Wer sich eine Mini-PV-Anlage für seine Mietwohnung anschafft, muss verschiedene Dinge beachten. Da die Bundesregierung weitere Vereinfachungen plant, am besten vor dem Kauf noch mal genau informieren. Hier ein paar Regeln im Überblick:
Wie groß darf ein Balkonkraftwerk sein?
Eine Mini-PV-Anlage darf ohne Genehmigung des Netzbetreibers momentan nicht mehr als 600 Watt Leistung ins Stromnetz einspeisen. Die Obergrenze könnte sich bald auf 800 Watt erhöhen. Sie bezieht sich auf einen Haushalt beziehungsweise einen Stromzähler. Wer eine größere Anlage mit mehr Leistung installieren möchte, muss zusätzliche Vorgaben erfüllen. Er darf sie zum Beispiel nicht eigenständig über die Haushaltssteckdose anschließen, sondern muss eine Elektrofachkraft hinzuziehen. Und wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt? Zwei Mini-Solaranlagen sind dann kein Problem, wenn sie zusammen die Obergrenze von 600 Watt Leistung nicht überschreiten. Zwei Anlagen mit jeweils 600 Watt überschreiten die Grenze für die vereinfachte Anmeldung, sodass es hier nur mit Elektrofachkraft geht.
Sind Balkonkraftwerke meldepflichtig?
Für ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von maximal 600 Watt ist zwar keine Genehmigung nötig, aber eine Anmeldung bei zwei Stellen: Mini-PV-Anlagen-Betreiber müssen ihr Balkonkraftwerk
bei ihrem Netzbetreiber vor Ort anmelden, bevor sie es anschließen. Der Name des zuständigen Netzbetreibers findet sich auf der letzten Stromrechnung und auf dem Zähler selbst. Der Netzbetreiber für Berlin ist zum Beispiel
Stromnetz Berlin. Außerdem ist eine Stecker-Solaranlage im
Marktstammdatenregister der
Bundesnetzagentur zu registrieren. Diese Doppelmeldepflicht könnte aber bald vereinfacht werden.
Genehmigung vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft nötig?
Um ein Balkonkraftwerk direkt auf dem Balkon oder im Garten aufzustellen, braucht es keine Genehmigung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, denn das ist Sache des Mieters. Wer eine Anlage jedoch außen am Balkongeländer oder an der Fassade des Hauses anbringen möchte, muss eine Zustimmung einholen. Denn die Mini-PV-Anlage verändert das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes. Doch bald könnten Balkonkraftwerke als „privilegierte Maßnahme“ im Gesetz verankert werden – dann könnten Vermieter die Zustimmung nicht verweigern.
Stromzähler mit Rücklaufsperre
Wer ein Balkonkraftwerk betreiben möchte, braucht dafür einen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Alte analoge Zähler (Ferraris-Zähler), bei denen sich hinter einem Fenster eine Scheibe dreht, haben keine Rücklaufsperre. Sie würden rückwärts laufen, wenn die Stecker-Solaranlage Strom einspeist. Deshalb ist es nötig, den Netzbetreiber zu kontaktieren und nachzufragen, ob ein Zählertausch nötig ist. Gegebenenfalls baut er einen neuen Zähler mit Rücklaufsperre ein. Doch auch das könnte bald einfacher werden: Eventuell werden dann, zumindest für eine gewisse Zeit, potenziell rückwärts laufende Stromzähler akzeptiert.
Schuko- oder Wieland-Stecker – welcher Stecker ist der richtige fürs Balkonkraftwerk?
Balkonkraftwerke können direkt an die Steckdose in der Wohnung angeschlossen werden, wenn die Elektroinstallation im Haus einwandfrei und auf dem neuesten technischen Stand ist. Das ist normalerweise eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose (Schutzkontakt-Steckdose). Besonders abgesicherte Wieland-Steckdosen mit Wieland-Stecker sind etwas teurer und müssen von Elektrofachpersonal eingebaut werden. Bald soll die Schuko-Steckdose offiziell als Anschluss fürs Balkonkraftwerk anerkannt werden. Für Balkonkraftwerke gilt, was auch für andere größere Haushaltsgeräte gilt: Sie müssen direkt an eine Wandsteckdose angeschlossen werden und darf nicht an Mehrfachsteckerleisten hängen.