Die GASAG unterstützt Immobilienbesitzer schnell und unkompliziert bei der Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen für Wohngebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wenn Sie als Eigentümer Gebäude vermieten, verkaufen oder verpachten, müssen Sie dem potenziellen Interessenten den Energieausweis vorlegen. Verbrauchern fällt so ein Vergleich von Gebäuden leichter.
Formular online ausfüllen und absenden.
Sie erhalten den Energieausweis und die dazugehörige Rechnung.
Der Energieberater erstellt einen Energieausweis.
Den rechtlichen Rahmen für die Erstellung von Energieausweisen bildet seit dem 01.11.2020 das Gebäudeenergiegesetz. Dieses sieht die Ausstellung von Energieausweisen für ein gesamtes Gebäude vor. Für die Beantragung eines Energieausweises ist immer die Bereitstellung von Bildaufnahmen des Objektes notwendig.
Bei allen aktuell mit Erdgas versorgten Gebäuden in Berlin sind die Verbrauchsdaten der Kunden die Grundlage für die Ausstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises. Der Eigentümer erspart sich hierdurch, besonders bei Gebäuden mit Gasetagenheizungen, die zeitaufwendige Recherche der Abrechnungsdaten aller Mieter.
Sofern Sie nur Verbrauchsdaten für die Erstellung von verbrauchsorientierten Energieausweisen benötigen, stellt Ihnen die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg diese für das gesamte Gebäude auf Antrag gern zur Verfügung.
Der Eigentümer erspart sich hierdurch, besonders bei Gebäuden mit Gasetagenheizungen, die zeitaufwendige Recherche der Abrechnungsdaten aller Mieter.
Bei neu errichteten Gebäuden und für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01.11.1977 ein Bauantrag gestellt wurde und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11.08.1977 entsprechen, sowie bei neu errichteten Gebäuden ist der bedarfsbasierte Energieausweis vorgeschrieben.
Ihr Ansprechpartner
GASAG-Kundenzentrum
GASAG AG
Henriette-Herz-Platz 4
10178 Berlin