Frau und Mann glücklich in einer Wohnung

Tipps für die erste eigene Wohnung – plus hilfreicher Checkliste!

Die erste eigene Wohnung – ein echter Meilenstein im Leben! Was gibt es zu beachten, wenn man plötzlich einen eigenen Haushalt hat? Wir helfen Ihnen dabei, an das Wichtigste zu denken und bieten eine praktische Checkliste für den Einzug.

Checkliste für die erste Wohnung: Ist an alles gedacht?

Bücher einpacken, klar! Möbel kaufen, check! Geschirr nicht vergessen, sowieso! Dinge wie diese haben wir wohl alle auf dem Schirm, wenn wir umziehen. Aber woran müssen wir noch denken, wenn wir zum ersten Mal einen eigenen Haushalt gründen? Hätten Sie an die folgenden Punkte gedacht?

Kostenplan aufstellen

Sie haben den Mietvertrag für die erste eigene Wohnung unterschrieben? Klar ist die Euphorie jetzt groß, und am liebsten würden Sie sicher sofort einziehen. Doch bevor es losgeht, sollten Sie sich über die Kosten klar werden, die Ihr Umzug mit sich bringt, damit Sie das nötige Geld einplanen können und keine bösen Überraschungen erleben. Denken Sie also unbedingt an:

  • Umzugs- und Renovierungskosten: Günstiger wird es natürlich, wenn Sie dafür Ihren Freundeskreis und die Familie aktivieren können. Mit Aussicht auf eine Feierabendpizza und einer Einweihungsparty steigen die Chancen!
  • Mietkaution: Nahezu alle Vermieter und Vermieterinnen erwarten vor dem Einzug eine Mietkaution. Gut zu wissen: Es darf sich dabei höchstens um das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete (ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten) handeln – so schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor.
  • Einrichtungskosten: Für die erste eigene Wohnung muss in der Regel viel neu angeschafft werden – auch wenn die eigenen Eltern vielleicht den ein oder anderen Topf oder einen Stoß Handtücher spendieren. Überlegen Sie sich also ganz genau, welche Anschaffungen Sie tätigen müssen und überschlagen Sie, wie viel Geld Sie dafür bereithalten sollten. Denken Sie daran: Sie brauchen vermutlich fast alles neu – vom Staubsauger bis hin zum Duschvorhang. Wie hoch die Summe dafür ist, lässt sich natürlich schwer sagen – das hängt ganz von den individuellen Ansprüchen ab.

Meldepflichten beachten

Zugegeben, das Ummelden macht weniger Spaß, als sich neue Vorhänge oder gemütliche Bettwäsche auszusuchen. Dennoch ist die Bürokratie rund um die erste eigene Wohnung nicht weniger wichtig. Folgendes sollten Sie unbedingt erledigen:

  • Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden (Frist beträgt üblicherweise 14 Tage).
  • Namensschilder an Ihrem neuen Briefkasten und Ihrer Haustür anbringen, sofern das nicht Ihre Vermietung übernimmt.
  • Falls Sie ein Auto besitzen: Melden Sie es bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle.
  • Informieren Sie alle wichtigen Institutionen/Behörden über Ihre neue Adresse. Dazu gehören zum Beispiel Krankenkasse, Finanzamt, BAföG-Amt, Familienkasse und Ihre Bank.
  • Stellen Sie gegebenenfalls einen Nachsendeantrag bei der Post (bestenfalls denken Sie schon rund zwei Wochen vor Ihrem Umzug daran).

Internet- und Telefonvertrag abschließen

Wenn es um die erste eigene Wohnung geht, sollten Sie bedenken, dass Sie dort einen Internet- und Telefonanschluss benötigen. Machen Sie sich am besten schon einige Wochen vor Ihrem Umzug Gedanken, welche Bedürfnisse Sie in dieser Hinsicht haben. Denn von Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten hängt es ab, welchen Tarif Sie wählen sollten. Vergleichen Sie auf jeden Fall mehrere Anbieter miteinander und achten Sie auch besonders auf die Kündigungsbedingungen. Gut zu wissen: Für junge Menschen gibt es häufig besondere Tarife – beispielsweise DSL-Internet plus Telefon für knapp 20 Euro im Monat, so teilt es die Verbraucherzentrale mit.

