleibt der Betrieb von Photovoltaikanlagen attraktiv. Der Fokus hat sich jedoch verschoben: Statt Volleinspeisung sollte der Eigenverbrauch optimiert werden, um den wirtschaftlichen Nutzen zu maximieren.

Warum lohnt sich der Eigenverbrauch stärker als die Einspeisung?

Ein Vergleich der Kosten zeigt, warum ein hoher Eigenverbrauch wirtschaftlich sinnvoll ist:

  • Netzstrom kostet 2025 durchschnittlich 39,7 Cent/kWh.
  • Die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung beträgt ab August 2025 maximal 12,47 Cent/kWh.
  • Solarstrom vom eigenen Dach kostet bei optimalen Bedingungen ab fünf Cent/kWh.

Diese Differenz macht deutlich, dass ein hoher Eigenverbrauch nicht nur nachhaltiger, sondern auch finanziell attraktiver ist. Je mehr Solarstrom direkt im Haushalt genutzt wird, desto besser.

Wie hoch der Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage ist, hängt von Faktoren wie der Anlagengröße und dem Strombedarf ab. Typischerweise erreichen Haushalte einen Eigenverbrauch von 20 bis 35 Prozent. Mit einem Stromspeicher kann dieser Anteil auf bis zu 80 Prozent gesteigert werden.

Junge Frau mit gestreiftem Pullover sitzt vor dem Rechner und tippt Zahlen in einen Taschenrechner ein.

Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich behandelt?

Selbst genutzter Solarstrom und eingespeister Solarstrom galten im Steuerrecht früher als Einnahme und mussten daher versteuert werden. Seit 2023 ist sowohl der Eigenverbrauch als auch der Verkauf von Solarstrom aus privaten Photovoltaikanlagen für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp je Wohneinheit auf Mehrfamilienhäusern von der Einkommensteuer befreit

Wie bekommt man die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung für Ihre Photovoltaikanlage zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Anmeldung beim Netzbetreiber: Melden Sie Ihre Photovoltaikanlage über das Kundenportal ihres Netzbetreiber an. In Berlin ist die Stromnetz Berlin GmbH zuständig.
  2. Registrierung im Marktstammdatenregister: Erfassen Sie Ihre Anlage online im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur.
  3. Inbetriebnahmeprotokoll: Lassen Sie sich vom Installationsbetrieb ein Inbetriebnahmeprotokoll ausstellen, das den Anschluss der Anlage bestätigt.
  4. Abschluss eines Einspeisevertrags: Mit dem Inbetriebnahmeprotokoll und der Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister schließen Sie mit Ihrem Netzbetreiber einen Vertrag über die Einspeisung des erzeugten Stroms.
Schräges Hausdach mit Photovoltaik Anlage

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Wie viel Einspeisevergütung bekommt man 2025 für 1 kWh Solarstrom?

Für eine Kilowattstunde Solarstrom bekommt man bei Teileinspeisung eine Einspeisevergütung von 7,86 Cent, wenn die Photovoltaikanlage mit bis zu 10 Kilowattpeak zwischen 1. August 2025 und 31. Januar 2026 in Betrieb geht. Bei Volleinspeisung sind es 12,47 Cent pro kWh.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?

Für Solaranlagen bis 10 Kilowattpeak, die bis 31. Januar 2026 ans Netz gehen, beträgt die Einspeisevergütung 7,86 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung. Der Vergütungssatz für Volleinspeisung liegt bei 12,47 Cent pro kWh.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke erzeugen mit ihrer auf 600 Watt begrenzten Wechselrichterleistung vergleichsweise wenig Strom und sind für den Eigenverbrauch gedacht. Falls es doch einen Stromüberschuss gibt, der ins allgemeine Stromnetz fließt, ist die Menge sehr gering. Daher gibt es dafür in der Regel keine Einspeisevergütung.