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Arbeitszimmer: Strom und weitere Kosten absetzen

Für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich Strom und weitere Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Wir zeigen, was es dabei zu beachten gibt.

Anforderungen an ein Arbeitszimmer


Damit ein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt wird, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen. Wichtig ist zum Beispiel, dass es sich beim Homeoffice um einen eigenen Raum handelt, der durch eine Tür von anderen Wohnräumen getrennt ist. Der Arbeitsplatz am Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer sind deshalb nicht absetzbar.

Das Homeoffice darf darüber hinaus kein Durchgangszimmer sein. Ein Flur lässt sich also ebenfalls nicht als Arbeitszimmer absetzen.

Darüber hinaus spielt die Größe des Arbeitszimmers eine Rolle. Ihre Wohnung oder Ihr Haus muss ausreichend Platz für den übrigen Wohnbedarf bieten. Hier entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Bei einem 20 Quadratmeter großen Arbeitszimmer innerhalb einer 50 Quadratmeter großen Wohnung ist die Gefahr hoch, dass das Finanzamt solch ein großes Homeoffice nicht akzeptiert.

Möchten Sie den Strom und weitere Kosten Ihres Arbeitszimmers absetzen, spielt auch die Verwendung des Raumes und dessen Einrichtung eine wichtige Rolle. Im Normalfall sollte das Homeoffice wie ein klassisches Büro eingerichtet sein. Schreibtisch, Stuhl, Regale, Aktenschränke und Computer deuten darauf hin. Richten Sie Ihr Arbeitszimmer zusätzlich noch mit Gästebett, Bügelbrett oder einer Modelleisenbahn ein, gilt der Raum nicht mehr als Arbeitszimmer. Grundsätzlich sollte die private Nutzung des Raums nicht mehr als zehn Prozent betragen. Es muss nämlich wesentlich oder komplett zur Erzielung von Einkünften genutzt werden.

Wenn das Arbeitszimmer allen Anforderungen entspricht, können Sie Strom und weitere Kosten von der Steuer absetzen.

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Junge Frau bei der Arbeit im Homeoffice.

Kein anerkanntes Arbeitszimmer? Corona-Homeoffice-Pauschale nutzen


Als Teil der Werbungskostenpauschale lassen sich über die sogenannte Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 jeweils bis zu 600 Euro absetzen. Pro Tag, den Sie zu Hause gearbeitet haben, können Sie nämlich pauschal fünf Euro geltend machen – für maximal 120 Tage pro Kalenderjahr.

Beachten Sie dabei, dass die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr einfließt. Die Regelung ergibt daher nur dann steuerliche Vorteile für Sie, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro liegen. Bewahren Sie deshalb alle relevanten Belege auf.

Arbeitszimmer: Welche Kosten sind absetzbar?


Wenn Ihr Arbeitszimmer alle Voraussetzungen erfüllt und vom Finanzamt anerkannt wird, können Sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Dabei gibt es Kosten, die Sie vollständig absetzen können und Kosten, die nur anteilig absetzbar sind.

Anteilige Kosten berechnen und absetzen


Anteilig können Sie alle anfallenden Miet- und Nebenkosten von der Steuer absetzen. Wie hoch der Anteil ist, bestimmt die Raumgröße im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche. Nutzen Sie zum Beispiel ein 15 Quadratmeter großes Arbeitszimmer in einer 80 Quadratmeter großen Wohnung, können Sie 18,75 Prozent Ihrer Miet- und Nebenkosten bei der Steuer geltend machen. Sie können dann nicht nur Miete und Strom für Ihr Arbeitszimmer anteilig absetzen, sondern zum Beispiel auch Heizkosten und Müllabfuhr.

Die Kosten sind allerdings nur dann in voller Höhe absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt. Steht Ihnen beispielsweise ein Büro beim Arbeitgeber an mehr als zwei von fünf Tagen zur Verfügung, können Sie für Ihr maximal 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen.

Vollständige Kosten absetzen


In voller Höhe können Sie Kosten absetzen, die sich direkt dem Arbeitszimmer zuordnen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Renovierungskosten, Kosten für Büroeinrichtung und Kosten für Ihre Arbeitsmittel.

Vom Teppich über die Tapete bis zu den Bildern an der Wand sind alle Kosten für die Ausstattung Ihres Arbeitszimmers in voller Höhe absetzbar. Auch Reparaturleistungen, sofern diese nur im Arbeitszimmer durchgeführt wurden, sowie Kosten für die Reinigung des Arbeitszimmers zählen dazu. Lassen sich Kosten nur indirekt zuordnen, können Sie diese anteilig absetzen.

Steuerberatung im Einzelfall


Sie sind sich unsicher, ob Sie den Strom für Ihr Arbeitszimmer absetzen können oder brauchen einen steuerlichen Rat für Ihre persönliche Situation im Homeoffice? Dann konsultieren Sie am besten eine Steuerberatung. Dort bekommen Sie Beratung zu Ihrem Einzelfall, der alle relevanten Aspekte berücksichtigt.

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