
Umzug-Checkliste für Verträge: Was kann mit umziehen und wann lohnt sich eine Kündigung.
Ein Umzug steht an? Dann müssen nicht nur Bücherkisten, Omas Porzellangeschirr und die drei Fahrräder aus dem Keller ihren Weg ins neue Zuhause finden; auch die Energielieferverträge müssen mit umziehen. Warum das wichtig ist und warum es sonst sogar teuer werden kann, lesen Sie hier – inklusive praktischer Umzug-Checkliste.
Inhaltsverzeichnis
- Kündigung der Grundversorgung mit Strom- und Gas – so gehen Sie vor
- Mini-Umzug-Checkliste für die Kündigung der Grundversorgung
- Strom- und Gasvertrag mitnehmen – das sollten Sie beachten
- Mini-Umzug-Checkliste für die Mitnahme bestehender Strom- und Gas-Verträge
- Sonderverträge bei Strom- und Gasverträgen – was steckt dahinter?
- Mini-Umzug-Checkliste für die Kündigung von Sonderverträgen
- Sonderfall Wasserversorgung: Das gibt es zu beachten
- Verträge kündigen wegen Umzug? In diesen Fällen kann es möglich sein
- Nutzen Sie unsere große Umzug-Checkliste als PDF
Kündigung der Grundversorgung mit Strom- und Gas – so gehen Sie vor
Mitten im Umzugsstress denken die meisten vermutlich an alles – nur nicht an ihre Energielieferverträge. Doch einige davon müssen genauso umziehen wie der Rest des Haushalts – das betrifft beispielsweise Ihren Strom- oder Gasvertrag. Diese Verträge enden nicht automatisch durch einen Umzug, sondern laufen weiter, wenn Sie sich nicht darum kümmern. Selbst dann, wenn Sie „nur“ in der Grundversorgung sind – also gar keinen eigenen Vertrag abgeschlossen haben, sondern automatisch vom Grundversorger beliefert werden.
Kündigen Sie nicht, riskieren Sie, zwei Verträge parallel bedienen müssen. Im schlimmsten Fall finanzieren Sie dann den Stromverbrauch Ihrer Nachfolgerinnen und Nachfolger in der alten Wohnung. Zwar hätten Sie einen Rückerstattungsanspruch, müssen diesen dann aber nachträglich durchsetzen. Denken Sie also unbedingt rechtzeitig an die Kündigung.
Mini-Umzug-Checkliste für die Kündigung der Grundversorgung
- Kündigen Sie rechtzeitig: Sie haben eine zweiwöchige Frist, um Ihrem bisherigen Lieferanten zu kündigen.
- Wahren Sie die Form: Die Kündigung Ihres Grundversorgungsvertrages muss schriftlich erfolgen – per Brief, Fax oder E-Mail.
- Achten Sie auf Bestätigung: Stellen Sie sicher, dass Sie nach der Kündigung eine Bestätigung in Textform erhalten.
- Notieren Sie die Zählerstände: Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie den Stromzähler und gegebenenfalls den Gaszähler ablesen und im Übergabeprotokoll festhalten. Es ist auch sinnvoll, Fotos von den Zählerständen zu machen – sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung.
Und noch ein wichtiger Hinweis
Ein Wohnsitzwechsel umfasst auch einen Umzug innerhalb des gleichen Hauses. Auch in diesem Fall müssen Sie Ihrem Strom- und Gas-Vertrag kündigen.
Strom- und Gasvertrag mitnehmen – das sollten Sie beachten
In einigen Fällen können Sie Ihren Energievertrag an Ihren neuen Wohnort mitnehmen. Ob dies bei Ihnen möglich ist, erfahren Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres aktuellen Anbieters. Dort finden Sie auch Informationen zu Ihrer Kündigungsfrist. Grundsätzlich sollten Sie Ihren Anbieter rechtzeitig über Ihren Umzug informieren und direkt erfragen, wie Sie Strom und Gas mitnehmen können. Tun Sie dies nicht, werden Sie automatisch beim neuen Grundversorger angemeldet, wenn sie keinen eigenen Vertrag abschließen.
Mini-Umzug-Checkliste für die Mitnahme bestehender Strom- und Gas-Verträge
- Kontaktieren Sie mindestens sechs Wochen vor dem Umzug Ihren Anbieter und teilen Sie den Wohnortwechsel mit. Auf den jeweiligen Webseiten finden Sie in der Regel ein spezielles Formular dafür. Falls nicht, können Sie Ihren Umzug auch telefonisch mitteilen.
- Halten Sie für die Ummeldung Ihre Vertragsnummer bereit. Sie finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Geben Sie Ihre Zählerstände für eine korrekte Abrechnung an.
Sonderverträge bei Strom- und Gasverträgen – was steckt dahinter?
Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht zwangsläufig auf die Grundversorgung mit Strom und Gas angewiesen. Sie können auch einen „Sondervertrag“ mit einem anderen Anbieter abschließen. Solche Verträge können attraktiv sein, da die Tarife in der Regel günstiger sind als die der Grundversorgung.
