Für Privathaushalte liegt der Preisdeckel durch die Strompreisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Er gilt allerdings nur für einen Basisbedarf. Dieser entspricht laut Gesetz insgesamt 80 Prozent des historischen Verbrauchs, der in der Regel dem Vorjahresverbrauch gleichkommt.
Das heißt: Verbrauchen Kunden nur 80 Prozent der Menge an Strom, die sie im Vorjahr verbraucht haben, bezahlen sie lediglich 40 Cent pro Kilowattstunde Strom. Für jede verbrauchte Kilowattstunde, die über diesen Basisbedarf hinausgeht, wird der reguläre Marktpreis fällig. So sollen die Verbraucher nicht nur entlastet, sondern gleichzeitig zum Stromsparen angeregt werden.
Die Strompreisbremse gilt von Januar 2023 bis April 2024. Aus Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen erfolgt die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 allerdings erst im März 2023.
Rechenbeispiel: Die Strompreisbremse in der Praxis
Eine im Mehrfamilienhaus wohnhafte vierköpfige Familie, die keinen Strom zur Warmwasseraufbereitung nutzt, verbraucht jährlich etwa 2.600 Kilowattstunden Strom.
Der Strompreis pro Kilowattstunde lag zum Ende des Jahres 2021 noch bei 32,16 Cent. Damals lagen die monatlichen Stromkosten im Beispiel-Haushalt bei etwa 69,68 Euro. Bis Mitte des Jahres 2022 kletterte der Strompreis auf durchschnittlich 37,14 Cent pro Kilowattstunde. Bei diesem Kilowattstundenpreis betragen die monatlichen Stromkosten bereits 80,47 Euro.
Rechnung: 2.600 kWh/12 Monate x 0,3714 € = 80,47 €/Monat
Zeitweise lag der Strompreis 2022 sogar bei mehr als 50 Cent pro Kilowattstunde. Es ist durchaus damit zu rechnen, dass er 2023 weiter ansteigt. Manche Experten rechnen mit Preisen in doppelter Höhe im Vergleich zum Vor-Krisen-Niveau. Wir gehen für unser Beispiel daher von durchschnittlichen Marktpreisen in Höhe von 60 Cent pro Kilowattstunde aus.
Ohne die Strompreisbremse müsste unsere vierköpfige Familie in diesem Fall mit Stromkosten von 130 Euro pro Monat rechnen – fast doppelt so viel wie noch im Jahr 2020.
Rechnung: 2.600 kWh/12 Monate x 0,6 € = 130 €/Monat
Dank der Strompreisbremse müssten Verbraucher lediglich die vollen 60 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, wenn sie ihren Basisverbrauch in Höhe von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs überschreiten. Für jede Kilowattstunde, die den Basisverbrauch nicht überschreitet, gilt der gedeckelte Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Zur Vereinfachung gehen wir davon aus, dass die Beispiel-Familie ebenso viel Strom verbraucht, wie im Vorjahr. Dann lägen die monatlichen Stromkosten bei 95,33 Euro.
Rechnung: 2.600 kWh/12 Monate x 0,4 € x 0,8 + 2.600 kWh/12 Monate x 0,6 € x 0,2 = 95,33 €/Monat
Die monatlichen Stromkosten wären so immer noch etwa 35 Euro höher als vor der Krise. Die Familie spart dank der Strompreisbremse aber auch knapp 35 Euro pro Monat im Vergleich zu den regulären Marktpreisen. Der Grundpreis findet in dieser beispielhaften Rechnung keine Beachtung.