Frau mit Rechner während der Arbeit für Finanzdokumente

Strompreiszusammensetzung: Was steht in der Strom-Rechnung?

22.11.2024 Lesezeit: 4 min Energiemarkt

Einmal im Jahr – oder manchmal auch öfter – ist es so weit: Im Briefkasten liegt die Stromrechnung. Was genau bezahlen wir eigentlich mit der geforderten Summe? Hier erfahren Sie alles über die Strompreiszusammensetzung.

Wie setzt sich der aktuelle Strompreis zusammen?

Hand aufs Herz: Haben Sie sich jemals Gedanken darüber gemacht, was eigentlich hinter dem Betrag in Ihrer Stromrechnung steckt? Wer glaubt, er bezahle ausschließlich für den Strom, der unsere Heizungen wärmt, die Waschmaschine laufen oder unsere Lampen erleuchten lässt, liegt falsch. In der Summe auf der Rechnung verstecken sich viele weitere Posten. Der Strompreis in Deutschland setzt sich im Jahr 2024 aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Strom-Beschaffung und Vertrieb: Hierzu zählen die Stromerzeugung oder der Stromeinkauf, inklusive Vertrieb und Gewinnmarge.
  • Steuern, Abgaben, Umlagen: Hierzu zählen Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage und Offshore-Netzumlage.
  • Netzentgelte: Hierzu zählen Stromtransport, Messstellenbetrieb, Abrechnung.

    Welche Größen spielen bei der Höhe des Strompreises eine Rolle? 

    Die Stromkosten, die Haushalte an ihre Energielieferanten zahlen, setzen sich aus dem sogenannten Arbeitspreis beziehungsweise Verbrauchspreis und aus dem Grundpreis zusammen.

    Wie setzt sich der Verbrauchspreis bei Strom zusammen?

    Die wichtigste Größe für die Höhe der Strom- oder Gasrechnung ist laut Bundesnetzagentur in der Regel der sogenannte Arbeitspreis, der auch Verbrauchspreis genannt wird. Er wird auf der Stromrechnung in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben. Der Arbeitspreis beziehungsweise Verbrauchspreis richtet sich, wie der Name schon sagt, nach dem tatsächlichen Verbrauch. Er setzt sich zusammen aus:

    • Beschaffungskosten
    • Netzentgelten
    • Steuern
    • Umlagen und Abgaben ​​​​​​

    Was ist der Grundpreis bei Strom?

    Der Grundpreis wird auch Leistungspreis genannt. Es handelt sich dabei um einen festen Betrag, den ein Haushalt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch an den Stromversorger zahlen muss. Dieser deckt damit seine Fixkosten. Dazu zählen zum Beispiel:

    • Bereitstellung und Instandhaltung des Stromnetzes
    • Zählerablesung
    • Kundenservices

    Wie hoch der Grundpreis ist, hängt vom Stromversorger ab. In der Regel macht er einen deutlich kleineren Anteil an der Gesamtrechnung aus. Er wird – wie der Arbeitspreis auch – in Cent pro Kilowattstunde auf der Stromrechnung angegeben.

    Staatlich veranlasste Strompreisbestandteile

    Einige der Strompreisbestandteile in Ihrer Strompreisrechnung sind staatlich veranlasst. Was genau sich dahinter verbirgt, schlüsseln wir hier auf.

    Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage

    Die besonders energieeffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) erzeugen in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme. Mit der KWKG-Umlage wird diese Erzeugung gefördert. Dafür zahlt der Stromnetzbetreiber für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Diese Kosten werden auf den Endverbraucher umgelegt. Dafür rechnen die Stromnetzbetreiber die KWKG-Umlage auf das Netzentgelt um und schlagen die Summe auf den Strompreis auf. Im Jahr 2024 beträgt die KWKG-Umlage 0,275 ct/kWh, so die Bundesnetzagentur.

    Offshore-Netzumlage

    Die Offshore-Netzumlage ist seit 2013 Bestandteil des Strompreises und findet sich als gesonderter Posten auf der Stromrechnung. Eingeführt wurde sie wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind. Basis dafür ist der §17f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Im Jahr 2024 beträgt die Offshore-Netzumlage laut Bundesnetzagentur 0,656 ct/kWh.

    Konzessionsabgabe

    Gemeinden erhalten von den Netzbetreibern eine sogenannte Konzessionsabgabe als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen. Diese Konzessionsabgaben für Strom und auch für Gas werden in Cent-Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart. Die Höhe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) festgeschrieben und richtet sich nach dem jeweiligen Energieliefervertrag und teilweise auch nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.

    Stromsteuer

    Die Stromsteuer wird üblicherweise beim Stromversorger erhoben. Dieser kann sie dann über den Strompreis an die Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergeben. Die Höhe der Stromsteuer ist bereits seit 2003 stabil. Sie liegt bei 20,50 Euro je Megawattstunde
    (2,05 Cent je Kilowattstunde). Für den Bund ist die Stromsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Ihr Aufkommen lag im Jahr 2023 bei rund 6,8 Milliarden Euro.

    Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

    Der Endverbraucher beziehungsweise die Endverbraucherin muss Umsatzsteuer zahlen, wenn er oder sie eine Ware kauft. Das gilt auch für den Bezug von Strom. In diesem Fall beträgt die Umsatzsteuer 19 Prozent und wird auf die Gesamtsumme aus Erzeuger- und Vertriebsanteil, Netzentgelten sowie den sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteilen erhoben.