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Grund- und Ersatzversorgung – was ist das eigentlich?

Im Zusammenhang mit Strom und Gas ist oft von Grund- und Ersatzversorgung die Rede. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Wie unterscheiden sich Grundversorgung und Ersatzversorgung? Wann greift was? Und wer ist mein Grundversorger?

Grundversorgung und Ersatzversorgung Unterschiede
Vergessen, den Stromanbieter über den Umzug zu informieren? Oder der Erdgasanbieter ist insolvent und liefert kein Gas mehr? In beiden Fällen müssen sich Energiekunden keine Sorgen machen. Wer in der neuen Wohnung die Kaffeemaschine an die Steckdose anschließt, bekommt auf Knopfdruck Kaffee. Und es muss auch niemand frieren, wenn der Energieanbieter pleitegeht. Gas und Strom fließen auch ohne Vertrag. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben ein Recht auf die Versorgung mit Energie. Das regelt die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Bei Gas und Strom gibt es drei Versorgungsarten: die Grundversorgung, die Ersatzversorgung und individuelle Sondertarife.

Die Grundversorgung


Die Aufgabe von Grundversorgern besteht darin, alle Haushalte in einem Netzgebiet im Rahmen eines öffentlich bekannt gegebenen Grundversorgungspreises mit Strom oder Gas zu beliefern.  

Grundversorger für Gas oder Strom ist der Energieanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit der jeweiligen Energie versorgt. Wer das ist, legen die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre neu fest. Es kann lokal zwei verschiedene Grundversorger geben: Zum Beispiel können Stadtwerke der Grundversorger für Strom sein, während ein anderes großes Unternehmen wie GASAG für die Grundversorgung mit Gas zuständig ist. Grundversorger bieten sowohl Grundversorgung als auch Ersatzversorgung und oft auch individuelle Sondertarife für die Belieferung mit Energie an.  

In diesen Fällen fallen Haushaltskunden in die Grundversorgung:  

  • Umzug: Eine Familie zieht in eine neue Wohnung, hat jedoch noch keinen Vertrag für Strom und Wärme abgeschlossen. Der Strom aus der Steckdose und das Erdgas für die Gasetagenheizung kommen dann vom lokalen Grundversorger. 
  • Kündigung des alten Vertrages ohne Neuabschluss: Eine Kundin beendet den Vertrag mit ihrem alten Energielieferanten regulär oder außerordentlich, schließt jedoch keinen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter ab.  
  • Wechsel zum Grundversorger: Ein Kunde kündigt den Vertrag mit seinem bisherigen Energieanbieter und wechselt zum Grundversorger. Ohne Festlegung auf einen bestimmten Tarif landet er automatisch in der Grundversorgung.  
  • Kündigung durch den bisherigen Versorger: Der alte Energieanbieter kündigt einem Haushalt ordentlich zum Ende der Laufzeit.
  • Ende der Ersatzversorgung: Wenn ein Haushalt der Ersatzversorgung zugeordnet war, beginnt nach deren Ablauf automatisch die Grundversorgung.  

Die Grundversorgung hat keine feste Vertragslaufzeit und ist mit einer Frist von 14 Tagen kündbar. Preisänderungen im Grundversorgungstarif muss der Grundversorger mindestens sechs Wochen vorher schriftlich ankündigen. Dann haben die Kunden ein fristloses Sonderkündigungsrecht.  

Die Ersatzversorgung


Der Grundversorger eines Gebietes ist auch für die Ersatzversorgung zuständig. Die Ersatzversorgung ist eine Art Notfallversorgung. Sie stellt sicher, dass ein Haushalt Energie erhält, wenn nicht klar ist, welcher Anbieter dafür zuständig ist und die Energie keinem bestimmten Lieferanten oder Vertrag zugeordnet werden kann. 

In diesen Fällen greift die Ersatzversorgung:  

  • Anbieterwechsel klappt nicht: Eine Kundin möchte den Anbieter wechseln, doch der Wechsel scheitert. Dann springt die Ersatzversorgung ein.  
  • Ausfall des bisherigen Lieferanten: Kann der bisherige Energieanbieter keine Energie mehr liefern, zum Beispiel weil er das Netz nicht mehr nutzen darf, fallen seine Kunden automatisch in die Ersatzversorgung beim Grundversorger. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Unternehmen insolvent ist.   

Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt, danach greift die Grundversorgung. Der Grundversorger darf in der Ersatzversorgung höhere Preise als in der Grundversorgung verlangen, wenn die Beschaffungskosten für die Energie höher waren. In der Ersatzversorgung kann der Grundversorger die Preise jeweils zum ersten und 15. Tag eines Monats anpassen. Da die Ersatzversorgung teurer sein kann, ist es wichtig, den Zählerstand abzulesen und an den Energielieferanten zu übermitteln, wenn man in die Ersatzversorgung gefallen ist. Sonst schätzt er den Gas- beziehungsweise Stromverbrauch.  

Ersatzversorgung kündigen – wie geht das? 


Wenn ein Haushalt in die Ersatzversorgung fällt und dort mehr für Energie zahlt, ist es auch möglich, die Ersatzversorgung zu kündigen. Dafür gibt es mehrere Optionen:  

  • dem Grundversorger schriftlich den Wunsch mitteilen, in die Grundversorgung zu wechseln. Der Grundversorger muss das allerdings nur dann erlauben, wenn die Preise in Grund- und Ersatzversorgung gleich sind.
  • beim Grundversorger in einen Sondertarif wechseln.
  • einen neuen Liefervertrag mit einem anderen Energieanbieter abschließen. Die Ersatzversorgung endet, sobald der Anbieter des neuen Vertrages Energie liefert.  

Grund- und Ersatzversorgung für Gas in Berlin


In Berlin ist GASAG der Grund- und Ersatzversorger für Gas. Kundinnen und Kunden können zwischen einem Grundversorgungstarif – GASAG | ERDGAS Komfort – und verschiedenen Ersatzversorgungstarifen wählen. Außerdem gibt es Sondertarife für verschiedene Bedürfnisse: GASAG | Erdgas Direkt ist ein Online-Tarif, GASAG | Erdgas Smart beinhaltet eine Energiepreisgarantie und GASAG | Naturgas ist der passende Tarif für Menschen, die umweltbewusst heizen wollen. Wer im Tarifrechner Postleitzahl, Wohnfläche und optional den Jahresverbrauch angibt, kann gleich den aktuellen Gaspreis für das eigene Zuhause ausrechnen. Danach einfach den passenden Tarif wählen und mit wenigen Klicks zum Gas-Grundversorger in Berlin mit über 175 Jahren Energiekompetenz wechseln.  

FAQ

Haushaltskunden fallen in die Grundversorgung, wenn sie den Vertrag mit ihrem bisherigen Energieversorger gekündigt und noch keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen haben. Das gilt auch bei Umzug in eine neue Wohnung, für die es noch keinen solchen Vertrag gibt. Auch wenn der Versorger den bisherigen Energieliefervertrag ordentlich kündigt und der Kunde keinen neuen Vertrag mit einem anderen Energielieferanten abschließt, greift die Grundversorgung. Kunden, die zum Grundversorger wechseln, ohne sich auf einen bestimmten Tarif festzulegen, fallen ebenfalls erst einmal in die Grundversorgung. Außerdem werden Kunden, die zuvor in die Ersatzversorgung gefallen waren, nach deren Ende automatisch der Grundversorgung zugeordnet.
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Der Grundversorger ist der Energielieferant, der vor Ort den Großteil der Haushaltskunden mit Energie versorgt. Das kann sich alle drei Jahre ändern. Um herauszufinden, wer aktuell der lokal zuständige Grundversorger ist, einfach „Grundversorger“ und den jeweiligen Ort in eine Suchmaschine im Internet eingeben. Außerdem kann der örtliche Betreiber des Stromnetzes beziehungsweise des Gasnetzes darüber Auskunft geben, wer gerade der lokale Grundversorger für Strom oder für Gas ist. GASAG ist für Gas der Grundversorger in Berlin.
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Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt. Danach ordnet der Grundversorger Kunden automatisch der Grundversorgung zu, wenn sie keinen anderen Tarif gewählt haben. Kunden können die Ersatzversorgung aber auch fristlos kündigen, indem sie einen Vertrag mit einem anderen Energieanbieter abschließen.
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