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Stromanbieter kündigen: Fristen, Rechte und Sonderkündigung im Überblick.

Viele Haushalte möchten ihren Stromanbieter wechseln – sei es wegen einer Preiserhöhung, eines Umzugs oder weil ein günstigerer oder nachhaltigerer Tarif verfügbar ist. Wie leicht Sie Ihren Stromvertrag kündigen können, hängt von der Vertragsart ab. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, wie Sie richtig kündigen und wann ein Sonderkündigungsrecht möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigung Ihres Stromvertrags sollte fristgerecht und in Textform erfolgen.
  • Ihre Kündigungsfrist richtet sich in der Regel nach den Vorgaben im jeweiligen Stromvertrag.
  • Bei einer Preiserhöhung oder der Änderung von Vertragsbedingungen durch den Stromanbieter haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Grundversorgung kündigen – flexibel mit kurzer Frist

Die Grundversorgung ist der gesetzlich geregelte Standardtarif, der greift, wenn kein anderer Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn Sie die Grundversorgung beenden möchten, müssen Sie diese aktiv kündigen.

Fristen und Regeln in der Grundversorgung:

  • Eine Kündigung ist jederzeit möglich.
  • Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
  • Die Kündigung muss in Textform per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen.
  • Der Grundversorger ist verpflichtet, Ihnen Ihre Kündigung schnell zu bestätigen.

Ihr Vorteil: Sie brauchen keinen Kündigungsgrund anzugeben.

Sonderverträge kündigen – Laufzeiten, AGB und Fristen beachten

Wenn Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben, egal ob beim Grundversorger oder einem anderen Anbieter, sind Sie an die dort vereinbarten Bedingungen gebunden. Diese unterscheiden sich oft deutlich von denen der Grundversorgung.

Typische Merkmale von Sonderverträgen:

  • Mindestlaufzeit meist 12 bis 24 Monate
  • Individuelle Kündigungsfristen, zum Beispiel ein oder zwei Monate zum Laufzeitende
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Details zur Kündigung
  • Nach der Mindestlaufzeit häufig flexiblere Fristen

Wichtig: Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Vertragsunterlagen, besonders bei automatischen Vertragsverlängerungen.

Stromvertrag kündigen – Schritt für Schritt

  1. 1

    Vertragsart prüfen

    Gilt für mich die Grundversorgung oder ein Sondervertrag?

  2. 2

    Kündigungsfrist nachlesen

    Diese steht im Vertrag oder in den AGB.

  3. 3

    Kündigung in Textform erstellen

    Entweder per E-Mail, Brief oder Fax.

  4. 4

    Angaben ergänzen

    Dazu zählen Name, Adresse, Kunden- und Vertragsnummer sowie die Zähler- und Marktlokationsidentifikationsnummer.

  5. 5

    Bei Umzug

    Neue Adresse und Einzugsdatum unbedingt angeben.

  6. 6

    Bei Sonderkündigung

    Bitte einen Grund nennen wie beispielsweise eine Preiserhöhung.

  7. 7

    Bestätigung anfordern

    Besonders wichtig, um einen Nachweis zu erhalten.

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Frau, die energieeffiziente Glühbirnen installiert

Sonderkündigungsrecht: In welchen Fällen Sie früher kündigen dürfen

Wenn bestimmte Ereignisse eintreten, dürfen Sie Ihren Stromvertrag außerordentlich kündigen – also unabhängig von der regulären Kündigungsfrist.

1. Preiserhöhung

Erhöht der Anbieter Preise oder Grundgebühren, steht Ihnen meist ein Sonderkündigungsrecht zu. Frist: oft 14 Tage nach Zugang der Mitteilung.

2. Änderungen der Vertragsbedingungen

Werden AGB angepasst und diese wirken sich nachteilig aus, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Sie müssen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten informiert werden.

3. Umzug

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn:

  • der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann oder
  • er den bestehenden Vertrag nur zu anderen Konditionen wie zum Beispiel höhere Preise fortführen würde.

Kann der Anbieter Sie zu gleichen Bedingungen weiter beliefern, besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht – es sei denn, die AGB sehen es vor.

