Muss man eine Ölheizung austauschen?
Ja, unter bestimmten Umständen muss man eine Ölheizung austauschen. Die Austauschpflicht besteht, wenn die Ölheizung älter als 30 Jahre ist (§72 Gebäudeenergiegesetz). Darüber hinaus sollen im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung ab dem Jahr 2026 keine klassischen Ölheizungen mehr uneingeschränkt eingebaut werden dürfen. Als Bestandteil eines Hybridsystems – etwa in Kombination mit Solarthermie – können jedoch auch weiterhin Ölheizungen installiert werden.