EEG und EEG-Umlage im Überblick
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde erstmals im Jahr 2000 erlassen. Das Ziel: Den Ausbau regenerativer Energien fördern und so die Energiewende voranbringen. Dazu garantierte der Staat einerseits, den unter anderem durch Photovoltaik-Anlagen produzierten Strom abzunehmen, und andererseits, dafür eine festgelegte Vergütung – die sogenannte Einspeisevergütung – zu bezahlen. Diese Vergütung variiert je nach Art und Größe der jeweiligen PV-Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Denn: Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Einspeisevergütung wird für 20 Jahre gezahlt.