Hand hält einen Stempel mit der Aufschrift ‚Notfallstufe Gas‘ vor einen Gasbrenner und ein Thermostat auf Stufe 4.

Was ist der Notfallplan Gas?

Der Notfallplan Gas regelt, wie Deutschland auf eine mögliche Störung der Gasversorgung reagiert. Welche Eskalationsstufen gibt es, welche Maßnahmen sind vorgesehen und wie ist die aktuelle Versorgungslage?

Was ist der Notfallplan Gas?

Der Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland legt fest, wie Behörden, Energieunternehmen und Netzbetreiber auf eine mögliche Versorgungskrise reagieren. Er basiert auf der europäischen Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (SoS-VO). Die nationalen Regelungen werden unter anderem durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und die Gassicherungsverordnung ergänzt.

Der Plan unterscheidet drei Eskalationsstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Welche Stufe gilt, hängt vom Ausmaß der Versorgungsstörung, ihren möglichen Folgen und der Dringlichkeit der erforderlichen Maßnahmen ab. Die Stufen müssen nicht zwingend nacheinander ausgerufen werden.

Grünes Icon mit einer Hand, die eine leuchtende Glühlampe hält

Wie ist die aktuelle Lage?

Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland die Frühwarnstufe. Zuvor hatte seit dem 23. Juni 2022 die Alarmstufe gegolten. Das Krisenteam Gas beobachtet die Entwicklung weiterhin und bewertet mögliche Einschränkungen oder Ausfälle der Gasversorgung.

Die Bundesnetzagentur bewertet die Gasversorgung in Deutschland derzeit als stabil. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet. Entscheidend ist dabei nicht allein der Füllstand der Gasspeicher, sondern das Zusammenspiel von Pipelineimporten, LNG-Importen, Speichern, Infrastruktur und Gasverbrauch. Aktuelle Informationen veröffentlicht die Bundesnetzagentur regelmäßig in ihrem Lagebericht.

Die drei Stufen des Notfallplans Gas

1. Stufe: Frühwarnstufe

  • Wann wird sie ausgerufen? Die Frühwarnstufe kann ausgerufen werden, wenn konkrete Hinweise darauf vorliegen, dass sich die Gasversorgung erheblich verschlechtern könnte. Ein Krisenteam aus Behörden und Unternehmen der Energiewirtschaft beobachtet und bewertet die Lage.
  • Was passiert? Der Staat greift in dieser Stufe nicht in die Verteilung von Gas ein. Gasversorger, Händler sowie Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber setzen marktbasierte Maßnahmen ein, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Dazu können unter anderem zusätzliche Beschaffungsmöglichkeiten, die Nutzung von Gasspeichern und die Optimierung der Gasflüsse gehören.

2. Stufe: Alarmstufe

  • Wann wird sie ausgerufen?
    Die Alarmstufe kann gelten, wenn die Gasversorgung gestört ist oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage besteht. Voraussetzung ist, dass der Markt die Situation weiterhin ohne staatliche Eingriffe in die Gasverteilung bewältigen kann.
  • Was passiert? Auch in der Alarmstufe liegt die Verantwortung zunächst bei den Marktakteuren. Sie können beispielsweise zusätzliche Gasmengen beschaffen, auf Speicherbestände zurückgreifen oder Gasflüsse anpassen. Die Lage ist jedoch ernster als in der Frühwarnstufe und wird entsprechend engmaschig beobachtet.

3. Stufe: Notfallstufe

  • Wann wird sie ausgerufen? Die Bundesregierung kann die Notfallstufe per Verordnung ausrufen, wenn die Maßnahmen der ersten beiden Stufen nicht ausreichen oder sich die Versorgungslage dauerhaft erheblich verschlechtert. In dieser Situation kann die vorhandene Gasmenge die Nachfrage nicht mehr vollständig decken.
  • Was passiert? In der Notfallstufe übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundeslastverteilers. Sie kann in Abstimmung mit den Netzbetreibern Maßnahmen zur Verteilung der verfügbaren Gasmengen anordnen. Dabei berücksichtigt sie die konkrete Versorgungslage und die Auswirkungen möglicher Einschränkungen. Eine feste Reihenfolge, nach der einzelne Unternehmen oder Branchen automatisch abgeschaltet werden, gibt es nicht.

Wer zählt zu den geschützten Kunden?

Bestimmte Kundengruppen genießen bei einer Gasmangellage besonderen gesetzlichen Schutz. Dazu gehören:

  • Haushaltskunden sowie weitere Letztverbraucher im Gasverteilnetz, bei denen standardisierte Lastprofile angewendet werden
  • grundlegende soziale Dienste wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehr und Polizei
  • bestimmte Fernwärmeanlagen, die geschützte Kunden mit Wärme versorgen und nicht auf einen anderen Brennstoff umsteigen können.

Der besondere Schutz bedeutet nicht, dass der Gasverbrauch dieser Kundengruppen in jeder denkbaren Situation uneingeschränkt gedeckt werden kann. Ihre Versorgung wird bei Entscheidungen über die Verteilung knapper Gasmengen jedoch besonders berücksichtigt.

Notfallplan Gas und europäische Zusammenarbeit

Der deutsche Notfallplan Gas ist Teil der europäischen Vorsorge für mögliche Versorgungskrisen. Die zugrunde liegende EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Präventions- und Notfallpläne zu erstellen und im Krisenfall zusammenzuarbeiten. Dazu gehören auch Regelungen zur gegenseitigen Unterstützung zwischen den EU-Staaten.

Davon zu unterscheiden sind die zeitlich befristeten europäischen Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage, die während der Energiekrise beschlossen wurden. Das ursprüngliche freiwillige Einsparziel von 15 Prozent galt ab 2022 und wurde später verlängert. Die anschließende Empfehlung des Rates lief bis zum 31. März 2025. Diese Vorgaben beschreiben daher nicht mehr die aktuelle Situation.

Gasverbrauch im Haushalt senken

Unabhängig von der jeweiligen Krisenstufe kann ein sparsamer Umgang mit Gas die Energiekosten und den Energieverbrauch senken. Schon kleine Veränderungen beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung können sich bemerkbar machen.
Hilfreich sind beispielsweise:

  • die Raumtemperatur bedarfsgerecht einstellen
  • Heizkörper nicht durch Möbel oder Vorhänge verdecken
  • Fenster und Türen abdichten
  • regelmäßig kurz und kräftig lüften
  • kürzer duschen und warmes Wasser bewusst nutzen.

Wer weniger Gas verbraucht, reduziert zugleich die mit dem Verbrauch verbundenen Treibhausgasemissionen. Wie groß die Einsparung ausfällt, hängt unter anderem vom Gebäude, vom Heizsystem und vom individuellen Nutzungsverhalten ab.