Versicherungen abschließen

Wenn Sie zum ersten Mal allein wohnen, sollten Sie auch darüber nachdenken, welche Versicherungen Sie benötigen. In der Regel ist es sinnvoll, eine Hausratsversicherung abzuschließen. Sie schützt Ihr Eigentum in der Wohnung – zum Beispiel Möbel, Elektronik und Kleidung – vor Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch oder auch Vandalismus.

Sie hat zwar keinen direkten Bezug zur ersten eigenen Wohnung, ist aber ebenfalls unerlässlich: die Haftpflichtversicherung. Sie schützt Sie vor finanziellen Schäden, die Sie versehentlich anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Ob Sie weitere Versicherungen brauchen, können Sie mit einer Versicherungsexpertin oder einem Versicherungsexperten klären. Je nach persönlicher Situation kann natürlich auch eine Rechtsschutzversicherung oder eine Unfallversicherung sinnvoll sein.

Checkliste für die erste eigene Wohnung

Damit der Umzugsstress so gering wie möglich bleibt, haben wir eine Checkliste für den Umzug in die erste eigene Wohnung erstellt. Laden Sie sich das PDF runter und füllen Sie die Punkte aus, um nichts zu vergessen:

Erste eigene Wohnung: Stromvertrag nicht vergessen!

Wenn Sie umziehen, sollten Sie unbedingt auch an Ihre Stromversorgung denken. Geht es in die erste eigene Wohnung, haben Sie in der Regel nicht die Möglichkeit, Ihren bestehenden Stromvertrag mitzunehmen – Sie müssen einen neuen abschließen. Tun Sie dies nicht, fallen Sie in die sogenannte Grundversorgung.

Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Stromvertrag sind, sollten Sie bei der Wahl auf einige Kriterien achten. Dazu zählen:

  • die Höhe des Preises
  • Ihr voraussichtlicher Stromverbrauch
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsfristen
  • Mögliche Boni

Natürlich spielt dabei die wichtigste Rolle, wie Ihr persönlicher Strombedarf aussieht – und was Ihnen ganz persönlich an Ihrer Stromversorgung wichtig ist. Sie wünschen sich einen fairen Tarif und möchten dabei auch die Umwelt schonen? Dann ist für Sie beispielsweise ein Anbieter, der auf Erneuerbare Energien setzt, die richtige Wahl. Hier finden Sie alle Infos zu unseren Ökostrom-Tarifen.

Nutzen Sie in Ihrer ersten eigenen Wohnung auch Gas zum Heizen und/oder Kochen? Dann müssen Sie sich auch darum kümmern. Hier finden Sie alles zu unseren Gas-Tarifen.

Häufige Fragen rund um die erste eigene Wohnung

Wie viel Geld sollte man für die erste Wohnung einplanen?

Wie viel Geld Sie für Ihren Einzug in die erste eigene Wohnung parat halten sollten, ist sehr variabel und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise von Ihren Ansprüchen an die Einrichtung, aber auch von der Wohnlage und den damit verbundenen Miethöhen und -Kautionen.

Wer meldet Strom an, Mieter oder Vermieter?

Üblicherweise sind die Mieterinnen und Mieter dafür verantwortlich, den Strom anzumelden, wenn sie ihn ihre erste eigene Wohnung ziehen. Der Vermieter oder die Vermieterin kümmert sich normalerweise nicht um die Anmeldung von Strom und Gas. Wichtig ist, sich für die Suche nach dem passenden Stromtarif ein wenig Zeit zu nehmen, um das für die individuellen Bedürfnisse beste Angebot zu finden.

Wann sollte ich den Stromvertrag für meine erste Wohnung abschließen?

Es ist empfehlenswert, den Stromvertrag für die erste eigene Wohnung möglichst frühzeitig – mindestens zwei Wochen vor dem Einzug – abzuschließen. So können Sie sichergehen, dass Sie zum Zeitpunkt des Einzugs auch tatsächlich mit Strom versorgt sind.

Wie melde ich Strom für meine erste Wohnung an?

In der Regel können Sie sehr schnell und einfach Strom für Ihre erste eigene Wohnung anmelden. Im Prinzip müssen Sie sich lediglich für einen Stromanbieter entscheiden und sich dort – häufig über ein Online-Formular – anmelden. Dafür benötigen Sie nur einige persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum. Wenn möglich, ist es ratsam, bei der Anmeldung auch schon einen aktuellen Zählerstand mitzuteilen.