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Stromanbieter kündigen: Ihre Rechte und die wichtigsten Fristen.

Möchten Sie Ihren Stromanbieter kündigen? Erfahren Sie hier, welche Fristen Sie einhalten müssen und unter welchen Bedingungen Sie ein Sonderkündigungsrecht haben – etwa bei Preiserhöhungen oder Umzügen.

Grundversorgung oder Sondervertrag: Welche Kündigungsbedingungen gelten?

Manchmal gibt es gute Gründe, sich nach einem neuen Stromanbieter umzuschauen – zum Beispiel bei einer Preiserhöhung oder wenn ein Umzug ansteht. Wie leicht Sie aus Ihrem Stromvertrag herauskommen, hängt davon ab, welche Art von Vertrag Sie abgeschlossen haben – die Grundversorgung oder einen Sondervertrag. Wir klären Sie über die Unterschiede und die jeweiligen Kündigungs-Regelungen auf:

Grundversorgung kündigen

Als Grundversorger bezeichnet man das Energieunternehmen, das gesetzlich verpflichtet ist, Haushaltskundinnen und -kunden in einem bestimmten Netzgebiet mit Strom und Gas zu versorgen, wenn diese keinen speziellen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben. Wichtig zu wissen: Wenn Sie die Grundversorgung nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie aktiv kündigen und einen alternativen Anbieter wählen. Eine automatische Kündigung erfolgt nicht.

Die Kündigung Ihrer Grundversorgung muss in Textform erfolgen, also per Brief, Fax oder E-Mail. Eine mündliche Kündigung ist nicht ausreichend. Kündigen können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen. Nachdem Ihr Grundversorger Ihre Kündigung erhalten hat, muss er sie unverzüglich in Textform bestätigen.

Sonderverträge kündigen

Haushalte sind nicht verpflichtet, ihren Strom über die Grundversorgung zu beziehen. Viele Menschen haben auch einen sogenannten Sondervertrag mit einem Strom-Anbieter ihrer Wahl oder mit ihrem Grundversorger abgeschlossen. Dabei einigen Sie sich mit Ihrem Stromanbieter auf individuelle Konditionen.

Ein Vorteil eines solchen Sondervertrags kann sein, dass sie von niedrigeren Preisen als in der Grundversorgung profitieren. Sie sind allerdings auch an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters gebunden, in denen unter anderem auch die Kündigungsbedingungen festgelegt sind. Daher ist es wichtig, vor Unterschrift des Vertrags die Konditionen sorgfältig zu lesen und sich der dort festgeschriebenen Laufzeiten und Kündigungsfristen bewusst zu sein. Denn hier gelten individuelle Vereinbarungen – im Gegensatz zur Grundversorgung, bei der Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer zweiwöchigen Frist kündigen dürfen.

Sonderkündigungsrecht: In welchen Fällen gilt es?

Sie möchten Ihren Stromvertrag vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist kündigen?
In der Regel ist dies nur dann möglich, wenn bestimmte Umstände eintreten, die in den AGBs Ihres Anbieters als Sonderkündigungsgründe festgelegt sind. Hier sind drei mögliche Beispiele:

  • Ihr Stromanbieter erhöht die Preise,
  • ändert die Vertragsbedingungen oder
  • verletzt mehrfach Pflichten wie die rechtzeitige Rechnungserstellung.

Unter Umständen haben Sie auch im Falle eines Umzugs die Möglichkeit, Ihren Stromvertrag zu kündigen – nämlich dann, wenn Ihr bisheriger Stromanbieter Sie an Ihrem neuen Wohnort nicht beliefern kann oder er die Konditionen des bestehenden Vertrags ändert.

