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GASAG | STROM Smart
Ökostrom mit 12 und 24 Monaten PreissicherheitÖkostrom mit Preissicherheit
Preisdarstellung
Vorteile GASAG | STROM Smart
Mit 100 % Ökostrom das Klima schonen
Unser Strom wir zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien produziert und die Herkunft vom Qualitätslabel RenewablePLUS zertifiziert. Die Herkunftsnachweise belegen, dass der GASAG Ökostrom klimaneutral ist und Investitionen in ökologische Anlagen und Maßnahmen erfolgen.
Preissicherheit und Mindestvertragslaufzeit
Mit unseren Ökostrom-Tarifen haben Sie die Wahl: 12 bis 24 Monate Preissicherheit und Mindestvertragslaufzeit. Damit können Sie Ihre Stromkosten besser planen.
Ökostrom-Vertrag online verwalten
Sie möchten Ihren Vertrag einfach online abschließen? Dann sind unsere Strom-Tarife wie für Sie gemacht. Auch nach Vertragsabschluss lassen sich alle dazugehörigen Angelegenheiten bequem über unseren Onlineservice MEINE GASAG erledigen.

Darum lohnt sich Ökostrom
- Die Unendlichkeit natürlicher Energiequellen wird genutzt. Anders als fossile Brennstoffe wie bspw. Kohle sind Wind, Wasser und Sonne unendliche Ressourcen für die Energieerzeugung.
Der Anteil fossiler Energiequellen verringert sich.
- Je mehr Menschen zu Ökostrom wechseln, desto höher wird der Anteil von nachhaltig produziertem Strom insgesamt. Dies reduziert die Nutzung von fossilen Energiequellen und steigert den Ausbau natürlicher Energiequellen.
Weniger Emissionen bedeuten mehr Klimaschutz.
- Wer Ökostrom bezieht, verringert seinen CO2-Fußabdruck. Denn saubere Energie verursacht keine zusätzlichen CO2-Emissionen. Die Herkunftsnachweise belegen, dass STROM Smart klimaneutral ist und Investitionen in neue ökologische Anlagen und Maßnahmen erfolgen.

GASAG | STROM Smart basiert auf dem Qualitätslabel RenewablePLUS. Dies wird jährlich von dem TÜV Rheinland auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien überprüft. Weitere Infos zu unseren Qualitätssiegeln sowie die Test-/Prüfkriterien der Siegel und Prüfzeichen finden Sie unter gasag.de/zertifikate-siegel und im Downloadbereich des Tarifs.

Onlineservice MEINE GASAG
Kontaktdaten ändern:
Ihr Name hat sich geändert oder Sie sind umgezogen? In Ihrem persönlichen Onlineservice können Sie jeder Zeit und sehr einfach Ihre Kontaktdaten ändern.
Zählerstand erfassen:
In unserem Onlineservice geht das ganz unkompliziert.
Abschlag anpassen:
Sie möchten Ihre Abschlagszahlungen anpassen, weil sich Ihr Energieverbrauch verändert hat? Das können Sie ganz einfach über Ihren Onlineservice MEINE GASAG erledigen.
Rechnungen einsehen und herunterladen:
Sie möchten Ihre aktuellen oder früheren Rechnungen einsehen? Im Onlineservice haben Sie jederzeit und von überall Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen. Über neue Dokumente werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten beim Stromanbieter-Wechsel
Ab wann genau Sie von GASAG beliefert werden, entnehmen Sie Ihrem Auftragsstatus im Onlineservice MEINE GASAG.
Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet.
Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet.
Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel dann mit Haushaltskunden zustande, wenn diese Erdgas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen und hierfür keinen anderweitigen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben.
Der Gas-Grundversorger ist zugleich auch der Gas-Ersatzversorger. Letzterer springt immer dann für die Erdgaslieferung ein, wenn ein Letztverbraucher (egal, ob dieser Haushaltskunde ist oder nicht) Erdgas bezieht, ohne dass dieser einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Energieversorger insolvent gehen und die Belieferung einstellen oder wenn es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt. Mit der Ersatzversorgung stellt der Gesetzgeber sicher, dass allen Letztverbrauchern über einen Zeitraum von drei Monaten auch ohne einen Energieliefervertrag Erdgas fürs Heizen und Warmwasser zur Verfügung steht.
Hier finden Sie unsere aktuellen Konditionen.