Allerdings haben andere Anbieter ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), was auch unterschiedliche Kündigungsfristen bedeutet, an die sich die Vertragspartnerinnen und -partner halten müssen. Im Falle eines Umzugs haben „Sonderkundinnen und -kunden“ in einigen Fällen die Möglichkeit, ihren Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihre neue Wohnung nicht im Lieferbereich des Anbieters liegt oder wenn sich durch den Umzug eine Preiserhöhung ergibt.
Wichtiger Hinweis
Ihre Kündigung wird erst wirksam, wenn Ihnen Ihr Anbieter nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung die Fortsetzung Ihres Vertrags zu den bisherigen Bedingungen am neuen Wohnort anbietet. Sollte dies der Fall sein, sind sie verpflichtet, Ihren Vertrag zur vereinbarten Vertragslaufzeit fortzuführen.
Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie Ihre Kündigung spätestens sechs Wochen vor Auszug ihrem Anbieter vorlegen müssen. Die meisten Anbieter verlangen eine schriftliche Kündigung. Es gibt aber auch den sogenannten „Kündigungsbutton“, den viele Anbieter seit Juli 2022 online bereitstellen müssen. Weitere Details dazu finden Sie bei der . Verbraucherzentrale
Mini-Umzug-Checkliste für die Kündigung von Sonderverträgen
- Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch und prüfen Sie unter den Punkten "Kündigung" oder "Umzug", welche Regelungen für Sie gelten.
- Kündigen Sie mindestens sechs Wochen vor Ihrem Auszug Ihren Vertrag und achten Sie darauf, die Schriftform zu wahren, sofern eine Online-Kündigung nicht möglich ist.
- Wenn Ihr Anbieter die Belieferung mit Strom und Gas am neuen Wohnort anbietet, überprüfen Sie genau, ob die Bedingungen (Restlaufzeit und Preis) gleichbleiben. Falls nein, wird Ihre Kündigung wirksam.
- Ermitteln Sie am Umzugstag die Zählerstände in der alten und neuen Wohnung und übermitteln Sie diese Daten – inklusive Zählernummer – an Ihren Anbieter weiter.
Sonderfall Wasserversorgung: Das gibt es zu beachten
Mieterinnen und Mieter müssen sich üblicherweise nicht um die Anmeldung des Wasserversorgers kümmern, wenn sie in eine Wohnung ziehen. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel die Vermieterin oder der Vermieter. Die Mietenden zahlen einen monatlichen Pauschalbetrag, der in den Nebenkosten enthalten ist. Bei der Betriebskostenabrechnung werden dann die tatsächlichen Kosten mit den bereits bezahlten Pauschalbeträgen verglichen und gegebenenfalls ausgeglichen.
Anders verhält es sich bei Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern. Sie sind selbst dafür verantwortlich, ihren Wasseranschluss anzumelden. Dafür gibt es ein Formular auf der Website der jeweiligen kommunalen Versorgungseinrichtung, das heruntergeladen, ausgefüllt und per Post an die Stadtwerke geschickt werden kann. Das Gleiche gilt auch für den Anschluss ans Abwassersystem.
Verträge kündigen wegen Umzug? In diesen Fällen kann es möglich sein
Der Gas- und Stromvertrag ist gekündigt oder zieht mit Ihnen um? Dann ist jetzt der Moment, sich Gedanken über weitere Verträge zu machen. Hier ist eine kleine Umzug-Checkliste, in welchen Fällen sich eine Kündigung lohnen könnte:
Telefon- und Internetanbieter kündigen
Ein Umzug kann eine gute Gelegenheit sein, den Telefon- und Internetanbieter auch außerhalb der vertraglichen Laufzeit zu kündigen. Ein solches Sonderkündigungsrecht haben Sie jedoch nur, wenn Ihr derzeitiger Anbieter die vertraglichen Bedingungen in Ihrem neuen Zuhause nicht erfüllen kann – etwa, wenn die DSL-Verfügbarkeit nicht gegeben ist oder nur ein Internetanschluss mit geringer Bandbreite verfügbar ist. In diesen Fällen dürfte Ihre Kündigung wirksam sein. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat.
Vereine und Fitnessstudios kündigen
Sie ziehen um und Ihr Sportverein oder Fitnessstudio ist nun zu weit entfernt für regelmäßige Besuche? Leider gibt es hier in der Regel keinen Anspruch auf eine Sonderkündigung. Tipp: Überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Vereinssatzung genau. Möglicherweise gibt es Regelungen, die Ihnen eine außerordentliche Kündigung ermöglichen.
Kita-Vertrag kündigen
Für berufstätige Eltern ist es in der Regel essenziell, dass die Kita ihrer Kinder in Wohnortnähe liegt, um Job und Kinderbetreuung gut miteinander verbinden zu können. Bei einem Umzug entstehen hier manchmal Probleme aufgrund längerer Fahrtzeiten. Wenn Sie Ihre Kita aus diesem Grund gerne wechseln möchten, sprechen Sie dies am besten offen an.
Üblicherweise entscheidet der jeweilige Kitaträger, ob eine Kündigung möglich ist. Die Entscheidung ist allerdings häufig abhängig von der Entfernung des neuen Wohnorts. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der . Allerdings ist dort leider nicht genau geregelt, welche Fahrtstrecke für Eltern als unzumutbar gilt. Paragraph 626 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
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