Individueller Sanierungsfahrplan.
Ein maßgeschneiderter Weg zur energieeffizienten Sanierung
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und welche Vorteile bietet er für Besitzer von Immobilien? Wir klären auf!
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein Dokument, das von zertifizierten Energieberatern erstellt wird. Es enthält konkrete Empfehlungen, wie ein Gebäude über bis zu 15 Jahre schrittweise energetisch saniert werden kann. Dabei berücksichtigt der iSFP den aktuellen Zustand des Gebäudes sowie die spezifischen Bedürfnisse der Eigentümer. Er dient als Leitfaden, der die optimale Reihenfolge und Kombination der Sanierungsmaßnahmen aufzeigt, um eine maximale Energieeffizienz zu erreichen.
Vorteile und Nutzen des iSFP
Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Strukturierte Planung: Eigentümer erhalten einen klaren, langfristigen Plan, der aufzeigt, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge und Kombination am sinnvollsten sind, um maximale Energieeinsparungen zu erzielen.
- Vermeidung von Fehlplanungen: Durch die Abstimmung der Maßnahmen können ineffiziente Sanierungen vermieden werden. Zum Beispiel kann der Einbau einer neuen Heizung ohne vorherige Dämmung der Gebäudehülle zu überdimensionierten Anlagen führen, was langfristig kostspielig wäre.
- Erhöhte Förderung: Durch den iSFP profitieren Eigentümer von höheren Fördergrenzen. Beispielsweise können bei einer empfohlenen Fassadendämmung im Rahmen eines iSFP bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 60.000 Euro, erstattet werden, was bis zu 7.500 Euro mehr Förderung bedeuten kann.
Änderungen der Förderung seit dem 07. August 2024
Am 7. August 2024 sind wichtige Änderungen bei der Förderung des iSFP in Kraft getreten:
- Reduzierter Fördersatz: Der Fördersatz für die Erstellung des iSFP sank von 80 auf 50 Prozent. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind nun maximal 650 Euro (statt 1.300 Euro) förderfähig. Für Mehrfamilienhäuser beträgt die maximale Förderung 850 Euro.
- Neue Konditionen für WEGs: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) erhalten einen reduzierten Zuschuss von 250 Euro (statt 500 Euro), wenn die Ergebnisse des iSFP im Rahmen einer Eigentümerversammlung präsentiert werden.
Ist ein iSFP trotz der gekürzten Förderung noch sinnvoll?
Ja, trotz der gekürzten Förderung bleibt der iSFP eine sinnvolle Investition. Die höheren Fördersummen für die Sanierungsmaßnahmen, die im Rahmen eines iSFP durchgeführt werden, können die Investitionskosten deutlich übersteigen. Selbst wenn die Erstellung des iSFP teurer wird, bieten die zusätzlichen Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen einen erheblichen finanziellen Vorteil. Darüber hinaus bietet der individuelle Sanierungsfahrplan den unschätzbaren Vorteil, eine maßgeschneiderte Sanierungsstrategie zu entwickeln, die sowohl die eignen Energiekosten senkt als auch den Wert der Immobilie steigert.
Häufig gestellte Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan
Wie lange ist ein individueller Sanierungsfahrplan gültig?
Ein iSFP ist bis zu 15 Jahre gültig. Das bedeutet, dass die darin enthaltenen Sanierungsmaßnahmen über diesen Zeitraum verteilt umgesetzt werden können. Die lange Gültigkeitsdauer ermöglicht eine flexible und schrittweise Sanierung.
Welche Fördergelder gibt es für einen individuellen Sanierungsfahrplan?
Seit dem 7. August 2024 wird die Förderung für die Erstellung eines iSFP auf 50 Prozent der Kosten reduziert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro förderfähig, für Mehrfamilienhäuser beträgt die Förderung bis zu 850 Euro.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Maßnahmen im Rahmen eines iSFP?
Maßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans empfohlen werden, profitieren von erhöhten Fördermöglichkeiten. Normalerweise werden Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und bei der Heizungsoptimierung mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Wenn jedoch eine Maßnahme, wie beispielsweise eine Fassadendämmung, im iSFP enthalten ist, erhöht sich die Förderung auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximal förderfähige Betrag pro Wohneinheit kann dabei bis zu 60.000 Euro betragen, was eine maximale Förderung von 12.000 Euro ermöglicht.