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Gut zu wissen

Wenn Sie nach Ihrem Umzug keine neue Wahl für einen Stromanbieter treffen, werden Sie an Ihrem neuen Wohnort automatisch in die Grundversorgung aufgenommen. Sie können sich jedoch auch nach dem Umzug noch für einen neuen Sondervertrag entscheiden. In diesem Fall müssen Sie jedoch Ihre Grundversorgung kündigen. Das ist bis zu sechs Wochen rückwirkend zum Einzugstermin möglich. Wenn Sie es wünschen, übernimmt Ihr neuer Grundversorger die Kündigung.

Stromanbieter kündigen: Häufige Fragen zum Thema

Kann man seinen Stromanbieter jederzeit kündigen?

Ob Sie Ihren Stromanbieter jederzeit kündigen können, hängt von der Art Ihres Vertrags ab. Befinden Sie sich in der sogenannten Grundversorgung, haben Sie tatsächlich die Möglichkeit, Ihren Vertrag jederzeit mit einer gesetzlich festgelegten Frist von zwei Wochen zu kündigen und sich einen neuen Stromanbieter zu suchen. Wenn Sie einen „Sondervertrag“ mit einem Energielieferanten abgeschlossen haben, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die für Kündigungsfristen und
-bedingungen maßgeblich sind.

Unter Umständen haben Sie eventuell dennoch das Recht, Ihren Sondervertrag vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist zu kündigen, beispielsweise wenn Ihr Energielieferant die Preise erhöht oder die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Diese Sonderkündigungsrechte sind in den AGB Ihres Anbieters festgelegt.

Wie komme ich aus einem laufenden Stromvertrag raus?

Ob und wie Sie aus Ihrem Stromvertrag herauskommen, hängt von der Art des Vertrags ab: Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag jederzeit mit einer gesetzlich festgelegten Frist von zwei Wochen zu kündigen. Dafür müssen Sie keine Gründe angeben. Haben Sie hingegen einen sogenannten Sondervertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. In diesem Fall müssen Sie sich an die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen und Bedingungen halten. Es ist deshalb wichtig, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Vertragsabschluss sorgfältig zu lesen und insbesondere auf die Kündigungsfristen und -bedingungen zu achten. Unabhängig von der vereinbarten Kündigungsfrist haben Sie unter bestimmten Umständen aber vielleicht dennoch das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen – beispielsweise, wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert. Solche Sonderkündigungsrechte sind in den AGB des Anbieters festgelegt.

Sind Stromverträge monatlich kündbar?

Ob Sie Ihren Stromvertrag monatlich kündigen können, hängt davon ab, ob Sie sich in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag befinden. In der Grundversorgung haben Sie das Recht, Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Bei einem Sondervertrag hängen die Kündigungsfrist und weitere Bedingungen von den im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegten Regelungen ab. Viele Sonderverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 bis 24 Monaten, es gibt aber auch Verträge ohne Mindestlaufzeit oder mit flexibleren Kündigungsbedingungen.

Stromanbieter kündigen: Was gilt als Sonderkündigungsrecht?

Allgemein lässt sich sagen, dass Sie üblicherweise in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht zum Kündigen Ihres Stromanbieters haben:

  • Preiserhöhung: Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, haben Sie in der Regel das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sie müssen dies jedoch innerhalb einer bestimmten Frist tun, die meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters festgelegt ist. Informieren Sie sich daher schnell, um keine Frist zu versäumen.
  • Vertragsänderungen: Wenn Ihr Stromanbieter seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändert und diese Änderungen nachteilig für Sie sind, haben Sie in der Regel das Recht, den Vertrag vor Ablauf der Laufzeit außerordentlich zu kündigen.
  • Versorgungsunterbrechung: Wenn es zu erheblichen und wiederholten Stromausfällen oder anderen gravierenden Problemen kommt, die Ihre Stromversorgung nachhaltig beeinträchtigen, könnte dies einen Anspruch auf Sonderkündigung begründen.
  • Eventuell Umzug: Wenn Sie umziehen und Ihr Stromanbieter Sie am neuen Wohnort nicht mit Strom versorgen kann, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen in den AGB Ihres Anbieters zu überprüfen.