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Arbeitszimmer: Strom und weitere Kosten absetzen.

14.11.2022 Lesezeit: 6 min Energiemarkt

Für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich Strom und weitere Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Wir zeigen, was es dabei zu beachten gibt.

Wann darf ein Arbeitszimmer abgesetzt werden?

Mit der Etablierung des Homeoffice, verfügen immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über einen Arbeitsplatz oder ein ganzes Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden. Damit die Strom- und weitere Nebenkosten steuerlich abgesetzt werden können, muss ein Arbeitszimmer bestimmte Anforderungen erfüllen. Wichtig ist zum Beispiel, dass es sich um einen eigenen Raum handelt, der durch eine Tür von anderen Wohnräumen getrennt ist. Der Arbeitsplatz am Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer werden vom Finanzamt nicht als Arbeitszimmer anerkannt. Das Homeoffice darf zudem kein Durchgangszimmer sein. Ein Flur lässt sich also ebenfalls nicht als Arbeitszimmer absetzen.

Darüber hinaus spielt die Größe des Arbeitszimmers eine Rolle. Ihre Wohnung oder Ihr Haus muss ausreichend Platz für den übrigen Wohnbedarf bieten. Hier entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Bei einem 20 Quadratmeter großen Arbeitszimmer innerhalb einer 50 Quadratmeter großen Wohnung ist die Gefahr hoch, dass das Finanzamt solch ein großes Homeoffice nicht akzeptiert.

Möchten Sie den Strom und weitere Kosten Ihres Arbeitszimmers absetzen, spielt auch die Verwendung des Raumes und dessen Einrichtung eine wichtige Rolle. Im Normalfall sollte das Homeoffice wie ein klassisches Büro eingerichtet sein. Schreibtisch, Stuhl, Regale, Aktenschränke und Computer deuten darauf hin. Richten Sie Ihr Arbeitszimmer zusätzlich noch mit Gästebett, Bügelbrett oder einer Modelleisenbahn ein, gilt der Raum nicht mehr als Arbeitszimmer. Grundsätzlich sollte die private Nutzung des Raums nicht mehr als zehn Prozent betragen. Es muss nämlich wesentlich oder komplett zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Wenn das Arbeitszimmer allen Anforderungen entspricht, können Sie Strom und weitere Kosten von der Steuer absetzen.

Kein anerkanntes Arbeitszimmer? Homeoffice-Pauschale nutzen

Im Jahr 2020 wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese Maßnahme soll die Arbeitnehmer entlasten, die durch die Arbeit im Homeoffice, erhöhte Strom- und Heizungskosten haben. Mittlerweile hat sich mobiles Arbeiten schon so weit etabliert, dass die Pauschale im Steuergesetz verankert wurde. Seit 2023 wurde die Tagespauschale für das Arbeiten im Homeoffice angehoben. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mobil arbeiten, können nun 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage geltend machen, was einen maximalen Abzug von 1.260 Euro pro Jahr ermöglicht. Vor dieser Anpassung lag die Höchstgrenze bei 600 Euro pro Jahr. Zu beachten ist dabei, dass die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr einfließt. Die Regelung ergibt daher nur dann steuerliche Vorteile für Sie, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro liegen. Bewahren Sie deshalb alle relevanten Belege auf.

Um die Homeoffice-Pauschale in Anspruch zu nehmen, ist es hilfreich, den eigenen Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten im Homeoffice zu kennen. Der Hauptvorteil bei der Homeoffice-Pauschale ist, dass die strengen Anforderungen an das klassische Arbeitszimmer nicht erfüllt sein müssen. Die Kosten können also auch abgesetzt werden, wenn sie an einem Küchentisch arbeiten. Die Strom- und Heizkosten sind in der Homeoffice Pauschale somit abgegolten. Sie müssen nicht einzeln belegt werden. Wichtig ist nur die Anzahl der Tage, an denen man überwiegend von zu Hause gearbeitet hat.

Arbeitszimmer: Welche Kosten sind absetzbar?

Das Jahressteuergesetz 2022 sieht große Änderungen bei der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers vor. Wenn Ihr Arbeitszimmer alle Voraussetzungen erfüllt und vom Finanzamt anerkannt wird, können Sie die tatsächlich anfallenden Kosten in unbeschränkter Höhe absetzen. Dabei gibt es Kosten, die Sie vollständig absetzen können und Kosten, die nur anteilig absetzbar sind. Gleichzeitig haben Sie auch die Wahl, Ihre Raumkosten als Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro abzusetzen. Dann darf auf die exakte Ermittlung der Kosten verzichtet werden. Bitte beachten: Wenn Sie die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich absetzen, kann die Homeoffice-Pauschale nicht mehr genutzt werden.

Anteilige Kosten berechnen und absetzen

Anteilig können Sie alle anfallenden Miet- und Nebenkosten von der Steuer absetzen. Wie hoch der Anteil ist, bestimmt die Raumgröße im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche. Nutzen Sie zum Beispiel ein 15 Quadratmeter großes Arbeitszimmer in einer 80 Quadratmeter großen Wohnung, können Sie 18,75 Prozent Ihrer Miet- und Nebenkosten bei der Steuer geltend machen. Sie können dann nicht nur Miete und Strom für Ihr Arbeitszimmer anteilig absetzen, sondern zum Beispiel auch Heizkosten und Müllabfuhr. Die Kosten sind allerdings nur dann in voller Höhe absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt.

Vollständige Kosten absetzen

In voller Höhe können Sie Kosten absetzen, die sich direkt dem Arbeitszimmer zuordnen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Renovierungskosten, Kosten für Büroeinrichtung und Kosten für Ihre Arbeitsmittel. Vom Teppich über die Tapete bis zu den Bildern an der Wand sind alle Kosten für die Ausstattung Ihres Arbeitszimmers in voller Höhe absetzbar. Auch Reparaturleistungen, sofern diese nur im Arbeitszimmer durchgeführt wurden, sowie Kosten für die Reinigung des Arbeitszimmers zählen dazu. Lassen sich Kosten nur indirekt zuordnen, können Sie diese anteilig absetzen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Ausgaben berücksichtigen, um Ihre steuerlichen Vorteile bestmöglich zu nutzen.

In der Steuererklärung können Sie Kosten, die sich direkt dem Arbeitszimmer zuordnen lassen, in voller Höhe absetzen. Dazu gehören:

  • Renovierungskosten
  • Kosten für Büroeinrichtung
  • Kosten für Arbeitsmittel

Steuerberatung im Einzelfall

Sie sind sich unsicher, ob Sie den Strom für Ihr Arbeitszimmer Homeoffice absetzen können oder brauchen einen steuerlichen Rat für Ihre persönliche Situation im Homeoffice? Dann konsultieren Sie am besten eine Steuerberatung. Dort bekommen Sie Beratung zu Ihrem Einzelfall, der alle relevanten Aspekte berücksichtigt.