4. Pflichtverletzungen des Anbieters

Mögliche Gründe:

  • Verspätete oder falsche Rechnungen
  • Verzögerte Guthabenauszahlung
  • Wiederholte, erhebliche Serviceprobleme

5. Versorgungsunterbrechungen

Kommt es zu erheblichen und wiederkehrenden Störungen, kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

Grünes Icon mit einer Hand, die eine leuchtende Glühlampe hält

Gut zu wissen

Wenn Sie umziehen und keinen neuen Anbieter wählen, landen Sie automatisch in der Grundversorgung Ihres neuen Wohnorts. Diese können Sie wiederum mit der bekannten Zwei-Wochen-Frist kündigen. Die Kündigung der Grundversorgung ist bis zu sechs Wochen rückwirkend möglich – sofern Sie nachträglich einen neuen Vertrag abschließen.

Fazit

Das Kündigen Ihres Stromanbieters ist unkompliziert, wenn Sie die eigene Vertragsart kennen und die Fristen im Blick behalten. Bei Preiserhöhungen, Vertragsänderungen oder Umzug kann ein Sonderkündigungsrecht greifen.

Wer rechtzeitig kündigt oder den Anbieter wechseln möchte, spart oft Kosten und kann direkt zu einem nachhaltigen oder günstigeren Stromtarif wechseln.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Stromanbieter kündigen

Kann ich meinen Stromanbieter jederzeit kündigen?

Ob Sie Ihren Stromanbieter jederzeit kündigen können, hängt von der Art Ihres Vertrags ab. Befinden Sie sich in der sogenannten Grundversorgung, haben Sie tatsächlich die Möglichkeit, Ihren Vertrag jederzeit mit einer gesetzlich festgelegten Frist von zwei Wochen zu kündigen und sich einen neuen Stromanbieter zu suchen.

Wenn Sie einen „Sondervertrag“ mit einem Energielieferanten abgeschlossen haben, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Kündigungsfristen und -bedingungen maßgeblich sind.

Unter Umständen haben Sie eventuell dennoch das Recht, Ihren Sondervertrag vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist zu kündigen, beispielsweise wenn Ihr Energielieferant die Preise erhöht oder die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Diese Sonderkündigungsrechte sind in den AGB Ihres Anbieters festgelegt.

Wie komme ich aus meinem laufenden Stromvertrag raus?

Ob und wie Sie aus Ihrem Stromvertrag herauskommen, hängt von der Art des Vertrags ab: Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag jederzeit mit einer gesetzlich festgelegten Frist von zwei Wochen zu kündigen. Dafür müssen Sie keine Gründe angeben.

Haben Sie hingegen einen sogenannten Sondervertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. In diesem Fall müssen Sie sich an die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen und Bedingungen halten. Es ist deshalb wichtig, die AGB vor Vertragsabschluss sorgfältig zu lesen und insbesondere auf die Kündigungsfristen und -bedingungen zu achten.

Unabhängig von der vereinbarten Kündigungsfrist haben Sie unter bestimmten Umständen aber vielleicht dennoch das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen – beispielsweise, wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert. Solche Sonderkündigungsrechte sind in den AGB des Anbieters festgelegt.

Ist mein Stromvertrag monatlich kündbar?

Ob Sie Ihren Stromvertrag monatlich kündigen können, hängt davon ab, ob Sie sich in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag befinden. In der Grundversorgung haben Sie das Recht, Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Bei einem Sondervertrag hängen die Kündigungsfrist und weitere Bedingungen von den im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegten Regelungen ab. Viele Sonderverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 bis 24 Monaten, es gibt aber auch Verträge ohne Mindestlaufzeit oder mit flexibleren Kündigungsbedingungen.

Meinen Stromanbieter kündigen: Was gilt als Sonderkündigungsrecht?

Allgemein lässt sich sagen, dass Sie üblicherweise in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht zum Kündigen Ihres Stromanbieters haben:

  • Preiserhöhung: Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, haben Sie in der Regel das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sie müssen dies jedoch innerhalb einer bestimmten Frist tun, die meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters festgelegt ist. Informieren Sie sich daher schnell, um keine Frist zu versäumen.
  • Vertragsänderungen: Wenn Ihr Stromanbieter seine AGB ändert und diese Änderungen nachteilig für Sie sind, haben Sie in der Regel das Recht, den Vertrag vor Ablauf der Laufzeit außerordentlich zu kündigen.
  • Versorgungsunterbrechung: Wenn es zu erheblichen und wiederholten Stromausfällen oder anderen gravierenden Problemen kommt, die Ihre Stromversorgung nachhaltig beeinträchtigen, könnte dies einen Anspruch auf Sonderkündigung begründen.
  • Eventuell Umzug: Wenn Sie umziehen und Ihr Stromanbieter Sie am neuen Wohnort nicht mit Strom versorgen kann, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen in den AGB Ihres Anbieters zu überprüfen.